Niederlassungsfreiheit vs. Kollektive Rechtswahrnehmung der Arbeitnehmer
Mehr zum Thema: Internationales Recht, Niederlassungsfreiheit, Europaseit 2007
Der Europäische Gerichtshof hat am 12.12.2007 mit dem Urteil in der Rechtssache C-438/05 grundsätzliche Ausführungen zum Verhältnis der Niederlassungsfreiheit und der kollektiven Rechtswahrnehmung durch Arbeitnehmer gemacht. Insoweit können Tarifrecht und kollektive Gewerkschaftsmaßnahmen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 EG darstellen. Eine Rechtfertigung solcher Beschränkungen ist jedoch zum Zweck des Schutzes von Arbeitsplätzen und sozialer Standards möglich.
In den Entscheidungsgründen wird vom EuGH ausgeführt, dass die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit auch zwischen Tarifvertragsparteien Geltung besitzen, so dass sich Arbeitgeber gegenüber Gewerkschaften auf ihre Niederlassungsfreiheit berufen können. Gewerkschaftliche Maßnahmen, die Unternehmen veranlassen sollen, einen Tarifvertrag abzuschließen, der sie an der Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit hindert, stellen Beschränkungen dieser Grundfreiheit dar. Diese Beschränkungen können nur zulässig sein, wenn mit ihnen ein Ziel aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls wie beispielsweise der Arbeitnehmerschutz verfolgt wird und die Gewerkschaften kein milderes Mittel zu Verfügung haben.