Neues Auto schon kaputt - wer zahlt?

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Neues Auto schon kaputt - wer zahlt?

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin - wenn nicht, bitte einfach das Thema verschieben. Aber ich habe sonst nichts passendes gefunden, denn es geht nicht um einen Autokauf.
Aber ich habe im Februar ein nagelneues Auto beim Händler gekauft. Das muss jetzt schon in die Werkstatt, weil es ein komisches schleifendes Geräusch beim langsamen Fahren macht.
Muss ich dafür eigentlich irgendwas zahlen?
Wenn was kaputt ist, geht das ja sicher auf Garantie. Aber es kann ja sein, dass das Autohaus mir die Reparaturkosten o.ä. auferlegen will. Was geht und was nicht?
Ist wie gesagt ein ganz neues Auto, Baujahr 2017.

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120288 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Muss ich dafür eigentlich irgendwas zahlen?



Wenn das ein Fahrrad ist, wird man für die Entfernung was bezahlen müssen.
Wenn sich da ein Blech gelöst hat, weil die Befestigung mangelhaft war, wird das wohl der Verkäufer bezahlen müssen.



Zitat (von ClaudiaClaudia):
Wenn was kaputt ist, geht das ja sicher auf Garantie

Was von der Garantie abgedeckt ist, steht in der Garantieerklärung. Müsste man mal lesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von guest-12326.06.2017 06:10:57):
Aber ich habe im Februar ein nagelneues Auto beim Händler gekauft. Das muss jetzt schon in die Werkstatt, weil es ein komisches schleifendes Geräusch beim langsamen Fahren macht.
Muss ich dafür eigentlich irgendwas zahlen?


Ich sehe das so, dass du einen Anspruch gegenüber dem Autohaus hast, den Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist behoben zu bekommen. Dazu würde ich an deiner Stelle das Autohaus schriftlich und nachweislich unter Fristsetzung auffordern, wenn es sich bisher geweigert hat.

Das Autohaus kommt meines Erachtens nur in zwei Fällen um die kostenfreie Reparatur herum:

1. Der Mangel ist nachweislich durch äußere Einflüsse entstanden (siehe Harry van Sells Beispiel mit dem Fahrrad).

2. Du hast das Auto ohne Rücksprache mit dem Autohaus zu einer anderen Werkstatt gebracht und dort reparieren lassen.

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