Neuwagenkauf mit verschwiegenem Mangel

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Polser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuwagenkauf mit verschwiegenem Mangel

Hallo zusammen,

ich habe im Februar 2014 einen Neuwagen bei einem Seat Vertragshändler als Erstzulassung in Düsseldorf gekauft. Vor einigen Wochen hatte ich eine Auffahrunfall, war aber nicht der Unfallverursacher. Es wurde ein Gutachter erstellt, wobei der Gutachter dann aber festgestellt hat, dass die rechte Tür überlackiert wurde. Ich war schockiert, da ich dies nicht veranlasst habe. Es muss definitiv vor Übergabe des Autos an mich lackiert worden sein. Das Autohaus hat mir jetzt aber mehrfach bestätigt, dass es keine Unterlagen über eine "Lackierung der rechten Tür gibt und somit der Wagen ohne "Schäden" an mich übergeben wurde. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Ben

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?


Problem dürfte die Beweislage sein. Außerhalb der ersten 6 Monate mußt du beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag. Das stelle ich mir schwierig vor, das Datum einer Lackierung per Gutachten so exakt zu bestimmen. Wenn du Pech hast, wurde das eine Woche vor Übergabe an dich lackiert; auf 1-2 Wochen genau wird man das aber nach über 1,5 Jahren nicht mehr bestimmen können - und ein "zwischen 1 Woche vor und 1 Woche nach Übergabe" nutzt dir halt nichts als Ergebnis.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Sehr viele Fahrzeuge werden noch im Herstellungswerk nachlackiert weil sich bei der Lackierung Lackfehler ergeben haben. Das ist normal und nicht unbedingt ein Mangel.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Polser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Sehr viele Fahrzeuge werden noch im Herstellungswerk nachlackiert weil sich bei der Lackierung Lackfehler ergeben haben. Das ist normal und nicht unbedingt ein Mangel.


Vielen Dank für die Antwort. Mit dem "Nachlackieren" hätte ich auch kein Problem. Leider wurde die Lackierung aber im Gutachten als Unfallschaden notiert, so dass die Wertminderung deutlich geringer ausgefallen ist. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten der Wertminderung zu entgehen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Polser):
r im Gutachten als Unfallschaden notiert,

Muss ja nicht richtig sein.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

na dann lass das erstmal in einer guten Werkstatt überprüfen. Gegengutachten, fertig! Allein das Überlackieren ist ja nur ein (kleiner) Hinweis auf einen möglihcen Schaden.

Steinchen

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Polser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mal ein Gegengutachten anfragen.

1x Hilfreiche Antwort

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