Neuwagenkauf: Reimporte und EU-Importe

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Worauf müssen Autokäufer bei importierten Neuwagen achten? Gibt es rechtliche Unterschiede zum "normalen" Autokauf?

Bei Reimporten oder EU-Importen kommt man billiger weg und hat keine Nachteile, so versprechen es die Autohändler ihren Kunden. Stimmt das eigentlich, oder gibt es tatsächliche und rechtliche Unterschiede? Was sind EU-Importe eigentlich, gilt deutsches Kaufrecht, wann beginnen Fristen zu laufen, wie ist der Wiederverkaufswert? 123recht.de im Gespräch mit Rechtsanwalt Jannis Geike.

123recht.de: Herr Geike, wer sich für Neuwagen interessiert hört viel über Reimporte oder EU-Importe. Was genau verbirgt sich dahinter?

Jannis Geike
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Rechtsanwalt Geike: Von einem Reimport spricht man bei einem KFZ, das in Deutschland produziert wurde, anschließend in das EU-Ausland verkauft und von dort wieder nach Deutschland eingeführt wurde. Etwa ein VW, der in Deutschland gebaut, für den Export nach Spanien bestimmt und von dort wieder nach Deutschland zurückgebracht wurde.

Hiervon abzugrenzen sind EU-Importe. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die in anderen Ländern der EU auf den Markt gebracht, dann aber von dort nach Deutschland verbracht werden. Das Land des Autokaufs ist dann ein anderes als das der Erstzulassung. Ein Beispiel wäre ein Toyota, der in Japan hergestellt wurde und in Deutschland angeboten wird, obwohl er ursprünglich für den Verkauf in Italien vorgesehen war.

Nettopreise von Autos sind im Ausland oft niedriger als in Deutschland

123recht.de: Warum sind Reimporte oder EU-Importe billiger als "normale" Neuwagen? 

Rechtsanwalt Geike: Häufig sind die Preise für Neuwagen im EU-Ausland geringer als in Deutschland. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen gibt es in vielen EU-Ländern eine im Vergleich zu Deutschland geringere Kaufkraft, so dass Hersteller die Fahrzeuge zu einem geringeren Preis verkaufen müssen, um ausreichend Fahrzeuge zu verkaufen. Auch gibt es im EU-Ausland oft höhere Steuern als in Deutschland. Dies hat die Auswirkung, dass Nettopreise niedriger angesetzt werden müssen, um einen vergleichbaren Endpreis zu erreichen. Wird ein Fahrzeug im EU-Ausland verkauft und dann nach Deutschland importiert, wird nur die deutsche Steuer fällig und der Endpreis ist niedriger als im EU-Ausland.

123recht.de: Gibt es bei Importwagen Unterschiede oder Probleme bei der Zulassung?

Rechtsanwalt Geike: Bei einem Fahrzeug aus dem EU-Ausland sind keine Umrüstungen notwendig, um es in Verkehr zu bringen. Der entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Standard ist europaweit gleich. Bei einer Zulassung müssen die ausländischen Fahrzeugpapiere - (Certificate of Conformity (COC) - sowie eine Bescheinigung des Lieferanten, dass der Wagen aus dem EU-Ausland kommt und noch keine Zulassung hatte, vorgezeigt werden. Besitzt das entsprechende Fahrzeug kein COC, muss es gemäß § 21 StVZO beim TÜV oder der DEKRA vorgezeigt werden. Sonstige Probleme bei der Zulassung gibt es nicht.

Für den deutschen Markt nicht optimale Ausstattung kann zu größerem Wertverlust führen

123recht.de: Wird der Rabatt eines Reimports beim späteren Wiederverkauf des Wagens abgezogen? Sind Reimporte letztlich nicht so viel Wert wie andere Neuwagen?

Rechtsanwalt Geike: In der Regel liegt der Wiederverkaufswert eines EU-Re-Imports etwa 10 % - 15 % unter dem eines in Deutschland gekauften Fahrzeuges. Das liegt daran, dass der spätere Käufer weiß, dass der Verkäufer selbst einen reduzierten Kaufpreis gezahlt hat. Oft führt auch eine für den deutschen Markt nicht optimale Ausstattung des Wagens zu einem größeren Wertverlust.

123recht.de: Gilt deutsches Kaufrecht?

Rechtsanwalt Geike: Wird ein Fahrzeug bei einem deutschen Händler gekauft, gilt deutsches Kaufrecht. Wird der Kaufvertrag lediglich mit Hilfe eines Vermittlers mit einem ausländischen Vertragshändler geschlossen, beruht der Vertrag auf dem Kaufrecht des entsprechenden EU-Mitgliedstaates.

123recht.de: Hat man bei Reimporten also dieselben Rechte wie beim normalen Neuwagenkauf?

Rechtsanwalt Geike: Ja. Die Gewährleistung ist im deutschen Recht gesetzlich geregelt und gilt für EU-Importe ebenso wie für deutsche Neufahrzeuge. Sie beträgt 2 Jahre, während der ersten 6 Monate findet eine Beweislastumkehr statt: Beim Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war.

"Der Umfang der Garantieleistung kann je nach Mitgliedsstaat der EU variieren."

123recht.de: Was ist mit der Garantie?

Rechtsanwalt Geike: Bei einem Reimport oder EU-Import sind alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist.

Die Garantiedauer ist bei den einzelnen Herstellern unterschiedlich, beträgt aber regelmäßig 2 bis 3 Jahre. Der Umfang der Garantieleistung kann jedoch je nach Mitgliedsstaat der EU variieren.

123recht.de: Wann beginnt die Gewährleistung zu laufen? Wenn ich den Wagen in Besitz nehme oder schon vorher?

Rechtsanwalt Geike: Die Gewährleistung beginnt mit Gefahrübergang, also zumeist mit der Übernahme des Wagens an den Käufer, zu laufen.

123recht.de: Und die Garantie?

Rechtsanwalt Geike: Häufig schon früher: Bei Importfahrzeugen beginnt die Garantie bereits zu dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird. Die Garantie beginnt somit nicht erst, wenn der Wagen in Besitz genommen wurde, sondern mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland. Hier sollte man sich vor dem Kauf des Wagens von seinem Vertragspartner genau informieren lassen.

123recht.de: Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort, wenn ich den Wagen von einem Reimport Händler in einer anderen Stadt gekauft habe? An wen wende ich mich, wenn es Probleme mit dem Wagen gibt?

Rechtsanwalt Geike: Ansprechpartner bezüglich der Garantie ist stets der Hersteller (etwa Audi) direkt. Ansprechpartner bei der Ausübung des Gewährleistungsrechts ist dagegen der Verkäufer des entsprechenden Fahrzeugs.

Käufer in Deutschland haben Anspruch auf deutsche Bedienungsanleitung

123recht.de: In vielen importierten Autos liegen die Handbücher und Gebrauchsanweisungen des ursprünglichen Landes. Handbücher in deutscher Sprache müssen dann beim Hersteller nachgekauft werden. Hat man keinen Anspruch auf eine deutsche Anleitung? Greift hier nicht die IKEA Klausel?

Rechtsanwalt Geike: Ein in Deutschland verkauftes Gut muss grundsätzlich über eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verfügen. Die so genannte „IKEA-Klausel“ ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Regelung des § 434 Abs.2 S. 2 eine zur Montage bestimmte Sache voraussetzt, was beim Autokauf nicht der Fall ist. Sie können sich somit als Käufer eines EU-Importes nicht auf diese Klausel berufen.

Trotzdem hat der Verbraucher einen Anspruch auf eine deutsche Bedienungsanleitung. Sollte keine Anleitung in deutscher Sprache vorliegen und der Verkäufer sich zunächst weigern, ohne Mehrkosten eine entsprechende Anleitung zur Verfügung zu stellen, empfehle ich, den Verkäufer schriftlich per Einschreiben, unter Setzung einer zweiwöchigen Frist, zur Übersendung einer Anleitung in deutscher Sprache aufzufordern.

Sollte hierauf keine positive Reaktion erfolgen, kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden.

123recht.de: Gibt es beim EU-Import steuerliche Aspekte zu beachten?

Rechtsanwalt Geike: Nicht wirklich. Beim Kauf eines Neuwagens aus dem EU-Ausland ist im Erwerbsland nur der Nettopreis zu bezahlen, Steuern werden hingegen nicht fällig. Die Steuern sind hingegen in dem EU-Land zu entrichten, in dem das Auto zugelassen wird. Für Deutschland bedeutet dies, dass 19 % Umsatzsteuer fällig werden. Diese Steuer fällt auch bei einem Kauf eines Neuwagens in Deutschland an. Eine Steuerbefreiung für Neuwagen existiert seit 01.07.2011 nicht mehr.

Vor dem Kauf wichtige Fragen klären

123recht.de: Was empfehlen Sie Kaufinteressenten eines EU-Neuwagens?

Rechtsanwalt Geike: Interessenten sollten vorab genau mit ihrem Händler sprechen und wichtige Fragen klären. Gibt es Unterscheide bei der Garantie, wann beginnt diese zu laufen? Wer den Wagen irgendwann verkaufen will: Sind die angebotenen Pakete mit den deutschen Vorlieben kompatibel? Oder anders gefragt: Was ist in Deutschland an Zubehör und Ausstattung gefragt? Sprechen Sie den Autohändler auch auf die Bedienungsanleitung vor dem Kauf an und lassen Sie sich eine deutsche Anleitung zusichern.

123recht.de: Vielen Dank Herr Geike!

Ich freue mich über Kommentare und Meinungen.

Ihr Rechtsanwalt Geike
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