Man hat mir mitgeteilt, dass wenn ich als Kindsvater einen Umgangskontakt absagen/verschieben muss, dieser von der Kindsmutter nicht
nachgeholt werden muss.
Diese Aussage erscheint mir recht abwegig, da das Recht des Kindes auf Umgang ja weiterhin vorhanden ist. Allerdings stammt die Aussage vom JA und die sollten dieses ja wissen.
Falls dem so sein sollte, wäre es nett, wenn man mir erklären würde weshalb dem so ist und welcher § dies regelt.
LG
~BB~
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"Viele Grüße
~BB~
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Nichtnachholung Umgangstermine
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
eine Umgangsregelung setzt eine vorherige Absprache voraus.
Wenn der aktuelle Umgangstermin nicht eingehalten werden kann, kann ein Erstaztermin eingeplant werden.
Dies kann auch alles in einer gerichtlich festgesetzten Umgangsregelung festgehalten werden.
Hast du eine Umgangsregelung per Gericht erwirkt (Titel über Umgangsregelung) oder werden die Absprachen zwischen dir und der KM privat getroffen?
http://www.trennungsfaq.de/umgang.html
gruss marxx
-- Editiert von marxx am 23.10.2006 13:14:40
Einen wirklichen Titel noch nicht.
Der Umgang findet gemäß dem Vorschlag des Gerichtes statt.
Ein Verweis auf sog. Ersatztermine bzw. dessen Regelung habe ich unter dem Link nicht gefunden.
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--- editiert vom Admin
TYVM Reike
Wäre auch abnorm gewesen, wenn Termine von Seiten des betreuenden Elternteiles pauschal nicht nachgeholt werden müssten !
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[Laie]
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...verstehe ich Dich richtig?
Du (als nicht betreuendes Elternteil) sagst einen vereinbarten Umgangstermin ab und erwartest von dem betreuendem Elternteil einen Ersatztermin?
Wie bitte soll denn der betreuende Elternteil planen können?
Selbstverständlich können Ersatztermine vereinbart werden, das funktioniert aber meist nur bei Eltern, die miteinander reden und die beidseitig Terminverschiebungen akzeptieren.
Das Kind hat natürlich ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen...also halte Deine Termine ein...und gut is!
Gaestin
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