Hallo Forum,
Fritz Müller müsste Kindesunterhalt bezahlen, das betreffende Kind ist nun über 18, der Titel liegt vor, die Summe wurde seit dem 18. Lebensjahr angepasst da nun weniger Unterhalt gezahlt werden muß. Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes wurde die Zahlung eingestellt. Freundlicherweise hat nun der Anwalt von Fritz verkündet das Fritz bezahlt, was er aber nicht tat. Ist das korrekt oder hat der gute Anwalt sich hier in die Nesseln gesetzt? Jetzt schreibt der neue Anwalt von Fritz das er den Titel ausgehändigt haben will und weiteren Quatsch, die anwaltliche Vollmacht ist nur auf den Namen Müller ausgestellt und es ist eindeutig die Unterschrift von Fritzchens Frau, spielt das eine Rolle in dem Fall?
danke für die Aufmerksamkeit.
Nichtzahlung Kindesunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
das mit dem Titel aushändigen ist richtig.
Parallel kann aber eine Neuberechnung beginnen( falls noch eine Berechtigung besteht).
edy
Hallo,
lt. unserer Anwältin ist er weiterhin Unterhaltspflichtig, da er ein Mangelfall ist braucht der Unterhalt nicht neu berechnet zu werden und und somit ist der Titel weiterhin gültig.
MFG
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Zitatlt. unserer Anwältin ist er weiterhin Unterhaltspflichtig, da er ein Mangelfall ist braucht der Unterhalt nicht neu berechnet zu werden und und somit ist der Titel weiterhin gültig. :
Um das zu beurteilen, sind noch einige andere Randpunkte interessant:
Was macht das volljährige Kind? Geht es noch zur Schule, macht es eine Ausbildung oder ein FSJ?
Da ab 18 beide Elternteile zum barunterhalt verpflichtet sind, ist es notwendig das neu gerechnet wird und auch die Einkommensverhältnisse der Mutter mit einbezogen werden.
Natürlich ist der Titel weiterhin gültig (so er nicht begrenzt war). Trotzdem darf der KV hier die Herausgabe und eine Neuberechnung fordern.
Zitatdas betreffende Kind ist nun über 18, der Titel liegt vor, :
A) Was macht das Kind aktuell`
B) ist der Titel bis zum Ende des 17 Lebensjahres befristet, oder ist er unbefristet?
Ja.Zitatund es ist eindeutig die Unterschrift von Fritzchens Frau, spielt das eine Rolle in dem Fall? :
ZitatJetzt schreibt der neue Anwalt von Fritz das er den Titel ausgehändigt haben will und weiteren Quatsch, :
Lieber vollständig als abwertend schreiben. Möglicherweise hat der Anwalt Recht.
Berry
Hallo,
das Kind geht in die 13. Klasse eines Gymnasiums, der Titel ist nicht befristet. Die Mutter hat kaum Einkommen. Laut unserer Anwältin ist das Vorgehen von Fritz richtig. Meine beiden Frage bezogen sich auf folgendes:
"Freundlicherweise hat nun der Anwalt von Fritz verkündet das Fritz bezahlt, was er aber nicht tat. Ist das korrekt oder hat der gute Anwalt sich hier in die Nesseln gesetzt? Jetzt schreibt der neue Anwalt von Fritz das er den Titel ausgehändigt haben will, die anwaltliche Vollmacht ist nur auf den Namen Müller ausgestellt und es ist eindeutig die Unterschrift von Fritzchens Frau, spielt das eine Rolle in dem Fall?"
Kann dazu jemand etwas sagen bitte?
MFG
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