Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486728-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts

Hi,
wir möchten für einen Freund die Niederlassungserlaubnis beantragen. Er kommt aus Syrien und hat momentan einen befristeten Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Abs. 2 (Flüchtling). Er befindet sich seit ca. 4 Jahren in Deutschland und studiert hier (hat also ein Sprachzeugnis für die Hochschule). Er arbeitet außerdem seit 2015 durchgehend. Er erfüllt alle vorraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis (es gibt da eine Sonderregelung für Flüchtlinge, sodass man auch nach 3 Jahren bereits eine bekommen kann), nur beim Lebensunterhalt ist sich die Ausländerbehörde nicht ganz sicher. Da der Antrag ca. 100€ kostet, möchten wir sicher gehen, bevor wir ihn stellen. Nun zur eigentlichen Frage:

Wenn wir richtig informiert sind, muss er in der Lage sein, 80% seines Lebensunterhalts selbstständig zu finanzieren. Zu seinem Einkommen zählen das Einkommen aus seinem Nebenjob, sowie die Hälfte der Bafög-Zahlungen (eben der geschenkte Anteil, der nicht später zurückgezahlt werden muss). Dieses Einkommen muss nun 80% von 419€ betragen, NACHDEM die (Warm-)Miete abgezogen wurde. Er ist mit seinem Einkommen knapp über dieser Grenze, allerdings fragen wir uns, ob wir zusätzlich noch die Krankenversicherung (ca. 90€ im Monat da Student) abgezogen werden muss?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antworten!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go486728-16):
Er erfüllt alle vorraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis

Wenn er alle Voraussetzungen zum Erhalt erfüllt, wo ist dann das Problem?
Wenn es zudem noch Sonderbestimmungen für Flüchtlinge gibt (von denen ich zwar noch nichts gehört habe) umso besser, dann dürfte dem Erhalt der Niederlassungserlaubnis doch nichts mehr Wege stehen. Vielleicht hat auch unsere Frau Bundeskanzlerin noch andere Weisungen zugunsten von Flüchtlingen erlassen, die nicht in Gesetzen niedergelegt sind, wer weiß das schon?

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 22.03.2018 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Vielleicht hat auch unsere Frau Bundeskanzlerin noch andere Weisungen zugunsten von Flüchtlingen erlassen, die nicht in Gesetzen niedergelegt sind, wer weiß das schon? Wissen Sie, wenn Sie § 26(3) AufenthG nicht kennen, ist das nicht die Schuld der Kanzlerin...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von muemmel am 23.03.2018 13:34

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Nur bei den Reichsbürger die immer Verschwörungen sehen ist es möglich das der König irgendwas selber entscheidet.
Angela entscheidet selber gar nix,....

editiert, die Moderation


-- Editiert von Moderator am 24.03.2018 16:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
sondern einfach nicht erlaubt das wir die Flüchtlinge erschießen.

Oder verhungern oder erfrieren lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Aber Bafög ist doch kein Einkommen? Ingesamt erscheinen mir knapp über 400 Euro auch sehr wenig um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Aber Bafög ist doch kein Einkommen? Ingesamt erscheinen mir knapp über 400 Euro auch sehr wenig um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


Das geht. Hartz4 geht ja auch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen