Ich habe eine Frage zur Aufenthaltserlaubnis. Eine Bekannte von mir ist thailändische Staatsbürgerin verheirat mit finnischen Staatsbürger. Hat seit 7 Jahren Niederlassungserlaubnis in Finnland. Ist jetzt von ihrem Mann getrennt und auf der Flucht vor ihm wegen diverse Delikte von ihm ihr gegenüber (polizeilich angemeldet) . Scheidung ist eingereicht. Zur Zeit befindet sie sich in Deuschland. Mit der finnischen Niederlassungserlaubnis darf sie sich allerding nur als Tourist 90 Tage aufhalten und keine Arbeit aufnehmen. Dafür braucht sie wohl einen EU-Aufenthaltserlaubnis. Wo kann sie die beantragen. Sie möchte nicht zurück nach Finnland und in Deutschland bleiben. Wie muss sie sich verhalten?
Niederlassungserlaubnis in Finnland - EU-Aufenthaltserlaubnis
7. Oktober 2017
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Frage vom 7. Oktober 2017 | 19:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis in Finnland - EU-Aufenthaltserlaubnis
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 00:32
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatDafür braucht sie wohl einen EU-Aufenthaltserlaubnis. Wo kann sie die beantragen. Sie möchte nicht zurück nach Finnland und in Deutschland bleiben. :
Das wird nicht möglich sein. Wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis in Finnland hat, kann sie nicht so einfach nach Deutschland umziehen. Das muss sie alles in Finnland regeln.
#2
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 12:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann sie es evtl. über die finnische Botschaaft regeln?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 16:53
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Nein. Außerdem darf sie nicht so einfach in Deutschland bleiben. Sie kann sich nur zeit- und besuchsweise (bis zu 90 Tagen) in Deutschland aufhalten
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