aber Erbin!
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zum Erbrecht, bzw. ob das Folgende Zivil-, oder Familienrechtlich zuzuordnen ist.
Folgender fiktiver Fall:
Es geht um ein Haus, das an eine Erbengemeinschaft vererbt wurde (6 Erben insgesamt).
1) Der Erblasser ist mit 2 der Erben verwandt (Nichte und Neffe).
2)Die Lebensgefährtin des Erblassers war Vorerbin(Ist verstorben. Es geht um die Nacherben).
3)3 der weiteren Erben sind Enkel der Vorerbin.
4)1 Erbe
ist ist weder mit Erblasser noch Vorerbin verwandt.
Gehört, wenn der Erbe unter Nr. 4 etwas einklagen/anzeigen möchte, dies zum Familien-, oder Zivilrecht?
Vielen Dank für die Mühe im voraus!
Sabi
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Nicht Familienanghörige ...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Erbrecht? :-)
Was soll denn eingeklagt oder angezeigt werden? In letztem Falle wärs dann wohl eher Strafrecht...
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Familienrecht ist ein Bestandteil des Zivilrechts.
wirdwerden
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Es geht darum, das sowohl ein fest angebautes (und somit rechtlich zum Haus gehöriges) Bestandteil des Hauses, ohne Wissen der restlichen Miterben, entweder von dem vor Ort ansässigen Miterben, oder durch Diebstahl entfernt wurde.
Des Weiteren wurde eine Einbauküche (dieses Mal sehr wahrscheinlich durch einen Erben und ebenfalls ohne Wissen der restlichen Erben)ausgebaut.
Sabi
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Na, dann fordere den Erben, der das vor Ort verwaltet doch auf, mitzuteilen, was damit passiert ist. Das müsste er doch beantworten können...
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... gerade der scheint das Problem zu sein!
Deswegen ist da keine adäqute Auskunft zu erwarten.
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