Nicht erscheinen bei Gerichtsverhandlung

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sandra284
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht erscheinen bei Gerichtsverhandlung

Hallo! Ich habe ein Problem, vielleicht kann mir ja wer von euch helfen. Ich bin als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung geladen und möchte da nicht unbedingt erscheinen. Ausserdem hab ich das Problem das ich in dieser Woche, wo die Verhandlung ist, bei der Arbeit nicht fehlen kann da wir ein sehr kleiner Betrieb sind und die Chefin auf Urlaub ist. Also könnte ich nicht mal Krankenstand gehen. Und schwanger bin ich auch ,das wäre nicht zufällig ein Grund das ich da nicht erscheinen bräuchte oder? Danke im Vorraus für die Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

nein, das ist kein Grund. Ich kann vom Nichterscheinen nur abraten - so 100 bis 200 Euro Ordnungsgeld sind Ihnen sicher und zum nächsten Termin werden Sie evtl. zwangsweise vorgeführt, also von der Polizei abgeholt und hingebracht.

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Es ist dringend zu empfehlen vor Gericht zu erscheinen, da die Gründe für eine Entschuldigung sicher nicht ausreichend sind. Neben dem Ordnungsgeld werden Ihnen evtl.auch noch zusätzlich die Kosten auferlegt, die .durch Ihr Ausbleiben entstehen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Also könnte ich nicht mal Krankenstand gehen.

Dein AG ist verpflichtet, dich dafür freizustellen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Man könnte dem Gericht auch erklären nichts zu wissen. Evtl. ist die Aussage ja nicht wirklich wichtig.

Aber solange es eine Ladung gibt sollte man kommen. Zum Nachtermin wird man dann eben rechtzeitig vorher von der Polizei abgeholt.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat:
Ich bin als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung geladen und möchte da nicht unbedingt erscheinen. Ausserdem ...

Naja das liest sich schon so, als dass der Hauptgrund darin liegt nicht vor Gericht erscheinen zu wollen. Daneben gibt's dann noch ein paar andere Gründe. Wenn Du nicht gerade bettlägerig krank bist und ein Arzt genau das bescheinigt, solltest Du zur Verhandlung gehen. Solange Du immer die Wahrheit sagst, hast Du eigentlich nichts zu befürchten wenn Du sonst nichts angestellt hast und in die Sache nicht verwickelt bist. Du kannst die Aussage in bestimmten Punkten verweigern, wenn Du Dich dabei selbst belasten könntest.

Du bekommst alle Auslagen (Reisekosten) ersetzt und im Übrigen auch Zeugengeld.



-- Editiert von Potzblitz am 05.01.2009 08:38

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zeugen sind verpflichtet, der Ladung zu folgen. Eine Entschuldigung liegt nur vor, wenn der Zeuge verhandlungsunfähig ist. Eine Schwangerschaft ist ebenso wenig eine Entschuldigung wie eine desolate Personallage auf der Arbeitsstelle.
Es wurde ja schon erwähnt, dass es ein Ordnungsgeld - bis zu 1000 €, üblich sind 100-200 - geben kann. Die polizeiliche Vorführung ist nebenbei bemerkt auch nicht kostenlos; die Kosten trägt der Zeuge, ebenso wie die durch einen weiteren Termin anfallenden Kosten. Das kann teuer werden, wenn beispielsweise ein Verteidiger bezahlt werden muss.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kingkobra457541
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

und zwar hhabe ich da auch ein problem ich wurde wegen "bedrohung" angezeigt und es kam vor gericht und der "bedrohte" is ein kumpel von mir ich habe mit dem spass gemacht der vater hat davon windbekommen und mich angezeigt also dann kam der gerichtstermin und mein freund hat auch ausgeagt das es halt nur spass wa aber trotzdem wurde der fall so zu sagen verhandelt ich bin aber zum gerichtstermin nicht hin ich habe den voll verplannt und habe dann die gerichtskosten auf dem hals bekommen und zwar 670,50€ und wollte fragen ob diese summe gerechtfertig ist da danke .

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
und zwar hhabe ich da auch ein problem


Du hast ganz viele Probleme:

1. Du holst einen fast 2 Jahre alten Thread sinnfrei wieder hoch, statt einen eigenen aufzumachen.

2. Du schreibst einen satzzeichenfreien kleingeschriebenen Wortmüll, den kein Mensch entziffern kann. Hier ist kein Chat und keine Abfallkippe für deine Verbaldiarrhoe.

quote:
wollte fragen ob diese summe gerechtfertig ist


Ist ein Grieche katholisch? Woher sollen wir das wissen, wenn du nicht mal schreibst, wie sich die Summe zusammensetzt - das hängt z.B. davon ab, wieviele Zeugen ihre Kosten erstattet bekommen etc.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Einem Zeugen, der unentschuldigt nicht erscheint, wird nicht nur ein Ordnungsgeld auferlegt. Er hat auch die Kosten zu tragen, die durch sein Nicht-Erscheinen verursacht wurden. Das kann eben teuer werden.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

In dem Fall war es aber doch der Angeklagte, oder? Nicht daß das etwas an der Kostentragungspflicht ändern würde...

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Maqam
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung mitbekommen das zwei ohne Entschuldigung ferngebliebenen Zeugen ein Ordnungsgeld von je 200 Euro auferlegt wurde, aber ob diese arbeitslosen Männer das je bezahlt haben , ist fraglich. Von anderen entstandenen Kosten zu übernehmen war nicht die Rede, diese Verhandlung hat auch ohne diese Zeugen 4 Stunden gedauert und die Herren waren vom Schläger bestellt um für ihn zu lügen. Wahrscheinlich wussten sie das dies gefährlich würde...

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1x Hilfreiche Antwort

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