Hallo ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite von:
Sa u. So von 5.53-18.05Uhr / Mo-Fr von 5.53-14.05 Uhr
Sa u. So Frei
Mo-Fr 13.53-22.05Uhr
Sa u. So Frei
Mo-Fr 21.53-6.05Uhr / Sa u. So 17.53-6.05Uhr
Mo-Fr Frei
Und wieder von vorn.
So meine Frage ist: Sind diese Zeiten Arbeitszeitrechtlich genehm? Und darf mein Arbeitgeber mich an dem Freien Freitag einfach auf Arbeit rufen nur weil Leute fehlen oder ist das meine Rechtmäßige Ruhe Zeit?!
Vielen Dank Schonmal
Nicht einhalten der Ruhezeiten?
16. Januar 2018
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Frage vom 16. Januar 2018 | 21:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht einhalten der Ruhezeiten?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2018 | 23:11
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Die Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten ist eingehalten.
Ausgleich für Sonntagsarbeit ist auch OK.
Die einzelnen Schichten sind teilweise zu lang - da sind sicher Pausen dazwischen bzw. ein Teil der Schicht entfällt auf Bereitschaftszeit, oder?
#2
Antwort vom 16. Januar 2018 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatUnd darf mein Arbeitgeber mich an dem Freien Freitag einfach auf Arbeit rufen nur weil Leute fehlen oder ist das meine Rechtmäßige Ruhe Zeit?! :
Kommt darauf an, was genau vertraglich vereinbart wäre und ob das auch rechtmäßig wäre.
In der Regel ist Freizeit die Zeit in der man für den Chef nicht erreichbar sein muss.
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#3
Antwort vom 17. Januar 2018 | 10:06
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// Und darf mein Arbeitgeber mich an dem Freien Freitag einfach auf Arbeit rufen ...
Erstens - wie schon Harry feststellt - muss niemand für den AG in seiner Freizeit erreichbar sein (es sei denn bei Rufbereitschaft, sofern vereinbart); zweitens kommt es auf den Vorlauf an - 4 Tage, wenn man die Bestimmungen für Arbeit auf Abruf zugrunde legt. Von jetzt auf gleich per Telefon oder WhatsApp etc. jedenfalls nicht.
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