Neues Unterhaltsrecht - Probleme in der Praxis

Mehr zum Thema: Familienrecht, Unterhaltsrecht, Reform, Arbeitspflicht, Frauenquote, alleinerziehend
4,29 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Eine Klarstellung

Zu BGH-Urteilen zur Arbeitspflicht für Alleinerziehende, im Regelfall müssen sie Vollzeit arbeiten, wenn Kinder auch anders betreut werden können, z.B. BGH XII ZR 94/09 und BGH ZR 3/09:

Von Frauenverbänden wurde diese Rechtsprechung scharf kritisiert, z.T. wurde offen gelästert, bei den Amtsgerichten halte sich sowieso niemand daran, der BGH wurde gar als kinderfeindlich diffammiert. Dabei hat der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen seit 2008 lediglich seine Rechtsprechung zum Thema nacheheliche Betreuung und Betreuungsunterhalt fortgeschrieben und dabei das seit 2008 geltende, neue, moderne Unterhaltsrecht angewandt. Damit wurde ein Rechtszustand beseitigt, der bis dato in der Tradition sogenannten völkischen Gedankenguts aus den 1920er Jahren - ein ideologischer Vorläufer des Nationalsozialismus - das Prinzip „Kinder zur Mutter, Mutter ansonsten an den Herd und der Vater soll nur arbeiten und zahlen" umsetzte. Die Unterhaltsreform hat dieses spätestens seit 66 Jahren überkommene Gesellschaftsmodell auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen und zum Beispiel klargestellt, dass auch der sogenannte barunterhaltspflichtige Elternteil, meistens also der Vater, zur Kinderbetreuung herangezogen werden kann und soll, wenn und soweit er dafür zur Verfügung steht. Eine Regelung, die sicher im Interesse des Kindeswohls ist, denn Kinder brauchen grundsätzlich beide Eltern.

Johannes  Dietze
Partner
seit 2012
Rechtsanwalt
Wolframstr. 36
70191 Stuttgart
Tel: 0711 2859769
Web: http://www.radietze.de
E-Mail:
Insolvenzrecht, Miet- und Pachtrecht, Handelsvertreterrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht
Preis: 50 €
Antwortet: ∅ 17 Std. Stunden

Das Problem seit Inkrafttreten der Reform liegt allerdings darin, dass das neue Recht und auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu von den Untergerichten bis heute, mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Inkraftsetzen der Reform, nur widerwillig oder gar nicht umgesetzt wird. Sucht man nach den Gründen hierfür, trifft man schnell auf ein spezifisches Phänomen an deutschen Familiengerichten: Die Frauenquote bei den Richterinnen und Richtern dürfte bei über 75 Prozent liegen. Und da bei Kindschaftssachen von Gesetzes wegen auch die Jugendämter ihre Stellungnahme zu jedem einzelnen Fall abzugeben haben und dies auch emsig und meist leider stereotyp tun, gehört es auch in diesen Zusammenhang, dass in den deutschen Jugendämtern seit Jahrzehnten eine Frauenquote von gefühlten 99,9 Prozent anzutreffen ist. Dort wurde im Laufe der Zeit eine falsch verstandene weibliche Solidarität entwickelt, in deren Weltbild – vereinfacht – Frauen stets das Gute im Menschen repräsentieren und Männer die potenziellen Bösewichte sind. Das ist sicherlich ein eines Rechtsstaates unwürdiger Zustand. Doch leider ist es auch heute immer noch so, dass Väter viel Kraft und Ausdauer brauchen, um sich als Kläger durch den Familiengerichts-Mief buchstäblich hindurchzukämpfen.

Rechtsanwalt Johannes Dietze,
Anwaltskanzlei Johannes Dietze
Wolframstr. 36, 70191 Stuttgart-Mitte
Tel.: 0711-2859769
www.RADietze.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.