Niederlassungserlaubnis - Untätigkeitsklage

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zmike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis - Untätigkeitsklage

Hallo, ich habe vor 4 Monaten ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt. Bei Nachfragen nach der Bearbeitungsstand meines Antrags, heißt es " Derzeit werden weiter keine Anträge auf Niederlassungserlaubnis abschließend bearbeitet" .Daher meine Frage, gibt es die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Zmike):
Daher meine Frage, gibt es die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen

Du hast doch eine Antwort bekommen, somit kann von einer "Untätigkeit der Behörde" keine Rede sein. Die Ausländerbehörden sind z.Zt. überbelastet, da müssen einige Dinge liegen bleiben und können zum gegenwärtigen Zeitpunkt eben nicht abschließend bearbeitet werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen