Hi,
wir möchten für einen Freund die Niederlassungserlaubnis beantragen. Er kommt aus Syrien und hat momentan einen befristeten Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Abs. 2 (Flüchtling). Er befindet sich seit ca. 4 Jahren in Deutschland und studiert hier (hat also ein Sprachzeugnis für die Hochschule). Er arbeitet außerdem seit 2015 durchgehend. Er erfüllt alle vorraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis (es gibt da eine Sonderregelung für Flüchtlinge, sodass man auch nach 3 Jahren bereits eine bekommen kann), nur beim Lebensunterhalt ist sich die Ausländerbehörde nicht ganz sicher. Da der Antrag ca. 100€ kostet, möchten wir sicher gehen, bevor wir ihn stellen. Nun zur eigentlichen Frage:
Wenn wir richtig informiert sind, muss er in der Lage sein, 80% seines Lebensunterhalts selbstständig zu finanzieren. Zu seinem Einkommen zählen das Einkommen aus seinem Nebenjob, sowie die Hälfte der Bafög-Zahlungen (eben der geschenkte Anteil, der nicht später zurückgezahlt werden muss). Dieses Einkommen muss nun 80% von 419€ betragen, NACHDEM die (Warm-)Miete abgezogen wurde. Er ist mit seinem Einkommen knapp über dieser Grenze, allerdings fragen wir uns, ob wir zusätzlich noch die Krankenversicherung (ca. 90€ im Monat da Student) abgezogen werden muss?
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antworten!
Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts
Notfall?
Notfall?
ZitatEr erfüllt alle vorraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis :
Wenn er alle Voraussetzungen zum Erhalt erfüllt, wo ist dann das Problem?
Wenn es zudem noch Sonderbestimmungen für Flüchtlinge gibt (von denen ich zwar noch nichts gehört habe) umso besser, dann dürfte dem Erhalt der Niederlassungserlaubnis doch nichts mehr Wege stehen. Vielleicht hat auch unsere Frau Bundeskanzlerin noch andere Weisungen zugunsten von Flüchtlingen erlassen, die nicht in Gesetzen niedergelegt sind, wer weiß das schon?
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 22.03.2018 17:13
Vielleicht hat auch unsere Frau Bundeskanzlerin noch andere Weisungen zugunsten von Flüchtlingen erlassen, die nicht in Gesetzen niedergelegt sind, wer weiß das schon? Wissen Sie, wenn Sie § 26(3) AufenthG nicht kennen, ist das nicht die Schuld der Kanzlerin...
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(Editiert)
-- Editiert von muemmel am 23.03.2018 13:34
Nur bei den Reichsbürger die immer Verschwörungen sehen ist es möglich das der König irgendwas selber entscheidet.
Angela entscheidet selber gar nix,....
editiert, die Moderation
-- Editiert von Moderator am 24.03.2018 16:13
Zitatsondern einfach nicht erlaubt das wir die Flüchtlinge erschießen. :
Oder verhungern oder erfrieren lassen.
Aber Bafög ist doch kein Einkommen? Ingesamt erscheinen mir knapp über 400 Euro auch sehr wenig um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
ZitatAber Bafög ist doch kein Einkommen? Ingesamt erscheinen mir knapp über 400 Euro auch sehr wenig um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. :
Das geht. Hartz4 geht ja auch.
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