Nichtzahlung Kindesunterhalt

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
Nichtzahlung Kindesunterhalt

Hallo Forum,

Fritz Müller müsste Kindesunterhalt bezahlen, das betreffende Kind ist nun über 18, der Titel liegt vor, die Summe wurde seit dem 18. Lebensjahr angepasst da nun weniger Unterhalt gezahlt werden muß. Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes wurde die Zahlung eingestellt. Freundlicherweise hat nun der Anwalt von Fritz verkündet das Fritz bezahlt, was er aber nicht tat. Ist das korrekt oder hat der gute Anwalt sich hier in die Nesseln gesetzt? Jetzt schreibt der neue Anwalt von Fritz das er den Titel ausgehändigt haben will und weiteren Quatsch, die anwaltliche Vollmacht ist nur auf den Namen Müller ausgestellt und es ist eindeutig die Unterschrift von Fritzchens Frau, spielt das eine Rolle in dem Fall?

danke für die Aufmerksamkeit.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

das mit dem Titel aushändigen ist richtig.

Parallel kann aber eine Neuberechnung beginnen( falls noch eine Berechtigung besteht).

edy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

lt. unserer Anwältin ist er weiterhin Unterhaltspflichtig, da er ein Mangelfall ist braucht der Unterhalt nicht neu berechnet zu werden und und somit ist der Titel weiterhin gültig.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von recki):
lt. unserer Anwältin ist er weiterhin Unterhaltspflichtig, da er ein Mangelfall ist braucht der Unterhalt nicht neu berechnet zu werden und und somit ist der Titel weiterhin gültig.


Um das zu beurteilen, sind noch einige andere Randpunkte interessant:

Was macht das volljährige Kind? Geht es noch zur Schule, macht es eine Ausbildung oder ein FSJ?

Da ab 18 beide Elternteile zum barunterhalt verpflichtet sind, ist es notwendig das neu gerechnet wird und auch die Einkommensverhältnisse der Mutter mit einbezogen werden.

Natürlich ist der Titel weiterhin gültig (so er nicht begrenzt war). Trotzdem darf der KV hier die Herausgabe und eine Neuberechnung fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von recki):
das betreffende Kind ist nun über 18, der Titel liegt vor,


A) Was macht das Kind aktuell`
B) ist der Titel bis zum Ende des 17 Lebensjahres befristet, oder ist er unbefristet?

Zitat (von recki):
und es ist eindeutig die Unterschrift von Fritzchens Frau, spielt das eine Rolle in dem Fall?
Ja.

Zitat (von recki):
Jetzt schreibt der neue Anwalt von Fritz das er den Titel ausgehändigt haben will und weiteren Quatsch,


Lieber vollständig als abwertend schreiben. Möglicherweise hat der Anwalt Recht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

das Kind geht in die 13. Klasse eines Gymnasiums, der Titel ist nicht befristet. Die Mutter hat kaum Einkommen. Laut unserer Anwältin ist das Vorgehen von Fritz richtig. Meine beiden Frage bezogen sich auf folgendes:

"Freundlicherweise hat nun der Anwalt von Fritz verkündet das Fritz bezahlt, was er aber nicht tat. Ist das korrekt oder hat der gute Anwalt sich hier in die Nesseln gesetzt? Jetzt schreibt der neue Anwalt von Fritz das er den Titel ausgehändigt haben will, die anwaltliche Vollmacht ist nur auf den Namen Müller ausgestellt und es ist eindeutig die Unterschrift von Fritzchens Frau, spielt das eine Rolle in dem Fall?"

Kann dazu jemand etwas sagen bitte?

MFG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen