Hallo, ich habe vor 4 Monaten ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt. Bei Nachfragen nach der Bearbeitungsstand meines Antrags, heißt es " Derzeit werden weiter keine Anträge auf Niederlassungserlaubnis abschließend bearbeitet" .Daher meine Frage, gibt es die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Niederlassungserlaubnis - Untätigkeitsklage
22. November 2017
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Frage vom 22. November 2017 | 00:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis - Untätigkeitsklage
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#1
Antwort vom 22. November 2017 | 12:26
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatDaher meine Frage, gibt es die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen :
Du hast doch eine Antwort bekommen, somit kann von einer "Untätigkeit der Behörde" keine Rede sein. Die Ausländerbehörden sind z.Zt. überbelastet, da müssen einige Dinge liegen bleiben und können zum gegenwärtigen Zeitpunkt eben nicht abschließend bearbeitet werden.
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