New Girl - Waldorf Frommer fordern € 469,50

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Münchner Kanzlei Waldorf verschickt Abmahnungen wegen Filesharing der Serie „New Girl"

Die beliebte US-Serie „New Girl“ steht nun auch im Blickpunkt der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München. Für den illegalen Upload über einen Internetanschluss fordert der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie € 469,50. Die Summe setzt sich aus € 169,50 an Anwaltsgebühren und € 300,00 Schadensersatz zusammen.

Was hat es mit der „New Girl"-Abmahnung auf sich?

Die Kanzlei Waldorf behauptet, über den Anschluss des Abgemahnten seien 1 oder mehrere Folge der US-Serie „New Girl“ via Tauschbörsensofrtware (eMule, eDonkey, Bittorrent) angeboten worden. Man kann davon ausgehen, dass dies grundsätzlich der Fall war. Oft ist das WLAN überhaupt nicht oder nur unzureichend gesichert. Auch kommen in vielen Fällen Gäste, Besucher oder der Nachbar als Täter des „New Girl“-Uploads in Betracht.

So reagieren Sie richtig!

Sofern der Anschlussinhaber weder Täter noch Störer oder lediglich Störer ist, muss man gar keine bzw. eine sehr eingeschränkte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, in allen anderen Fällen nicht.

Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor Ratschlägen von manchen Anti-Abmahn-Anwälten. Diese raten – ohne Betrachtung des Einzelfalls – zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“, oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an die Gegenseite. Beides ist sträflich falsch, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Lassen Sie sich nicht von Anwälten eine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn.

Forderungen von Waldorf Frommer: Rechtens?

Der Anschlussinhaber haftet bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „New Girl“ nur dann auf Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung von Anwaltskosten und/oder Schadensersatz, wenn er als Täter oder Störer verantwortlich war. Ob er überhaupt haften, kann ein spezialisierter Anwalt optimal prüfen. 

Wer haftet für den Upload von einer Folge von „New Girl“

Verantwortlich ist nur das Täter oder Störer. Wenn Dritte wie Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Gäste den Anschluss auch nutzen, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls. Wir können Ihnen optimal helfen und bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnfällen
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise
  • Sofortiges Tätigwerden

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