Hallo
lebe seit 04.2010 in Deutschland
Bin seit 04.2010 mit einem Deutsche verheiratet (FZ).
Meine Frau Will sich von mir trennen.
Hatte 1 Aufenthaltserlaubnisse des §28 Abs. 1 besessen,
danach seit einem Jahr besitze ich die Niederlassungserlaubnis nach §28 Abs. 2 AufenthG.
Meine Frage:
Muss ich nun um meine Niederlassungserlaubnis fürchten, wenn ich mich jetzt von meinem Frau scheiden lasse?
Oder sogar dass ich von das Land ausgewiesen werde?
Vielen Dank
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Niederlassungserlaubnis §28.2 - Trennung
18. Mai 2014
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Frage vom 18. Mai 2014 | 15:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis §28.2 - Trennung
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#1
Antwort vom 18. Mai 2014 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Muss ich nun um meine Niederlassungserlaubnis fürchten, wenn ich mich jetzt von meinem Frau scheiden lasse?
Nein. Der Entzug einer Niederlassungserlaubnis ist nur aus sehr schwerwiegenden Gründen möglich - eine Scheidung gehört nicht dazu.
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