Nicht nachvollziehbare Heizkosten Lohnt der Weg zum Anwalt ?

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Concept0815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht nachvollziehbare Heizkosten Lohnt der Weg zum Anwalt ?

Hallo an Alle . Ich stoße mal mit einer Frage zu Euch ins Forum .
Ich bewohne eine 2 Zimmer 55 m Wohnung im Erdgeschoß eines alten Backsteinhauses. Die 2 Partei , eine alte Dame in Rente bewohnt die Wohnung über mir .
Beruflich und privat bin ich vielleicht 3 Tage die Woche in meiner Wohnung ansonsten bei meiner Freundin. Wenn ich zuhause bin sind mir 18 Grad Raumtemperatur
voll und ganz genug .
Dieses Jahr habe ich laut der Nebenkosten Abrechnung meines Vemieters für ca 800 Euro Heizöl verbraucht . Der Vermieter hat lange mit der Abrechnung herumgetrödelt und auf Nachfrage angegeben ich hätte eine extreme Nachzahlung zu erwarten . Meinen Kosten würde er aber auch nicht nachvollziehen können und er hätte verschiedene Firmen mit der Prüfung beauftragt . Soweit so komisch .
Nach Erstellung der Abrechnung sind auf meine Wohnung 4000 Einheiten der Heizkosten entfallen und auf die Wohnung über mir 300 ( DIe Frau ist sehr sparsam aber trotzdem 24 St. 7 Tage zuhause )
Ich möchte meinem Vermieter keinen Betrug unterstellen gehe aber davon aus das zumindest beim ablesen der Heizkörper ( Digitale Variante / Ablesung durch FA. Techem) irgendwas schiefgelaufen ist .
Jetzt meine Fage ins Forum lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten - SB 250 Euro über Rechtsschutz oder sind Ablesefehler nicht mehr nachvollziehbar und ich bleibe sowieso auf einer 500 Euro Nachzahlung sitzen ? ( Plus 250 SB beim Gang zum Anwalt ) ? Ein Anwalt wird mir sicherlich sagen alles kein Problem und hinterher geht es in die Hose ....
Ratlose Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

Als erstes könnte man mal die Werte auf der Abrechung vergleichen mit den Werten die bei der Ablesung auf den Zählern standen, dann weis man ob es Zahlendreher gab.

Als zweites könnte man mal die Abrechnung mal anonymisiert hier verlinken, dann kann man sich da mal anschauen.

Je nachdem was sich da ergibt, nimmt man das Recht auf Belegeinsicht wahr und macht Kopien von den Belegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Concept0815):
Ein Anwalt wird mir sicherlich sagen alles kein Problem und hinterher geht es in die Hose ....

Das ist gut erkannt, kein Anwalt gibt eine Erfolgsgarantie, genau wie Ärzte handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, bei welchem kein Erfolg geschuldet ist.
Zitat (von Concept0815):
Meinen Kosten würde er aber auch nicht nachvollziehen können und er hätte verschiedene Firmen mit der Prüfung beauftragt . Soweit so komisch .

Nö, nicht komisch, der Vermieter hat die Abrechnung einem bundesweitem Unternehmen machen lassen, welche nicht mal einen schlechten Ruf hat.
Zitat (von Concept0815):
Nach Erstellung der Abrechnung sind auf meine Wohnung 4000 Einheiten der Heizkosten entfallen und auf die Wohnung über mir 300 ( DIe Frau ist sehr sparsam aber trotzdem 24 St. 7 Tage zuhause )

Da kommen zwei Faktoren zusammen:
1) Es dürfte sich nicht um ein gut gedämmtes Haus handeln, von unten her ist es kalt, die erforderliche Wärme geht als Transfer relativ ungedämmt in die obere Wohnung, sprich man heizt 2 Wohnungen. Und Wärme steigt bekanntlich nach oben.
2) Der Winter 2016 / 2017 war ein im Verhältnis zu den Vorjahren sehr kalter Winter, was insgesamt die Situation noch verstärkt

Zitat (von Concept0815):
Ich möchte meinem Vermieter keinen Betrug unterstellen gehe aber davon aus das zumindest beim ablesen der Heizkörper ( Digitale Variante / Ablesung durch FA. Techem) irgendwas schiefgelaufen ist .

Man sollte Einsicht in die Belege nehmen, wobei es ja, wie man selbst schreibt der Vermieter noch mal gegen prüfen lies.

Wobei man berücksichtigen sollte die durchschnittlichen Heizkosten pro qm mit Öl sind 10€, also mit 800l ist man nicht ganz daneben:
https://www.heizspiegel.de/richtig-heizen/heizkosten-pro-m2-vergleich/

Vor allem sollte man bei dem Link bedenken, der Heizspiegel hat die Werte aus den Jahren 2014 /2015 wo die Außentemperaturen relativ mild waren.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Concept0815):
Ich möchte meinem Vermieter keinen Betrug unterstellen gehe aber davon aus das zumindest beim ablesen der Heizkörper ( Digitale Variante / Ablesung durch FA. Techem) irgendwas schiefgelaufen ist .

Wenn du auf einen Ablesefehler spekulierst, dann müsstest du natürlich beweisen können, dass die Ablesewerte nicht stimmen.

Du hast also die Stichtagswerte ebenfalls protokolliert (belastbar?, Zeugen?, Stichtagswerte noch im Gerätespeicher?) und die Werte weichen von den abgerechneten Werten ab?
Na dann los ...

Gleichzeitig würde ich an deiner Stelle auch noch überprüfen, ob bei den Ablesewerten und den tatsächlichen Stichtagswerten der alten Dame über dir nicht etwa ein Fehler geschehen ist ...
Denn 4000 Abrechnungseinheiten klingt nicht übermäßig viel (Stichtagswert * Faktor) <> aber dagegen nur 300 Abrechnungseinheiten klingt wirklich extrem wenig. Vielleicht heizt die alte Dame ja auch zusätzlich mit Strom?

Deine Aussage "Heizöl verbraucht" passt dagegen so gar nicht.
Bei einer Zentralheizung mit Heizkörpern kann i.d.R. nur festgestellt werden, wieviel anteilige Heizwärme verbraucht wurde.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joel23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir haben angeblich die Ablesevorrichtungen (Warmwasseruhr, Übermittlung per Funk) von Oktober 2014 bis März 2015 einen bis zu 15-fachen Warmwasserverbrauch an den Empfänger übermittelt (in 6 Monaten 40m³ zu viel). Da dies für ein Handspülbecken in der Küche nicht sein kann (auch die Waschmaschine ist nicht am WW angeschlossen), habe ich die Übermittlungsdaten von der Techem eingefordert.

Es zeigte sich, dass der Verbrauch von 0,8m³/Monat angeblich auf bis zu 12m³/Monat angestiegen sein sollte, komischerweise nur seit Anfang Oktober bis exakt Ende März, dann hat die Sendeeinheit der Uhr wieder korrekt übermittelt. ;-) Somit hatte die Techem auch am Jahresende einen anderen Endstand, als die Wasseruhr selbst zeigte.

Dazu hat die Techem für 2014 und 2015 für das Gesamtobjbekt (ca. 56 Einheiten auf 6 Häuser verteilt) einen um 1.000m³ geringeren Gesamtkaltwasserverbrauch angesetzt, als durch die Stadtwerke geliefert und abgerechnet wurde, allerdings bei den korrekt angesetzten (und um 1.000m³) höheren Kosten. Dadurch sollte sich der Kaltwasserpreis von 1,95€ auf 2,45€/m³ erhöhen. (die Techem rechnet hier rückwärts: Kosten/Verbrauch und nicht etwa Verbrauch * m³-Preis + Grundgebühr/Anteil des Mieters)

So viel zu einem "angesehen" Unternehmen und Verlass auf die eingesetzte Technik. Also unbedingt die Daten von der Techem anfordern und die Uhrenstände mit dem Endstand bei der Techem vergleichen.
Gruß,
Joel

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