Hallo zusammen,
ab 25. Mai 2018 tritt das neue (erweiterte) Datenschutzgesetz in Kraft.
Frage dazu:
Im Aufnahmeantrag ist folgendes schon vermerkt:
Datenschutz
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen
Daten für
Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich
einverstanden. Ich habe
jederzeit die Möglichkeit, vom Verein
Auskunft über diese Daten von mir
zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein gelöscht.
Ist dies für das neue Datenschutzrecht weiterhin ausreichend?
Viele Grüße
Vronie
Neues Datenschutzgesetz ab Mai 2018
4. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 4. April 2018 | 10:54
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Datenschutzgesetz ab Mai 2018
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 4. April 2018 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatIst dies für das neue Datenschutzrecht weiterhin ausreichend? :
Nicht mal im Ansatz.
#2
Antwort vom 6. April 2018 | 00:29
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 731x hilfreich)
Ansatzpunkte gibt es hier :
https://deutsches-ehrenamt.de/wissen-fuer-vereine/datenschutz-im-verein/
Einige Dachverbände (z.B. Landessportbünde) bieten ihren Mitgliedern Beratungen und Informationen zu diesen Themen an. Mal dort nachfragen.
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