Neues Schuldrecht - Mehr Rechte beim Kauf

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Seit gut einem Jahr sind Juristen aufgeregt. Zum 01.01.2002 steht die umfassendste Änderung des Schuldrechts nach 1900 an.

Die Reform findet statt, weil Deutschland verpflichtet ist, zum 01.01.2002 die europäische Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf umzusetzen. In dieser Richtlinie sind zwingende Grundsätze zum Verbraucherschutz in ganz Europa vorgegeben.
In Deutschland wurden diese Vorgaben bisher nicht erfüllt. Deutschland musste also den Verbraucherschutz bis zum 01.01.2002 verstärken. Man entschloss sich, die europäischen Vorgaben in das BGB (Schuldrecht) zu übernehmen. So entstand das neue Schuldrecht.

Was die Juristen aufregt, sollte Sie als Verbraucher freuen. Mit dem "neuen Schuldrecht" werden die Regeln für den Kauf von Gütern verbraucherfreundlicher und durchsichtiger. Mit etwas Glück werden Sie ab 2002 als Kunde wirklich König sein.

Der folgende Artikel soll kurz die Einzelheiten der Änderungen darstellen, damit Sie ab dem 02.01.2002 gegenüber Verkäufern eine gute Figur machen können.

Der Artikel orientiert sich am Ablauf eines Kaufvertrages des täglichen Lebens. Die Änderungen des Rechts werden in der Reihenfolge besprochen, wie sie beim Kauf anfallen können.

Lesen Sie hier, in welchen Bereichen Sie von der Änderung des Schuldrechts betroffen sind.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Neues Schuldrecht - Mehr Rechte beim Kauf
Seite  2:  Haftung für Werbung
Seite  3:  Das Kleingedruckte
Seite  4:  Die `Ikea-Klausel`
Seite  5:  Das neue Gewährleistungsrecht
Seite  6:  Verjährung
Seite  7:  Beweislast
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