Hallo
Ich werde am xxxxx diesen Jahres 18 Jahre alt. Meine bisherige Aufenthaltserlaubnis läuft am
xxxxx ab. Ich habe Anfang diesen Monats eine Antrag auf Niederlassungserlaubnis erstellt. Heute
kam mir ein Post, dass ich Mindestvoraussetzungen für Niederlassungserlaubnis wegen Aufenthaltsgesetz §35 nicht erfülle. Diese
sind 5 Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis. Ich habe die Aufenthaltserlaubnis seit
xxxxx.
Ich besuche derzeit Gymnasium. Mein Notendurschnitt war dieses Jahr 1,82. Ich würde gerne
weiter in Deutschland bleiben. Gibt es eine Möglichkeit? Und wie sieht es aus ohne die Niederlassungserlaubnis?
-- Editiert von Moderator am 12.05.2020 13:48
Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Notfall?
Notfall?
ZitatHeute kam mir ein Post, dass ich Mindestvoraussetzungen für Niederlassungserlaubnis wegen Aufenthaltsgesetz §35 nicht erfülle. :
Solange Du die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis nicht erfüllst, kannst Du sie nicht bekommen. So einfach ist das.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__35.html
ZitatIch würde gerne weiter in Deutschland bleiben. Gibt es eine Möglichkeit? :
Von einem Entzug der Aufenthaltserlaubnis war doch wohl nicht die Rede, da musst Du Dich eben damit begnügen.
Zitat:
ZitatIch würde gerne weiter in Deutschland bleiben. Gibt es eine Möglichkeit? :
Von einem Entzug der Aufenthaltserlaubnis war doch wohl nicht die Rede, da musst Du Dich eben damit begnügen.
Mein Aufenthaltserlaubnis läuft am xxxxx ab. Kann man sie noch verlängern?
-- Editiert von KLM278 am 14.07.2017 18:19
-- Editiert von Moderator am 12.05.2020 13:49
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Was sollte dagegen sprechen ?
Das meine antrag auf niederlassungserlaunnis abgelehnt wurde bedeutet nicht, dass ich ausgewiesen werde?
Warum denn, Du hast Dir doch nichts zu schulden kommen lassen, nur die Erfordernisse für eine Niederlassungserlaubnis erfüllst Du eben zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht.
Ich habe keine Straftaten oder Ähnliches. Mir wurde die Aufenthaltserlaubnis nach §32 Abs. 1 erteilt. Ich war also als Kind ausländischen Ehegatten. Jetzt bin ich aber gesetzlich gesehen kein Kind mehr, da ich 18 bin. Meine Mutter ist immer noch verheiratet. Würde meine Aufenthaltserlaubnis nach §32 Abs. 1 weiter verlängert werden?
Auf dem Schreiben von der Ausländerbehörde steht, dass die Aufenthaltserlaubnis bis zur Passgültigkeit verlängert werden kann, wenn ich damit einverstanden bin. Auf meinem Aufenthaltstitel (gilt als Pass), steht oben "Gültig bis xxxxx. Und ganz unten steht "Gültig Bis xxxxx". Welche ist denn die Passgültigkeit? Es tut mir Leid, aber die Gesetze sind so kompliziert und mir tauchen viele Fragen auf.
Eine ausführliche Antwort auf diese Fragen würde aber reichen für die Aufklärung. Danke im Voraus!
-- Editiert von KLM278 am 15.07.2017 02:15
-- Editiert von Moderator am 12.05.2020 13:49
ZitatAuf meinem Aufenthaltstitel (gilt als Pass), steht oben "Gültig bis xxxxx. Und ganz unten steht "Gültig Bis xxxxx". Welche ist denn die Passgültigkeit? :
Verstehe ich das richtig, Du verfügst über keinen Pass ? Wieso das ?
Normalerweise besteht Passpflicht und die Aufenthaltserlaubnis kann nur soweit verlängert werden, wie auch der Pass gültig ist.
-- Editiert von Moderator am 12.05.2020 13:50
Ich habe einen türkischen Pass, der ist gültig bis zum xxxxx. Ich weiß nicht warum solche Pässe befristete Gültigkeit haben.
Und ich habe einen Aufenthaltstitel (das sieht aus wie ein Personalausweis, nur dass oben "Aufenthaltstitel" steht)
-- Editiert von KLM278 am 15.07.2017 12:02
-- Editiert von Moderator am 12.05.2020 13:50
ZitatIch weiß nicht warum solche Pässe befristete Gültigkeit haben. :
Alle Pässe haben ein "Verfallsdatum", i.d.R. beläuft ihre Gültigkeit 10 Jahre. Dann musst Du Dir eben vor Ablauf der Gültigkeit bei Deinem Konsulat einen neuen Pass ausstellen lassen und damit bei der Ausländerbehörde Deinen Aufenthalt verlängern lassen.
Okay. Im türkischen Konsulat in Deutschland ginge das also auch. Vielen Dank für Ihren Antwort!
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