Neuwagen kommt bisher einfach nicht

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fox13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen kommt bisher einfach nicht

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

zunächst möchte ich mich schon einmal für die Antworten unter dieser Frage bedanken.

Ich habe ein kleines Anliegen und vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

Mitte September habe ich bei einem örtlichen Händler einen Neuwagen ab Werk bestellt.
Im Vertrag wurde ein unverbindlicher Liefertermin für Anfang Februar festgehalten.
Nun ist es ja nach den Recht so , das ich dem Händler noch eine Pufferzeit von 6 Wochen gewähren muss um ihn
abschließend in Verzug zu setzen. (Sofern das Auto nicht in dieser Pufferzeit kommt)

Der Punkt nun ist aber, das ich mein aktuelles Fahrzeug schon jemanden zum Kauf versprochen habe.
Ich habe bis heute keine Information vom meinem Autohändler bekommen, ob das Auto bisher überhaupt gebaut wurde oder
sich auf dem Weg zu Ihm hin befindet o.ä.
Da ich wie ich bereits erwähnt habe, mein aktuelles Auto bereits jemanden zum Kauf versprochen hatte ( und auch schon eine Anzahlung von der Person bekommen habe) möchte ich diese Person natürlich nicht warten lassen.

Gibt es eine Möglichkeit über den Händler an ein Leihwagen für die Zeit zu kommen, oder kann ich ggfs. gar einen Schadensersatz gelten machen?

Ich blicke bei den AGB's usw. nicht richtig durch.
Vielleicht könnt Ihr mir vielleicht helfen.

Vielen Dank!

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Der Händler hat scheinbar noch 1,5 Monate Zeit Dir dein Auto zur Verfügung zu stellen und du machst Dir jetzt schon Gedanken zum Thema Schadenersatz? Du scheinst jemandem dein Fahrzeug einfach zu früh versprochen zu haben.
Was konkret steht im Kaufvertrag als unverbindlicher Liefertermin? Februar 2018 oder tatsächlich "Anfang Februar 2018"?
Ich vermute ersteres. Demnach kann sich der Händler bis zum 28.02. Zeit lassen mit der Auslieferung und muss dich auch nicht über etwaige Lieferfortschritte informieren. Natürlich gehört es zum Service dich darüber zu informieren wann aus einem unverbindlichen Termin ein verbindlicher Termin wird.

Am 13.04. könntest Du deinen Verkäufer erstmalig zur Lieferung anmahnen. Frist 10 Tage.
Erst mit Zugang dieses Schreibens kommt der Verkäufer in Verzug und müsste einen Verzugsschaden/Schadenersatz leisten.
Am 24.04. erneute Mahnung mit der Androhung vom Vertrag zurückzutreten. Frist 10 Tage.

Erfahrungsgemäß lassen Händler mit sich reden.
Ich würde Mitte Februar mal den Kontakt suchen und nach einer Lösung ab März sprechen. Hier bist Du aber Bittsteller und hast kein Recht auf ein Mietfahrzeug. Eventuell kommt dir der Verkäufer entgegen.

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#2
 Von 
Fox13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich mache mir keine Gedanken zum Thema Schadensersatz, ich möchte mich schlicht für alle Eventualitäten absichern.
Konkret steht unverbindlicher Liefertermin 01.02.2018.

Was genau ist der Unterschied zwischen Verzugsschaden und dem Schadensersatz?

Naja entgegen kommen ist sicher nicht die Stärke des Verkäufers. Weil trotz mehrmaliger Nachfrage, hieß es immer: Er könne im System keine Produktionswoche usw. sehen... im Oktober hieß es noch PW 47 , deswegen bin ich auch aktuell etwas ungehalten bei dem Thema, da ich mir persönlich etwas verschaukelt vorkomme vom Händler.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
da ich mir persönlich etwas verschaukelt vorkomme vom Händler.


Der Händler baut das Fahrzeug ja nicht. Er steht lediglich zwischen Dir und dem Hersteller in der Kette

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit über den Händler an ein Leihwagen für die Zeit zu kommen, oder kann ich ggfs. gar einen Schadensersatz gelten machen?


Eine freundliche Frage und ein bisschen Kulanz sollten das Regeln. Ich verstehe nicht, wieso man gleich immer "Schadensersatz" ruft und die grosse Keule auspacken möchte. In den meisten Fällen klappt das viel besser, wenn man miteinander spricht und dann über Kulanz eine Lösung findet.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fox13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
da ich mir persönlich etwas verschaukelt vorkomme vom Händler.


Der Händler baut das Fahrzeug ja nicht. Er steht lediglich zwischen Dir und dem Hersteller in der Kette

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit über den Händler an ein Leihwagen für die Zeit zu kommen, oder kann ich ggfs. gar einen Schadensersatz gelten machen?


Eine freundliche Frage und ein bisschen Kulanz sollten das Regeln. Ich verstehe nicht, wieso man gleich immer "Schadensersatz" ruft und die grosse Keule auspacken möchte. In den meisten Fällen klappt das viel besser, wenn man miteinander spricht und dann über Kulanz eine Lösung findet.


Richtig, der Händler baut das Fahrzeug, sich aber darum bemühen mal eine Information vom Hersteller zu bekommen tut er aber auch nicht, deshalb laufe ich Ihm auch nicht hinterher um über Kulanz eine Lösung zu finden. Die Kommunikation ist sowieso sehr rar gesäht. Weshalb auch immer...
Um mich nochmal zu wiederholen. Ich rufe weder Schadensersatz noch hole ich die große Keule raus, ich möchte mich nur absichern. Und das nur weil diese "Wörter" in meinem Vertrag stehen.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Naja entgegen kommen ist sicher nicht die Stärke des Verkäufers. Weil trotz mehrmaliger Nachfrage, hieß es immer: Er könne im System keine Produktionswoche usw. sehen
Das ist auch korrekt so! Die Händler bekommen vom Herstellerdiesbezüglich auch keine Daten!

Zitat:
im Oktober hieß es noch PW 47
War wohl eher etwas falsch ausgedrückt vom Händler! Das sollte seitens des Herstellers vielmehr lauten, ab PW sind Kapazitäten frei, aber zugesichert ist dieser Termin dann auch noch nicht.

Zitat:
deswegen bin ich auch aktuell etwas ungehalten bei dem Thema, da ich mir persönlich etwas verschaukelt vorkomme vom Händler.
Dann solltest du dich in Selbstbeherschung trainieren. Der Händler jedenfalls hat nichts was einem den ATatus so wiedergbt wie bei Paketen die Trackingnummer.

Zitat:
Richtig, der Händler baut das Fahrzeug, sich aber darum bemühen mal eine Information vom Hersteller zu bekommen tut er aber auch nicht
Weil der Hersteller ihm schlichtweg keine Infos zu diesem Zeitpunkt übermittelt. Der Händler weis das und es setzt deswegen auch keine Arbeitskraft ein um am Ende nichts zu bekommen. Deine "Wut" sollte sich eher gegen den Hersteller richten, da dieser an keinen weiteren Infos für die Käufer interessiert ist.
Und um mal ehrlich zu sein, vor besagtem unverbindlichen Termin kan ich das sogar seitens der Hersteller sogar verstehen.

Zitat:
Da ich wie ich bereits erwähnt habe, mein aktuelles Auto bereits jemanden zum Kauf versprochen hatte ( und auch schon eine Anzahlung von der Person bekommen habe) möchte ich diese Person natürlich nicht warten lassen.
Das war jetzt leider von dir übereilt. Hier hättest du warten können/müssen (Um mal auf den Schadensersatz zurückzukommen, bzw deine SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT)

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit über den Händler an ein Leihwagen für die Zeit zu kommen
Klar gibt es die Möglichkeit. Es ist allerdimgs keine vorgeschriebene Möglichkeit, sondern eine rein FREIWILLIGE des Händlers!
Will man sich darauf Hoffnung machen, sollte man so etwas benötigen, bringt einem eigentlich nur freundlichkeit weiter, jeh nachdem wie du dort bis jetzt schon aufgetreten bist, kann es auch sein, dass DU die diese Möglichkeit schon selbst verspielt hast...





0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fox13):
Der Punkt nun ist aber, das ich mein aktuelles Fahrzeug schon jemanden zum Kauf versprochen habe.

Hoffentlich mit einem genauso unverbindlichen Übergabetermin wie der Liefertermin des Neuwagens?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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