Neues Telekommunikationsrecht wird noch verbraucherfreundlicher!

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Am 18.03.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt.

Zurzeit befindet sich dieser Entwurf bei den beteiligten Fachministerien in der Ressortabstimmung.

Danjel-Philippe Newerla
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Durch den Gesetzesentwurf soll das Telekommunikationsgesetz noch verbraucherfreundlicher werden. Hauptintention des Entwurfs ist es, den Verbraucher vor „untergeschobenen Verträgen“ schützen. Nach geltendem Recht kann nämlich bei einem Wechsel des Telefonanbieters der neue Anbieter den alten Telefonvertrag beim ehemaligen Anbieter mündlich ändern und das sogar ohne Einverständnis des Kunden!

Die wohl interessanteste Neuerung liegt im Bereich der Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs.

Erstmals soll der Weg für kostenlose Telefonwarteschleifen frei gemacht werden!

Jeder kennt das Szenario: Man hat beispielsweise ein Problem oder möchte Informationen bei seinem Vertragspartner erfragen. Bei vielen Unternehmen steht zur Kontaktaufnahme in erster Linie eine Servicerufnummer zur Verfügung insbesondere, wenn die schnelle Behebung eines Problems von Nöten ist.

Bevor der Verbraucher jedoch zum nächsten freien Mitarbeiter durchgestellt wird, hängt er in einer mehr oder weniger kreativ gestalteten Warteschleife fest und muss hier teilweise sehr eintönige Musik, teilweise sogar Werbung über sich ergehen lassen. Das ärgerliche für den Verbraucher ist jedoch nicht allein die Wartezeit, sondern der Umstand, dass der Anruf oft bares Geld kostet. Je länger die Warteschleife, desto teurer der Anruf. Dies betrifft insbesondere Warteschleifen im Zusammenhang mit Mehrwertdienste-rufnummern.

Hiermit soll bald Schluss sein, zumindest teilweise.

Durch die künftige Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll es den Unternehmen ermöglicht werden, kostenlose Warteschleifen für den 0180-Rufnummernbereich einzurichten.

Im Ergebnis sollen so lediglich Warteschleifen im 0180er – Bereich kostenfrei werden.

Dies betrifft die anderen Rufnummernbereiche, insbesondere die sehr weit verbreiteten 0137-Rufnummern nicht, so dass hier eine erhebliche Ausweichmöglichkeit für Unternehmen besteht, die weiterhin Ihre Wartschleifen kostenpflichtig betreiben möchten.

Auch bleiben Warteschleifen im Mobilfunknetz weiterhin kostenpflichtig.

Obwohl die Neuregelungen in Bezug auf Telefonwarteschleifen somit im Hinblick auf den beabsichtigten Verbraucherschutz nicht auszureichen scheinen, kann der Gesetzesentwurf als ein erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden.


Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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