Hallo Zusammen,
Klientin A möchte nach zwei Jahren Elternzeit nun das dritte Jahr beantragen. Sie arbeitet in einem Kleinunternehmen (2 Angestellte + Chef + 1 freier Mitarbeiter).
Bleibt Ihr Kündigungsschutz bestehen oder ist das bei einem Kleinunternehmen so oder so hinfällig?
Es besteht noch Resturlaub von vor der Schwangerschaft der auch in diesem Jahr nicht aufgebraucht wird. Kann Sie diesen im 3. Jahr nehmen oder verfällt dieser?
Vielen Dank und schönes Wochenende!
Neuer Versuch: Elternzeit Verlängerung Kleinunternehmen Kündigungsschutz
25. September 2017
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Frage vom 25. September 2017 | 12:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Versuch: Elternzeit Verlängerung Kleinunternehmen Kündigungsschutz
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#1
Antwort vom 25. September 2017 | 13:44
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
Der Kündigungsschutz bzgl. der Elternzeit bleibt auch bei einer Verlängerung bestehen. Aber mit dem Ende der Elternzeit gilt in einem Kleinbetrieb kein Kündigungsschutz nach dem KSchG. Der AG könnte also mit dem 1. Arbeitstag nach dem Elternurlaub unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Urlaub verfällt in der Elternzeit nicht und muss danach gewährt werden. Sollte jedoch der AG kündigen, kann er den Urlaub bei einer evtl. Freistellung anrechnen lassen.
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