Neues zum Steuerabkommen Schweiz

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Stellungnahme der Fachausschüsse im Bundesrat übt deutliche Kritik

Das Ringen um das Steuerabkommen mit der Schweiz geht weiter. Nachdem der erste Entwurf des Abkommens (insbesondere von den SPD-regierten Ländern) abgelehnt wurde, wurde ein verschärfter Entwurf zur Ratifizierung im Bundesrat vorgelegt. Hierzu liegt nun eine Stellungnahme des Finanz- und Rechtsausschusses vor. Dort wird deutliche Kritik am geplanten Abkommen deutlich.

Kritisiert werden vor allem die folgenden Punkte:

Christian Fuchs
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- Abkommen führt nicht nur zu Straffreihheit, sondern auch zur Anonymität

- Steuersätze sind zu gering

- anonyme Flucht vor dem Abkommen möglich

- vergangene Einkommen- und Umsatzsteuerhinterziehungen bleiben dauerhaft verschleiert (Ankauf von DVDs nicht mehr möglich; Prüfung von Verdachtsfällen wird zahlenmäßig begrenzt)

- geringere Voraussetzungen an Selbstanzeige (konterkariert Verschärfung des § 371 AO)

Den vollständigen Text der Stellungnahme gibt es hier .

Es muss in der nächsten Zeit genau beobachtet werden, ob und wie das geplante Abkommen mit der Schweiz ratifiziert wird. Bei der Beratung von Mandanten mit Schwarzgeld in der Schweiz ist dann im Einzelfall zu erwägen, welche Strategie (Selbstanzeige, Nutzung des Abkommens, andere Möglichkeiten) gewählt werden soll. Hierbei ist auch die potentielle Steuernachzahlung zu berechnen. Diese kann je nach Lage des Falles unter Anwendung des Steuerabkommens oder im Rahmen einer Selbstanzeige günstiger sein.

Dr. Christian Fuchs

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Leserkommentare
von Rainer Grassl am 22.06.2012 17:09:24# 1
Steuerhinterziehung bleibt eine Straftat und muß auch verfolgt werden, wenn "befreundete" Staaten seit Jahrzehnten Beihilfe leisten und ihren üppigen Staatshaushalt damit finanzieren. Sonderkonditionen für diese Staaten muss der Bundesrat ablehnen!
    
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