Neues Widerrufsrecht 2014

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Widerruf im Fernabsatz - Was ändert sich für Verbraucher und Shopbetreiber?

Zum 13. Juni 2014 tritt das neue Widerrufsrecht in Kraft. Und zwar in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni um 0:00 Uhr. Entgegen üblicher Umstellungen gibt es bei dieser Gesetzesänderung keine Übergangsfristen.

Für Shopbetreiber bedeutet das: Bereits eine Sekunde nach 0:00 Uhr muss die neue Widerrufsbelehrung online sein, auch wenn Gerichte in der Regel eine angemessene Zeit für die technische Umsetzung zugestehen. Um kurz nach Mitternacht wird also nicht gleich das Faxgerät surren und die nächste Abmahnung präsentieren. Trotzdem sollte die Umsetzung des neuen Rechts so zügig wie möglich erfolgen.

Was ändert sich für Verbraucher und Shopbetreiber?

Wegfall des Rückgaberechts

Bislang konnten Shopbetreiber ihren Kunden anstatt des gesetzlichen Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht einräumen. Sie konnten also zwischen beiden Optionen wählen. Das ist ab dem 13. nicht mehr möglich. Nun muss zwingend das Widerrufsrecht als einzige Variante eingebunden werden.

Verbraucher müssen den Widerruf explizit erklären

Auch Verbraucher haben sich nun an gewisse Regeln zu halten. So konnten diese zuvor einfach die Annahme der Ware verweigern, diese formlos zurückschicken und der Widerruf war dadurch ausgeübt. Jetzt muss dagegen eine eindeutige Erklärung des Kunden vorliegen, dass er von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht. Diese Erklärung kann auch per Telefon erfolgen. Auf das Vorliegen der Erklärung in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) wurde verzichtet.

Frist für den Widerruf

Die Widerrufsfrist als solche wurde nicht geändert. Sie beträgt nach wie vor 14 Tage, was die meisten Fälle betreffen sollte. Allerdings gab es einige Möglichkeiten, die dazu führten, dass sich diese Frist verlängert hat. Wurde man beispielsweise erst nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehrt, so galten andere Fristen. Ebenso, wenn eine Belehrung gar nicht erfolgte.

Ab sofort gibt es eine Kappungsgrenze: Das Widerrufsrecht kann nicht mehr unbegrenzt laufen. Spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen ist Schluss, selbst wenn keinerlei Belehrung erfolgte.

Musterwiderrufserklärung

Weiterhin sind Shopbetreiber verpflichtet, ab dem 13.06. eine Musterwiderrufserklärung auf ihrer Homepage anzubieten. Die Verbraucher müssen diese aber nicht nutzen. Sie können den Widerruf auch ohne dieses Formular erklären. Wichtig ist hierbei nur, dass Verbraucher konkret den Willen zum Widerruf erklären.

Ein Widerrufs-Muster kann grundsätzlich auch per Online Formular bereitgestellt werden. Das erfordert allerdings, dass der Shopbetreiber den Eingang des Widerrufs über das Formular dem Kunden dann auch explizit bestätigt.

Hin- und Rücksendekosten

Weg ist sie, die 40 Euro Klausel. Die Rücksendekosten konnten bisher dem Kunden auferlegt werden, wenn der Wert der Ware 40 Euro nicht übersteigt. Dies wurde nun gestrichen. Rücksendekosten sind nun generell vom Kunden selbst zu tragen, egal um welche Ware es sich handelt bzw. welcher Wert zugrunde liegt. Hierüber muss der Kunde aber informiert werden, was üblicher Weise in den AGB erfolgen wird. Unterbleibt dies, so muss der Kunde die Kosten nicht zahlen.

Die Hindekosten sind weiterhin durch den Verkäufer selbst zu tragen und ggf. zu erstatten. Dies gilt aber nur für den Standardversand. Bestand der Kunde ausdrücklich auf eine Expresssendung, sind diese zusätzlichen Kosten durch ihn selber zu tragen.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Bereits früher gab es Ausschlüsse für das Widerrufsrecht. So konnten individuell angefertigte Waren nicht durch die Erklärung des Widerrufs zurückgegeben werden. Daran hat sich nicht viel geändert. Auch in der neuen Fassung gibt es zahlreiche Ausschlussgründe.


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Leserkommentare
von oderkahn am 12.06.2014 17:44:14# 1
Was hat das eigentlich mit dem Verbraucherschutz zu tun? Das ist doch jetzt eher ein Verkäuferschutz. Es gab bzw gibt tatsächlich unter den Käufern etliche schwarze Schafe, die sich Sachen nur für eine bestimmte Gelegenheit zuschicken ließen. Nach diesem einmaligen Tragen ging das auf Kosten des Verkäufers wieder zurück.
Trotzdem wird sich zukünftig jeder gewerbliche Verkäufer überlegen, ob er Kunden verlieren will oder er doch weiterhin für die Rücksendekosten bei höherem Wert als 40 € aufkommt.
    
von Volkspolizist am 13.06.2014 07:22:41# 2
Absurde Bestimmungen des neuen Widerrufsrechtes
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Der Unternehmer muss den Kaufpreis bereits erstatten, noch
bevor er über die Rücksendung physisch verfügen kann und sie überprüfen kann!
Gemäß der neuen, ab 13. Juni 2014 in Kraft getretenen VRRL hat der Käufer das Recht, ab dem Zeitpunkt des Widerrufes mit der Rücksendung der Ware noch 14 Tage abzuwarten.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Rückzahlung des Kaufpreises binnen 14
Tagen ab Eingang des Widerrufes vorzunehmen. Er kann die Rückzahlung
zwar verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat, jedoch endet
diese Weigerungsfrist in dem Zeitpunkt, wenn der Käufer den Nachweis über
die Rücksendung erbringt.
Hieraus könnte sich folgendes Szenario ergeben:
Bestellzeitpunkt: Freitag 13. Juni 2014 um 20:00 Uhr
Versanddatum Montag 16. Juni 2014
Wareneingang beim Käufer: Mittwoch 18. Juni 2014
Widerrufsrecht per email ausgeübt Freitag 27. Juni 2014 um 20:00 Uhr (per email)
Widerruf eingegangen per email Freitag 27. Juni 2014 um 20:01 Uhr
Käufer gibt Warenrücksendung
in einem Hermes-Paketshop ab Freitag 11. Juli 2014 um 17:50 Uhr
Käufer mailt Einlieferungsbeleg
und fordert unverzügliche Rückzahlung Freitag 11. Juli 2014 um 18:30 Uhr
Unternehmer muss Rückzahlung
vornehmen (unverzüglich, nächster
Arbeitstag) Montag 14. Juli 2014
Paket wird vom Hermes-Paketshop
zur Hermes-Paketzentrum befördert Montag 14. Juli 2014
Hermes-Paket kommt beim Händler an Donnerstag 17. Juli 2014 um 15:00 Uhr
Wareneingangskontrolle Freitag 18. Juli 2014 um 11:00 Uhr
Feststellung: zurückerhaltene Ware unvollständig, defekt, verschmutz, verkratzt, stinkt ...
Zu diesem Zeitpunkt ist die Rückzahlung bereits vier Tage erfolgt.
Fazit: Der Online-Händler muss jetzt zusehen, wie er vom Käufer Wertersatz für die beschädigte Ware erhält!


    
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