Nicht einhalten der Ruhezeiten?

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482239-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht einhalten der Ruhezeiten?

Hallo ich hab da mal eine Frage.

Ich arbeite von:

Sa u. So von 5.53-18.05Uhr / Mo-Fr von 5.53-14.05 Uhr
Sa u. So Frei
Mo-Fr 13.53-22.05Uhr
Sa u. So Frei
Mo-Fr 21.53-6.05Uhr / Sa u. So 17.53-6.05Uhr
Mo-Fr Frei
Und wieder von vorn.

So meine Frage ist: Sind diese Zeiten Arbeitszeitrechtlich genehm? Und darf mein Arbeitgeber mich an dem Freien Freitag einfach auf Arbeit rufen nur weil Leute fehlen oder ist das meine Rechtmäßige Ruhe Zeit?!

Vielen Dank Schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten ist eingehalten.
Ausgleich für Sonntagsarbeit ist auch OK.
Die einzelnen Schichten sind teilweise zu lang - da sind sicher Pausen dazwischen bzw. ein Teil der Schicht entfällt auf Bereitschaftszeit, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb482239-69):
Und darf mein Arbeitgeber mich an dem Freien Freitag einfach auf Arbeit rufen nur weil Leute fehlen oder ist das meine Rechtmäßige Ruhe Zeit?!

Kommt darauf an, was genau vertraglich vereinbart wäre und ob das auch rechtmäßig wäre.

In der Regel ist Freizeit die Zeit in der man für den Chef nicht erreichbar sein muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Und darf mein Arbeitgeber mich an dem Freien Freitag einfach auf Arbeit rufen ...

Erstens - wie schon Harry feststellt - muss niemand für den AG in seiner Freizeit erreichbar sein (es sei denn bei Rufbereitschaft, sofern vereinbart); zweitens kommt es auf den Vorlauf an - 4 Tage, wenn man die Bestimmungen für Arbeit auf Abruf zugrunde legt. Von jetzt auf gleich per Telefon oder WhatsApp etc. jedenfalls nicht.

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