Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, B1 Test???

6. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2020 14:36:20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 47x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, B1 Test???

Hallo leute bin neu hier und hab ein grosses Problem.

Also ich bin 26 und seit über 3 Jahren mit einer Deutschen verheiratet.
Genau gesagt seit 23.03.2007. Durch die Heirat habe ich erst 1 Jahr Aufenthalterlaubnis bekommen und dann 2 Jahre.
August 2006 habe ich eine Berufliche Ausbildung (Informationselektroniker) begonnen.

Januar 2010 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen (3,5 Jahre) und Arbeite seit dem in der Firma wo ich die Ausbildung gemacht habe.
Ich Arbeite hart für mein Geld und kann für mich und meine Frau sehr gut sorgen.
(Keine Staatshilfe)

Nun habe ich diese Woche einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis und einen Antrag auf die Einbürgerung bekommen.
Ich habe dann auch alles soweit fertig gestellt.

Heute Morgen war ich dann bei der Ausländerbehörde und folgendes ist dabei raus gekommen:

Ich müsste normalerweise eine Unbefristete Aufenthalterlaubnis bekommen doch das ganze ist daran gescheitert das die von mir ein Zertifikat zur bestandenen B1 Sprachtest verlangen und einen Nachweis das ich min. 60 Monate in einer Gesetzlichen Krankenver... eingezahlt habe.

Nun ist es ja so das ich erst seit 2006 Arbeiten darf da ich vor der Hochzeit keine Aufenthaltgenehmigung hatte, sondern nur eine Duldung.
Daher konnte ich ja noch gar nicht in irgend eine Kasse einzahlen.
Dazu kommt ja auch das ich Schüler war und auch ein sehr gutes Abschlusszeugnis besitze.

Was ich nicht verstehe, ich habe hier vor dem Prüfungsausschuss eine Gesetzliche Prüfung abgegeben und die auch mit Gravur bestanden.
Ich habe jeden Tag direkten Kontakt mit Kunden so das ich sie in Technicken einweisen muss, Funktionsweisen erläutern muss, ... also das volle Kundengespräch das sehr viel Niveau und Details haben muss.

WIESO muss ich einen B1 Sprachtest machen wenn ich die Deutsche Sprache Akzent frei besser als meine Muttersprache behersche??

Wie soll ich 60 Monate nachweisen können wenn ich grad mal seit 4 Jahren arbeite und in die Kassen einzahle. Wenn ich doch die restlichen Voraussetzungen erfülle steht mir doch der Titel zu oder nicht??


Zusätzlich war ich heute auch beim Standesamt wegen der Einbürgerung.
Da war das einzige Problem ein Einbürgerungstest.
Da ich aber in meinem Berufsabschlusszeugnis in Politik und Wirtschaft 2 und 3
habe muss ich diesen Test nicht machen.
Das ist ganz neu und man muss min. eine 4 haben.
Am ende ist es dennoch an meiner Aufenthalterlaubnis gescheitert.

Kann mir einer diesen Wahnsinn erklähren??
Es kann doch net sein das ich mich so sehr intergriere so das ich als Ausländer
sogar Deutschen Bürger in Techniken und Funktionen einweise und dann noch von mir verlangt wird einen B1 Test zu machen.
Ich bin Berufstätig und Zeitlich sehr eingeschrenkt.


Würde mich freuen wenn mir da einer helfen könnte ob es eventuell auch andere Möglichkeiten gibt



MFG

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15 Antworten
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#2
 Von 
guest-12330.07.2020 14:36:20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo danke für die Antwort.
Das grosse Problem ist wieder mal das ich den Test erst in Oktober machen kann und meine Aufenthalterlaubnis nur noch bis September läuft.
Das heißt wieder mal in die Behörde fahren, Urlaub nehmen....
Und irgendwo hat man ja auch Prinziepien das sind wiederspruche ohne ende.
Wiedermal unsere Bürokratie!!!



MFG

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29x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.07.2020 14:36:20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo Saxonicus II.

Da sieht man das du noch nie was mit so etwas zutun hattest und nicht das nötige Hintergrundwissen hast.

Garnichts ist hier einfach. Schon garnet für Ausländer die sich interieren wollen.
Ich bin 26 Jahre alt und habe fast 20 Jahre um eine Aufenthaltgenehmigung kämpfen müssen.
Ich habe die besten Noten geschrieben, Klassen bester mit Auszeichnung und einen Super Abschlusszeugnis. Dennoch wurde ich nicht anerkannt.

Ich kann mich noch genau dran erinnern wie ich vor 4 oder 5 Jahren war ich bei der Ausländerbehörde um mit denen zu reden, meine Situation erklähren, Zeugnisse vrolegen...
Der Beamte hat sich mein Abschluss Zeugnis angeschaut (Noten durch. 1,2) und mir ganz einfach ins Gesicht gesagt `` SIE KÖNNEN VON MIR AUS AUCH DAHEIM BLEIBEN, OB SIE IN DIE SCHULE GEHEN ODER NICHT INTERESSIERT MICH NICHT´´ .
Ich wusste nicht mehr was ich darauf sagen sollte und bin einfach gegangen.


Es gibt noch viele viele andere Dinge die ich nicht aufzählen möchte.
Nur eins wer denkt das es für Ausländer hier einfach ist der hat sich geschnitten.
Man ist fremd hier, kann nicht in die eigene Heimat, Jahre lang eingelebt und ein Leben aufgebaut und dennoch muss man jeden Abend angst davor haben das dass Bundesgrenzschutz an der Klopft...

Ein Beispiel: Meine Eltern sind geschieden weil ihre Ehe den Druck nicht stand gehalten hat. Und meine Mutter wurde Letztes jahr abgeschoben.

Also bitte ganz vorsichtig mit Aussagen ohne Hintergrundwissen.



MFG

6x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12330.07.2020 14:36:20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 47x hilfreich)

Also finden sie es richtig das Menschen Jahre lang hingehalten werden (in meinem Fall fast 20 Jahre) ohne arbeiten zu dürfen, ohne Perspektiven zu haben, ohne Zukunftsorientierung... und dann auch noch abgeschon werden???

Also bitte dann lieber nach 6 monaten oder 1 jahr nach der einreise ausreisen oder abschieben dann hatt man immer noch eine möglichkeit sich wo anders etwas auf zu bauen.

Gerade sie schreiben das sie 25 Jahre Berufserfahrung haben und mit einer Ausländerin verheiratet sind ??

Ich sage nicht das alle schlecht sind und das es in Deutschland schlecht ist...
sondern unser Ausländerrecht und Einwanderungsgesetze sind nicht gerade Beispielhaft für andere.

Ein Beispiel:
Ein ehemaliger guter Freund von mir mit dem ich aufgewachsen bin mit dem ich zur Schule gegangen bin, sollte nach fast 18 Jahren samt Familie abgeschoben werden. Kurz bevor das geschah hat sich sein Vater (43 Jahre) aufm Hof mit Benzin übergossen und selbst angesteckt.
Danach kamen die Behörden erst auf die Idee das die Familie da bleiben kann/muss.

Sowas darf es in einem Land was so eine Monopol Stellung in Europa hat nicht geben.

Das ganze Theme ist jetzt eh außer Kontrolle geraten.
Ich möchte das jetzt hier abschliesen denn ich zittere schon beim schreiben weil da wieder so viel hoch kommt. Also bitte Rechtschreibfehler... verzeihen und zurück zum eigendlichen Thema.

Gibt es eine möglichkeit den B1 Test zu umgehen??
Und wie soll ich das mit den 60 Monaten hinbekommen??
Wiedermal ein Wiederspruch. Nach 3 Jahren steht mir eine Niederlassungserlaubnis zu aber mich muss vorher 5 jahre in die Kassen eingezahlt haben.
Alle andere Voraussetzungen erfülle ich ja.( Arbeit, Wohnung...)


MFG

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10x Hilfreiche Antwort



#8
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Ok, ich bin auch mit einer Ausländerin verheiratet. Sie hat nach 1 Jahr Aufenthalt in Deutschland den B1-Test absolviert.

Soweit ich das in Erinnerung hab, ist der A1-/B1-Test überhaupt nicht vorgeschrieben. Im Gesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html) steht:

quote:<hr size=1 noshade>(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn...
7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
<hr size=1 noshade>


Die Ausländerbehörde nimmt die Zertifikatsstufen des Goethe-Instituts nur alles Referenzwert, da es Goethe-Institute halt weltweit gibt. D.h. sofern die Ausländerbehörde guten Willen zeigt, könnten Sie Deine Deutschkenntnisse auch so akzeptieren.

Weiterhin muss ich sagen, dass ich das von der Ausländerbehörde insofern unverschämt finde, da du sowieso Deinen deutschen Schulabschluss vorgelegt hast. Das B1-Niveau ist die 3. Zertifikatsstufe des Goethe-Institutes. Das Niveau dürfte in etwa dem Deutschunterricht der 3. oder 4. Klasse entsprechen.

Allerdings steht im gleichen Gesetz auch:
quote:<hr size=1 noshade>(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn...
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet, <hr size=1 noshade>


Weiterhin steht dazu:
quote:<hr size=1 noshade>(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend. <hr size=1 noshade>


Sofern Deine Frau schon 5 Jahre eingezahlt hat, sollte das Problem erledigt sein.

Möglichkeiten für Dich:
1. Studium der Gesetzeslage:

§§ 9 , 19 , 21 Abs. 4 , 23 Abs. 2 , 26 Abs. 3 und 4, 28 Abs. 3, 35 , 38 des AufenthG
Relevant sollte für Dich §9 sein.

2. Widerspruch bei der Ausländerbehörde einlegen.
3. Wenn 2. erfolglos, das Ganze mit einem Anwalt noch mal probieren.

6x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Anfangsposting:

quote:
Also ich bin 26 und seit über 3 Jahren mit einer Deutschen verheiratet.
Genau gesagt seit 23.03.2007. Durch die Heirat habe ich erst 1 Jahr Aufenthalterlaubnis bekommen und dann 2 Jahre.

Von daher bin davon ausgegangen, dass der rechtmäßige Aufenthaltstitel seit 3 Jahren vorliegt.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.07.2020 14:36:20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo Wickie1 und danke vielmals das sie sich die Mühe gemacht haben die Abschnitte und Gesetze rauszusuchen.
Das Thema hat sich heute erledigt.
Ich muss weder die 60 Monate nachweisen noch muss ich einen B1 Test machen.
Irgendwie scheint es bei den Behörden (hat sich immer wieder bestätigt) immer davon abzuhengen mit wem man spricht.
Ich habe heute morgen mit der Behörde gesprochen. Nach dem ich den Ton etwas strenger gestellt habe und darauf hingewiesen habe das ich einen Sehr guten Schul- und Berufschul- Abschluss habe, teilten die mir nach ca 3 Stunden Telefonisch mit das sich alles erledigt hat und ich morgen vorbei kommen kann.
Das man innerhalb von 3 Jahren keine 60 Monate nachweisen kann fand sie auch einleuchtend und meine Abschlüsse reichen vollkommen aus.

Übrigens hätte mich der Test ca 80 Euro plus 15 Anfahrt plus einen Halben Tag Urlaub gekostet.
Und andere die kaum Deutsch können bekommen die Kurse und den Test bezahlt.

So ein misssst aber auch,,,, warum kann ich auch so gut DEUTSCH.???????


MFG

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

quote:
Übrigens hätte mich der Test ca 80 Euro plus 15 Anfahrt plus einen Halben Tag Urlaub gekostet. Und andere die kaum Deutsch können bekommen die Kurse und den Test bezahlt.

Kommt drauf an. Meine Frau und ich haben nur mit Touristenvisum geheiratet. Ausländerbehörde:
"Ihr Touristenvisum ist noch bis zum xx.xx.xxxx gültig (waren so um die 40 Tage). Diese Zeit haben Sie, um den Deutschnachweis zu bringen."
Deutschkurs war dadurch nicht. Wir haben dann zusammen gepaukt. Die Prüfung musste sie auch einzeln machen. Hat wohl so um die 100 Euro gekostet. Wenn du die Prüfung mit anderen zum gleichen Zeitpunkt machen kannst, wird's billiger.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.07.2020 14:36:20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo danke nochmal

aber wie gesagt hat sich alles erledigt. Ich habe meinen Unbefristeten Haufenthalt bekommen und meiner Einbürgerungt steht auch nichts mehr im Wege.
Es hat doch noch gelohnt damals einen guten Abschluss gemacht zu haben.
Durch meine Zeugnisse brauche ich weder den Einbürgerungstest noch einen B1 Test machen.



MFG

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
zapzarapp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Na ja,

ich denke mal hier wird versucht Geld zu machen und die VHS-Schulen mit Geldern zu versorgen.

Eine Bekannte von mir ist sogar in D geboren, Ausbildung hat sie auch hier gemacht, hat demnach also den Grad der mittleren Reife. Bei der Beantragung der Einbürgerung wurde ihr, mit unbefr. Aufenthaltserlaubnis gesagt, sie müsse den B1-Test machen, zudem noch den Einbürgerungstest.

Der Erste kostet über 110 Euronen, der Zweite über 25 Euronen, den sie bei einer VHS machen kann. Somit kann man die VHS natürlich mit viel Geldern beschenken. Die Bekannte kann außerdem fliessend Deutsch!

Zudem dauert der erste Test den ganzen Tag - für mich nur eine Quälerei - der zweite Test immerhin nur 1,5 Stunden.

Also wenn man da die Nazi-Keule nicht herausholen will, wo dann???



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