Neues Datenschutzgesetz ab Mai 2018

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vronie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Datenschutzgesetz ab Mai 2018

Hallo zusammen,

ab 25. Mai 2018 tritt das neue (erweiterte) Datenschutzgesetz in Kraft.

Frage dazu:
Im Aufnahmeantrag ist folgendes schon vermerkt:

Datenschutz

Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen
Daten für
Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich
einverstanden. Ich habe
jederzeit die Möglichkeit, vom Verein
Auskunft über diese Daten von mir
zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein gelöscht.


Ist dies für das neue Datenschutzrecht weiterhin ausreichend?

Viele Grüße
Vronie

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Vronie):
Ist dies für das neue Datenschutzrecht weiterhin ausreichend?

Nicht mal im Ansatz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Ansatzpunkte gibt es hier :
https://deutsches-ehrenamt.de/wissen-fuer-vereine/datenschutz-im-verein/

Einige Dachverbände (z.B. Landessportbünde) bieten ihren Mitgliedern Beratungen und Informationen zu diesen Themen an. Mal dort nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

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