Nicht mehr Berufsschulpflichtig mit 17 SchG NRW

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
MontyCB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht mehr Berufsschulpflichtig mit 17 SchG NRW

Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hätte da mal eine Frage zu einer Beispiel Situation:

Mal angenommen Schüler A aus NRW war ein Jahr lang an Berufskolleg A in der höheren Handelsschule und ist nach erfolgreicher Versetzung in Klasse 12 von der Schule gegangen. Zu beginn der 11 Klasse war der Schüler 16 Jahre alt. Jetzt ist der Schüler A an Berufskolleg B, 17 Jahre alt und wieder in der 11. Klasse, die er mittem im Jahr abbrechen möchte, da er so wieso im August eine Ausbildung anfängt und die Noten schlecht sind.
Kann der Schüler sich einfach mittem im Jahr abmelden, da es heißt das man wenn man ein Jahr lang erfolgreich die Berufsschule besucht hat, man nicht mehr Berufsschulpflichtig ist, auch wenn man noch 17 Jahre alt ist.

MfG


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