Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

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Das Verbot des Rauchens am Arbeitsplatz wird nun per Gesetz festgeschrieben werden. Mittels einer neuen Verordnung zum Arbeitsschutz, die das Bundeskabinett kürzlich verabschiedete, will die Bundesregierung die Nichtraucher in den Betrieben künftig besser schützen. Damit wird der blaue Dunst nun wohl aus deutschen Betrieben verschwinden und qualmende Kollegen am Arbeitsplatz endgültig der Vergangenheit angehören.

Der Schutz der nichtrauchenden Arbeitnehmer wird durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbeitsstättenVO) gesetzlich festgeschrieben. Die Neuregelung hat zur Folge, dass Arbeitgeber nach Inkrafttreten der neuen Regelungen verpflichtet sind, die nichtrauchenden Mitarbeiter in ihren Betrieben nachhaltig vor jenen Kollegen zu schützen, die auch am Schreibtisch nicht vom Glimmstengel lassen wollen. Die Nichtraucher sollen nicht weiter durch das Passivrauchen gefährdet werden.

Mit der neuen ArbeitsstättenVO, deren Einhaltung durch die zuständigen Behörden überwacht werden wird, gelten die Vorschriften zum Schutz der Nichtraucher nun im gesamten Betrieb. Bisher genossen die Nichtraucher nur in Sozialräumen wie Kantinen und Pausenräumen gesetzlichen Schutz vor dem blauen Dunst. Fortan gelten die Schutzvorschriften jedoch für alle Arbeitsstätten und damit im gesamten Betrieb. Die ArbeitsstättenVO sieht keine Ausnahmen vor, so dass es wohl künftig außer unter freiem Himmel oder speziellen Raucherräumen keine Refugien mehr für die rauchenden Kollegen geben wird.

Übrigens ist der betriebliche Schutz der Nichtraucher nicht wirklich neu, wie es die Bundesregierung nun weismachen will. Die Änderung der ArbeitsstättenVO ist nämlich eigentlich nur die Umsetzung einer langjährigen Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte. In der betrieblichen Praxis haben nichtrauchende Arbeitnehmer, die ein Rauchverbot an ihrem Arbeitsplatz vor dem Arbeitsgericht durchsetzen wollen, nämlich schon lange gute Erfolgsaussichten.

Die gesetzliche Regelung greift diese Rechtsprechung lediglich auf, gießt sie in Gesetzesform und sorgt damit für eine größere Rechtssicherheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Rechtslage liegt aber darin begründet, dass Arbeitnehmer, die sich gegen den blauen Dunst zur Wehr setzen wollen, nun nicht mehr für ihr Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz vor Gericht ziehen müssen. Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen dürfte nur noch bestehen, wenn der Arbeitgeber die neuen Vorschriften nicht konsequent umsetzt. Außerdem gilt durch die Neuregelung nun ein einheitlicher, in ganz Deutschland gleicher Nichtraucherschutz.

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