Liebe Leute,
wie Ihr ja sicherlich wisst, kann man seinen nicht voll genutzten Freibetrag einmalig mit in den nächsten Monat nehmen. Ich habe einen erhöhten Freibetrag (wegen Unterhalt) von gerundet 1.500 €. Mein monatliches Gehalt beträgt nur ca. 1.100 € netto.
Meine Frage nun an Euch: Richtet sich das einmalig in den nächsten Monat mitgenommene Geld nach oberhalb des Freibetrages, oder ist das auch schon der Fall wenn ich darunter liege?
Ein Beispiel 1:
Ich verdiene 1.100 € und gebe bis zum Ende des Monats 900,00 € aus. 200 € nehme ich mit in den nächsten Monat, welches im übernächsten Monat aber gepfändet wird, sollte es nicht diesmal ausgegeben werden.
Ich bin allerdings nicht über meinen Freibetrag von 1.500 € gekommen, da ich ja viel weniger verdiene.
Ist es dennoch so wie in dem Beispiel beschrieben oder ist damit eigentlich Beispiel 2 gemeint?
Beispiel 2:
Ich erhalte (warum auch immer) 1.700 € von meinem Arbeitgeber und kann nur über 1.500 € verfügen. Die 200 € mehr nehme ich einmalig mit in den nächsten Monat, die übernächsten Monat gepfändet werden, sollte ich sie nicht ausgeben.
Ich hoffe, Ihr versteht meine Frage dahinter: Tritt die Regelung nur in Kraft, wenn ich oberhalb der Freigrenze bin oder auch wenn ich weit darunter bleibe und Geld in den nächsten Monat mitnehme, also wie in Beispiel 1 beschrieben?
Ich hoffe, Ihr könnt mir folgen und danke Euch für Eure Antworten.
Grüße,
Alexander
Nicht genutztes Gehalt einmalig in den nächsten Monat mitnehmen - Nur oberhalb der Freigrenze der Fa
13. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2017 | 21:56
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Nicht genutztes Gehalt einmalig in den nächsten Monat mitnehmen - Nur oberhalb der Freigrenze der Fa
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#1
Antwort vom 15. November 2017 | 03:08
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 8x hilfreich)
Das wird auch gern Ansparregel genannt.
In beiden deiner Beispiele wird der ungenutzte Betrag in den nächsten Monat übernommen.
Ich stelle mir hier eher die Frage ob in deinem ersten Beispiel nicht sogar 600Euro mitgenommen werden, da bei Nachfrage bei meiner Bank, mir jedes mal mitgeteilt wurde, nicht der Geldeingang zählt sonder nur der Ausgang.
Grüße Strige
#2
Antwort vom 15. November 2017 | 10:42
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat:
Ich stelle mir hier eher die Frage ob in deinem ersten Beispiel nicht sogar 600Euro mitgenommen werden,
Es ist eigentlich ganz einfach: nein.
Es werden nämlich nicht etwa "Freibeträge" angespart, sondern Guthaben
"Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst."
Im Beispiel 1: es ist nur 200 EUR restliches Guthaben da, dass dann angespart werden kann.
Im Beispiel 2, Einkommen 1700 EUR, Freibetrag 1500 EUR:
wird in diesem Monat 1500 EUR ausgegeben -> keine Ansparung, da Freibetrag ja komplett ausgeschöpft wurde.
wird in diesem Monat auch nur 900 EUR ausgegeben -> Ansparung 600 EUR
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#3
Antwort vom 15. November 2017 | 14:30
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 8x hilfreich)
Endlich habe ich es auch mal verstanden, Danke
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