Neuer Vermieter will Kaution und untersagt Gartennutzung

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478559-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Vermieter will Kaution und untersagt Gartennutzung

Folgendes Problem: Mietvertrag 2015 unterzeichnet und 1000 Euro Kaution bezahlt zusätzlich wurde mündlich vereinbart das der vordere Garten mit gemietet wird und Bestandteil der Wohnung sei (ohne eigenen Garten hätten wir die Wohnung gar nicht gemietet). Sie Wohnung war stark renovierungsbedürftig mit erheblichen Mängel, wir haben diese selber beseitigt und der Vermieter hat uns dafür 2 Monats Mieten im Wert von 1000 Euro erlassen und gemeint dafür nimmt er sich die Kaution. 2016 wurde das Haus verkauft und heute bekommen wir Brief vom Anwalt des neuen Vermieters das die Garten Nutzung uns untersagt würde weil diese nicht rechtens ist und wir alle unsere Sachen (Pool, Kletterturm usw) abbauen sollen es sei den Gäste und alle anderen dürfen diese auch benutzen und wir sollen innerhalb 14 tage die Kaution bezahlen sonst gäbe es rechtliche Schritte...was jetzt bin am verzweifeln :???:

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58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Tja, mündliche Vereinbarungen sind schwer beweisbar. Ich nehme im folgenden mal an, dass du dir sicher bist, dass die Vereinbarungen wirklich so getroffen wurden.

Gibt es den alten Vermieter noch? Wenn ja könntest du ihn bitten, diese Vereinbarungen kurz schriftlich zu bestätigen. Damit meine ich keine Vertragsänderung, sondern schlicht eine Bestätigung, dass diese Vereinbarungen bei Anmietung getrofen wurden.

Gibt es andere Zeugen, die die Vereinbarungen bestätigen können?

Zitat (von go478559-20):
und heute bekommen wir Brief vom Anwalt des neuen Vermieters das die Garten Nutzung uns untersagt würde weil diese nicht rechtens ist und wir alle unsere Sachen (Pool, Kletterturm usw) abbauen sollen es sei den Gäste und alle anderen dürfen diese auch benutzen und wir sollen innerhalb 14 tage die Kaution bezahlen sonst gäbe es rechtliche Schritte
Da gibt es doch sicher eine Vorgeschichte zu. Meistens gibt es ja zunächst einfache Gespräche, bis dann ein Anwalt eingeschaltet wird. Was ist denn bisher dazu gelaufen und kannst du dir erklären, warum ein Anwalt eingeschaltet wurde?

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#2
 Von 
go478559-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die unteren Mieter sind Zeugen dieses Abkommens und wir versuchen gerade den alten Vermieter zu kontaktieren das er uns das per Whatsapp oder Nachricht einfach bestätigt. Ich habe keine Ahnung warum 1 Jahr nach Haus kauf so ein schreiben kommt letzte Woche hab ich die Vermieterin noch durch die Gegend gefahren weil ihr Auto bei der Reparatur war und ich sollte die Woche zum Kaffee vorbei schauen, wäre fast umgefallen als ich jetzt diesen Brief geöffnet habe :sweat: ohne Vorwarnung oder sonstiges auch mit der Kaution. Denke einfach sie wollte von Anfang an den Garten selber bewirtschaften weil sie in ihrem Haus keinen hat...es ist nur alles so ärgerlich wir haben viel Geld und Zeit investiert um den verwahrlosten Garten wieder her zu richten :bang:

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Irgendetwas ist passiert. Ohne Grund bezahlt kein Vermieter die Kosten eines Anwalts, um solche Schreiben zu schicken. Vielleicht wäre es sinnvoll, vorsichtig mit den Vermietern zu reden und herauszubekommen, wie man das Mietverhältnis reparieren kann. Denn eine Kommunikation über Anwälte ist ja nicht die Optimalvorstellung für die Zukunft.

Unabhängig davon würde ich empfehlen, die Frist nicht zu ignorieren. Fehlende Mietzahlungen bzw. eine fehlende Kaution können sehr problematisch sein und möglicherweise auch nach der Zeit noch eine Kündigung rechtfertigen. Wenn ihr innerhalb der 14 Tage keine Bestätigung des alten Vermieters erhaltet, so würde ich daher die Kaution explizit unter Vorbehalt erstmal zahlen. Einfach zur Sicherheit, damit euch nicht nachher das Mietverhältnis gekündigt wird. Denn schlimmstenfalls ist das Grund, sprich die Vermieter wollen euch raushaben und versuchen eine fristlose Kündigung zu begründen.

Pool/Kletterturm sehe ich nicht ganz so zeitkritisch. Falls innerhalb der 14 Tage keine Bestätigung des alten Vermieters zu erhalten ist, so könnte man kurz nachweisbar antworten, dass die Situation gerade geklärt würde. Man würde sich in Kürze dazu äußern. Im Winter wird ein Pool bzw. ein Kletterturm in der Regel ja eh nicht genutzt.

Wobei ihr euch darüber klar sein solltet, dass selbst bei mitvermietetem Garten es rechtlich nicht so klar ist, ob ein Pool oder ein Kletterturm aufgestellt werden dürfen. Wenn die als bauliche Veränderung gelten, dann geht ohne Genehmigung des Vermieters nichts. Hat der Vermieter denn auch dafür die Genehmigung erteilt?

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#4
 Von 
go478559-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unabhängig davon würde ich empfehlen, die Frist nicht zu ignorieren. Fehlende Mietzahlungen bzw. eine fehlende Kaution können sehr problematisch sein und möglicherweise auch nach der Zeit noch eine Kündigung rechtfertigen. Wenn ihr innerhalb der 14 Tage keine Bestätigung des alten Vermieters erhaltet, so würde ich daher die Kaution explizit unter Vorbehalt erstmal zahlen. Einfach zur Sicherheit, damit euch nicht nachher das Mietverhältnis gekündigt wird. Denn schlimmstenfalls ist das Grund, sprich die Vermieter wollen euch raushaben und versuchen eine fristlose Kündigung zu begründen.

Hmm also obwohl in unserem alten Mietvertrag steht (wir haben bis heute keinen neuen) das wir die 1000 Euro Kaution bezahlt haben, kann sie aus dem nichts jetzt diese einvordern? Schliesslich wurde die Kaution ja verrechnet weil wir aus eigener Tasche die Mängel in der Wohnung beseitigt haben für die normal der Vermieter zu ständig ist..das hieße dann wir haben 1000 Euro in die Wohnung gesteckt die wir nie wieder sehen.
Zum anderen, den Pool haben wir gebaut wo das Haus noch nicht verkauft war und der damalige Vermieter hatte nichts dagegen, ansonsten steht noch ein spielturm der aber nicht verankert ist, ein Trampolin und eine feuerstelle (ein Loch und darum Ziegelsteine gelegt) also meiner Meinung nach keine baulichen Maßnahmen.
Ich denke es geht darum das wir ein 3 Parteien Haus sind und seit ein paar Monaten ihr Sohn die Dachgeschoss Wohnung bewohnt.. diese ist aber relativ klein...zudem zahlen wir hier eine relativ kleine Miete.. Ich denke einfach sie will uns aus der Wohnung haben um eine grössere mit Garten für ihren Sohn zu bekommen und die unteren damit sie neue Mieter bekommt die mehr zahlen müssen

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
also obwohl in unserem alten Mietvertrag steht (wir haben bis heute keinen neuen) das wir die 1000 Euro Kaution bezahlt haben
Steht das wirklich im Mietvertrag? In den meisten Mietveträgen findet sich eine Verpflichtung zur Zahlung der Kaution nicht aber die Bestätigung, dass sie gezahlt wurde. Und genau das ist hier der strittige Punkt. Ihr müsst beweisen, dass ihr die Kaution bezahlt habt. Wie macht ihr das? Gibt es eine Überweisung mit "Kaution" im Überweisungstext?

Im übrigen braucht ihr keinen neuen Mietvertag. Der alte gilt weiter. Nur der Vermieter hat sich geändert.

Zitat (von go478559-20):
das hieße dann wir haben 1000 Euro in die Wohnung gesteckt die wir nie wieder sehen.
Das habe ich nicht gesagt. Es kommt darauf an, was ihr beweisen könnt und damit in diesem Fall, ob der alte Vermieter euch das bestätigt und/oder wie glaubwürdig die anderen Mieter als Zeugen sind. Ich habe in meiner Empfehlung deshalb "unter Vorbehalt" geschrieben. Einzig um sicher zu gehen, dass daraus kein Miet- bzw. Kautionsrückstand von 2 Monatsmieten konstruiert werden kann, welcher dann zu einer Kündigung berechtigen würde. Wenn sich später herausstellt, dass ihr die Kaution beweisbar schon gezahlt habt, dann könnt ihr diese Extrazahlung wieder zurückfordern oder mit der Miete verrechnen.

Wenn ihr unsicher seid, so könnt ihr auch einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Ich wollte nur davor warnen, die Frist einfach so verstreichen zu lassen. Beim Garten ist die Sache nicht so risikoreich. Immer, wenn es um Geld geht, wirds aber gefährlich.

Zitat (von go478559-20):
Ich denke einfach sie will uns aus der Wohnung haben um eine grössere mit Garten für ihren Sohn zu bekommen und die unteren damit sie neue Mieter bekommt die mehr zahlen müssen
Wenn dem wirklich so ist, so bleibt umso mehr die Empfehlung, keine Angriffspunkte zu bieten. Ihr habt offenbar einiges Geld in die Wohnung gesteckt und eine geringe Miete. Setzt das nicht aufs Spiel, indem ihr auf eine wackelige, mündliche Abmachungen setzt. Dann investiert lieber noch ein bischen mehr Geld in einen Anwalt für Mietrecht vor Ort.

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#6
 Von 
go478559-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja morgen bekomme ich einen Anruf vom Anwalt ich hoffe ihm fällt was ein ;) ansonsten versuchen wir gerade die neue Nummer unseres alten Vermieters heraus zu bekommen....
Das Haus war ziemlich verwahrlost und zu gemüllt wir haben die letzten Jahre viel Zeit und Kraft investiert sowie vor gerade mal 3 Monaten eine neue Einbauküche :bang: hätte ich vorher auch nur Ansatzweise einen Verdacht gehabt das die neue Vermieterin scheinbar nur auf nett tut und eigene Ziele verfolgt hätte ich niemals auch noch ne neue Küche einbauen lassen es ist wirklich zum heulen was manche Menschen so abziehen :( aber ich Danke dir für die Antworten zumindest bin ich jetzt ein wenig schlauer :cheers:

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
Hmm also obwohl in unserem alten Mietvertrag steht (wir haben bis heute keinen neuen) das wir die 1000 Euro Kaution bezahlt haben, kann sie aus dem nichts jetzt diese einvordern?


Wenn die Zahlung auf bzw. im MV quittiert wurde ist doch alles in Ordnung; oder soll es anders aufgefasst werden?

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
Folgendes Problem: Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Wohnung ) 2015 unterzeichnet und 1000 Euro Kaution bezahl


Dann hat man da ja eine Quittung, die kann man vorlegen, dann kann sich der neue Eigentümer mit dem alten Auseinandersetzen.

Was den Garten betrifft, sehei ch hier leider wenig Möglichkeit für Sie, diesen in Alleinnutzung weiter zu betreiben.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Dann hat man da ja eine Quittung, die kann man vorlegen, dann kann sich der neue Eigentümer mit dem alten Auseinandersetzen.

Stimmt, eine Quittung ist als Nachweis geeignet. Sobald man es schriftliche nachweisen kann, wird sich der neue Eigentümer mit dem alten Eigentümer herum schlagen müssen.
Für den Garten schaut es wie es die anderen auch sehen, nur düster aus.
Zitat (von go478559-20):
also meiner Meinung nach keine baulichen Maßnahmen.

Klar ist ein Loch eine bauliche Veränderung. Den nicht verankerten Spielturm und den Pool kann man ja jetzt einfach entfernen, jedoch für das Loch gibt es eine Rückbaupflicht.

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#10
 Von 
go478559-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von AltesHaus):


Dann hat man da ja eine Quittung, die kann man vorlegen, dann kann sich der neue Eigentümer mit dem alten Auseinandersetzen.

Was den Garten betrifft, sehei ch hier leider wenig Möglichkeit für Sie, diesen in Alleinnutzung weiter zu betreiben.


Ja die Quittung müsste ich auf alle Fälle noch haben über die Kaution.
Wieso eher wenig Möglickkeiten? Dachte wenn ich die mündliche Vereinbarung nachweisen kann, bestätigt es ja das der Garten Bestandteil des Mietverhältnises ist und dann müsste dieser mir ja separat gekündigt werden und ich könnte theoretisch auch die Miete mindern da ich für den Garten ja mitbezahlt habe?

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
Dachte wenn ich die mündliche Vereinbarung nachweisen kann, bestätigt es ja das der Garten Bestandteil des Mietverhältnises ist und dann müsste dieser mir ja separat gekündigt werden und ich könnte theoretisch auch die Miete mindern da ich für den Garten ja mitbezahlt habe?


Das ist immer so eine Sache mit den mündlichen Vereinbarunge und dem Nachweisenkönnen, ob das Gericht dann dem zu erbringenden Nachweis Glauben schenkt? Wieso lassen Sie sich vom alten Vermieter nicht eine Bestätigung ausstellen, dann wär die Sache vom Tisch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
auch die Miete mindern (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) da ich für den Garten ja mitbezahlt habe?

Miete kann man mindern sofern der Garten Bestandteil des Mietvertrages ist. Mündlich wirken solche Abmachungen meist vor Gericht sehr unglaubhaft, wenn man plötzlich die Nachbarn als Zeugen hernehmen will. Waren die beim Aushandeln des Mietvertrages wirklich dabei und bei der Unterschrift könnte der Richter fragen.
Auf den Ex Vermieter sollte man nicht bauen, der wäre echt dumm, wenn er was mündliches Bestätigen würde, und somit dem Käufer den Anlass zu Schadenersatz bieten würde.
Zudem, Mietrückstand kann auch zur Kündigung führen, wenn man unberechtigt die Miete kürzt.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
Ja die Quittung müsste ich auf alle Fälle noch haben über die Kaution.
Wenn du die hast, ist alles in Butter. Aber bitte klär das, bevor die Frist um ist.

Zitat (von go478559-20):
Dachte wenn ich die mündliche Vereinbarung nachweisen kann, bestätigt es ja das der Garten Bestandteil des Mietverhältnises ist und dann müsste dieser mir ja separat gekündigt werden
Er kann dir nicht separat gekündigt werden, wenn er denn Teil des Mietvertrages ist. Und entgegen einigen Unkenrufen sind Nachbarn als Zeugen durchaus zulässsig und auch prinzipiell auch glaubwürdig. Hier wird nur relevant werden, ob diese Vereinbarung der Gartennutzung Teil des Mietvertrages geworden ist oder ob sie eine Art unentgeldliche Leihe darstellt.

Habt ihr eigentlich noch Unterlagen von der Anmietung 2015? Vielleicht geht ja aus der Wohnungannonce oder dem Exposé hervor, dass der Garten dazugehören sollte. Das wäre zwar immernoch kein absoluter Beweis, aber zumindest mal ein Indiz.

Zitat (von 0815Frager):
Auf den Ex Vermieter sollte man nicht bauen, der wäre echt dumm, wenn er was mündliches Bestätigen würde, und somit dem Käufer den Anlass zu Schadenersatz bieten würde.
Wäre das auch deine persönliche Einstellung? Immerhin soll es ja auch Leute geben, die zu ihren einmal zugesicherten Vereinbarungen stehen ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wäre das auch deine persönliche Einstellung? Immerhin soll es ja auch Leute geben, die zu ihren einmal zugesicherten Vereinbarungen stehen .

Persönliche Ansichten spielen bei einer Betrachtung wenig Rolle, wenn es um Geld geht ist jeder sich selbst der nächste, gerade im Mietrecht sucht doch gerne die andere Seite jeden Grund gerne jeden Grund um sich von ursprünglichen Vereinbarungen zu drücken, besonders wenn es um alte Renovierungsklauseln geht, das ist ein User welcher anscheinend einseitig Wort und Vertrauen in den Ratschlägen vergessen und auf die aktuelle Gesetzeslage hinweist.
Fakt ist nun mal, hier wäre das verschweigen von vermieteten Dingen beim Verkauf, welcher vertraglich vom Notar beglaubigt wird, eine arglistige Täuschung. Und da ein Termin beim Notar immer in der Regel gut eine Stunde dauert, wo beiden Parteien vom Notar auch über die rechtlichen Folgen aufgeklärt werden, dürfte dies auch dem Ex Vermieter / Verkäufer bestens bekannt sein.
Und damit sind mehr als die zweieurofünfzig vom Mieter auf dem Spiel, im Gegenteil erst wird der neue Eigentümer vom Verkäufer mal Kohle zurück fordern, und da man meist auch, was menschlich ist, nicht gerne Geld zurück gibt, werden sich beide vor dem Richter treffen, und je nach der Entscheidung des Richter geht der Mieter damit baden.
Zitat (von cauchy):
Wenn dem wirklich so ist, so bleibt umso mehr die Empfehlung, keine Angriffspunkte zu bieten. Ihr habt offenbar einiges Geld in die Wohnung gesteckt und eine geringe Miete. Setzt das nicht aufs Spiel, indem ihr auf eine wackelige, mündliche Abmachungen setzt.

War doch der eigenen Rat, welcher in der Gesamtbetrachtung ja vollkommen stimmt.
Natürlich kann der Mieter alle Ratschläge in den Wind blasen und versuchen sein gedachtes Recht zu bekommen, da schon der Sohn in das Haus eingezogen wird, kann als nächstes vielleicht die Tochter eine neue Wohnung benötigen, bei zwei möglichen Wohnungen kann man sich ausrechnen, welche der beiden Mietsparteien als ersten wohl raus fliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
Ja die Quittung müsste ich auf alle Fälle noch haben über die Kaution.


Wird Dir aber wenig nützen, wenn der alte Eigentümer nicht mitspielt, denn dann hast Du 1000 € zu wenig Miete gezahlt.

Der alte Eigentümer ist jetzt in der Situation, dass er, wenn er Deine Version bestätigt, selbst in die Tasche greifen muss.
Ist er ehrlich, wird er es machen. Ansonsten wird er sich eher bedeckt halten.

Aber eine Quittung ist erstmal nicht schlecht für den Anfang.

Zitat (von go478559-20):
Wieso eher wenig Möglickkeiten? Dachte wenn ich die mündliche Vereinbarung nachweisen kann, bestätigt es ja das der Garten Bestandteil des Mietverhältnises ist und dann müsste dieser mir ja separat gekündigt werden und ich könnte theoretisch auch die Miete mindern (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) da ich für den Garten ja mitbezahlt habe?


Hier sehe ich eine Fehleinschätzung. Gemietet ist, was im Mietvertrag steht. Daran hat sich auch der neue Eigentümer zu halten.
Vom Alt-Eigentümer darüber hinaus eingeräumte Nutzungsrechte können für die Zukunft entzogen werden, da sie nicht direkter Bestandteil des Mietvertrages sind. Dieses Recht hätte auch der Alteigentümer gehabt. Anders sieht es nur aus, wenn die Nutzungsrechte ohne Widerrufsmöglichkeit für die gesammte Dauer des Mietvertrages eingeräumt wurden. Dass zu beweisen dürfte wesentlich schwieriger sein als die Zahlung der Kaution, denn auch hier gilt, dass der Alteigentümer sich vermutlich schadenersatzpflichtig macht, wenn er euch das jetzt noch so bestätigen würde.

ich denke, dass weder der Alteigentümer noch ihr eine solche Entwicklung damals vorausgesehen habt, sonnst hättet ihr das ja damals auch schriftlich vereinbaren können.

Auch von mir: Kaution - Chancen mit Quittung eher gut, Garten - ohne nachweisbare Dauervereinbarung eher schlecht.

Den rest des Textes, der mit den beiden Problemen nichts zu tun hat, wie Küche, solltest Du weglassen. Das verwässert nur den Blick aufs Wesentliche.

Berry

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Vom Alt-Eigentümer darüber hinaus eingeräumte Nutzungsrechte können für die Zukunft entzogen werden, da sie nicht direkter Bestandteil des Mietvertrages sind. Dieses Recht hätte auch der Alteigentümer gehabt. Anders sieht es nur aus, wenn die Nutzungsrechte ohne Widerrufsmöglichkeit für die gesammte Dauer des Mietvertrages eingeräumt wurden.
Zur Klarstellung: Es ist eine leihweise Gestattung von der Gartennutzung zu unterscheiden von der mietvertraglich vereinbarten Gartennutzung. Auf diesen Unterschied will Sir Berry vermutlich hinaus.

Wenn irgendwann nach Abschluss des Mietvertrages weitere Recht für den Mieter hinzukommen, dann muss man wirklich schauen, ob dafür z.B. eine Gegenleistung in Form einer höheren Miete gezahlt wurde. Denn ohne Gegenleistung wird das dann im Zweifel eine Leihe sein. Wenn wie hier vor bzw. bei Abschluss des Mietvertrages die Rechte eingeräumt wurden, ist das meiner Meinung nach etwas anders. Denn dann war das in aller Regel ja Teil der Verhandlungen und ist somit in aller Regel auch Teil des Mietvertrages geworden.

Zur Sicherheit noch der Hinweis, dass ich mit dem Begriff Mietvertrag nicht das Schriftstück sondern das vertragliche Konstrukt meine. Auch mündliche Nebenabreden sind wirksam (egal was im Mietvertrag steht).

Zitat (von Sir Berry):
Hier sehe ich eine Fehleinschätzung. Gemietet ist, was im Mietvertrag steht.
Nein. Das Schriftstück ist ein wichtiges Indiz. Nebenabreden sind aber möglich und sind dann auch Teil des Mietvertrages.

PS: Wer ein Einfamilienhaus komplett mietet, mietet zumindest nach Meinung eines Richtes immer auch den Garten mit, sofern nicht wirklich Gegenteiliges im schriftlichen Mietvertrag steht. Es ist in dem Fall also nicht notwendig, dass der Garten unter der Mietsache aufgeführt wird. Das ist hier nicht relevant. Es soll jedoch als Beispiel dienen, dass das Schriftstück nicht das allein Entscheidende ist.

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#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wird Dir aber wenig nützen, wenn der alte Eigentümer nicht mitspielt, denn dann hast Du 1000 € zu wenig Miete gezahlt.
Dem Alteigentümer wurde nach der Interpretation zuwenig Miete gezahlt. Sofern potentielle Mietschulden nicht an den neuen Eigentümer übertragen wurden, kann der auch keine Mieten vom Alteigentümer einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
PS: Wer ein Einfamilienhaus komplett mietet,

Ist nur eben kein EFH.
Zitat (von cauchy):
Zur Klarstellung: Es ist eine leihweise Gestattung von der Gartennutzung zu unterscheiden von der mietvertraglich vereinbarten Gartennutzung. Auf diesen Unterschied will Sir Berry vermutlich hinaus.

Von dem gehen viele aus.

0x Hilfreiche Antwort



#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Langsam wird nervig. 0815frager kann ich ja noch ignorieren. Der ist wieder im allgemeinen Lamentiermodus ohne wirklichen Inhalt und Bezug zum Thread. Das kennt man ja schon. Aber AltesHaus sollte sich mal überlegen, was denn nun eigentlich Quatsch sein soll.

Zitat (von cauchy):
Er kann dir nicht separat gekündigt werden, wenn er denn Teil des Mietvertrages ist.
Das soll Quatsch sein? Dann versuch mal § 573b BGB passend hinzubiegen. Das ist nämlich der einzige Paragraph, der eine Teilkündigung eines MIetvertrages ermöglicht.

Zitat (von cauchy):
nd entgegen einigen Unkenrufen sind Nachbarn als Zeugen durchaus zulässsig und auch prinzipiell auch glaubwürdig.
Soll das der Quatsch sein? Dann erklär mir mal, warum Nachbarn keine Zeugen sein dürfen oder generell unglaubwürdig sein sollen.

Zitat (von AltesHaus):
Hier geht es darum, dass die Nachbarn würden bezeugen müssen, dass der Garten mitvermietet ist. Wie sollen die das denn bezeugen können?
Ich habe keine Ahnung, was die Nachbarn bezeugen können. Ich war nicht dabei. Daher habe ich das auch nicht bewertet. Ich habe nur das hier gelesen
Zitat (von go478559-20):
Ja die unteren Mieter sind Zeugen dieses Abkommens
und kommentiert, dass Nachbarn sehr wohl Zeugen sein können. Wenn sie bei den Verhandlungen und dem Abschluss des MIetvertrages dabei waren, dann können sie auch die getroffenen Vereinbarungen bestätigen, sofern sie sich noch daran erinnern. Nach 2 Jahren ist das zumindest nicht ausgeschlossen.

-- Editiert von cauchy am 16.11.2017 22:21

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#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
und kommentiert, dass Nachbarn sehr wohl Zeugen sein können.


ändert nichts daran, dass das Quatsch ist. Der Unterschied zwischen uns ist, dass ich in der Realität lebe und überraschender Weise dort nicht immer alle §§ über alles drübergestülpt werden können. Ein nomaler Anwalt kann eine derartige "Zeugen"aussagen in der Luft zerruppen, einfach so.

Man sollte auf dem Teppich bleiben, "Hör"-Zeugen sind in dieser Sache kaum zu gebrauchen. Der jetzige Eigentümer hat schon einen Anwalt eingschaltet, da scheint es eine (Vor)-Geschichte zu geben.

Aber alles ist ja unnötig wenn zum einen der alte Vermieter bestätigen kann, dass a) die Kaution gezahlt wurde und b) der Garten gleichwohl mitvermietet. Ich gehe jedoch davon aus, dass der weder a) noch b) bestätigen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn sie bei den Verhandlungen und dem Abschluss des MIetvertrages dabei waren,

Beim Wörtchen "wenn" fängt es schon an, der Fall das bei einer Neuvermietung die Nachbarn mit am Tisch beim leisten der Unterschrift dabei waren, ist wohl nur theoretisch.
Im Umkehrschluss wenn Zeugen dann vor Gericht erzählen von welcher Seite kam es das der Garten Bestandteil des Mietvertrages sein soll, und es wird nur genannt von Seiten des Mieters, ist total Glaubhaft. So wie bei einem Stellplatz wenn eine Partei einfach dann darauf parkt und den anderen Mietern erzählt, haben wir gemietet, die meisten Mitbewohner werden es im allgemeinen halt glauben passt schon, auch wenn der Vermieter nur die Leihe geduldet hatte,
Vor Gericht werden solche Aussagen von Zeugen von einem Anwalt nicht nur zerpflückt, sondern die Zeugen verstricken sich in Widersprüchlichkeiten, dann noch der Hinweis das Falschaussagen auch eine Straftat sein können, dann erinnert sich kein Zeuge mehr an den Vorgang. Man kennt doch solche Gefälligkeitszeugen zur Genüge, die stehen bis vor sie vor dem Richter stehen zur Aussage, bis die Ermahnung vom Richter kommt, Wahrheit und sonst nichts.
Zitat (von cauchy):
Ich habe keine Ahnung, was die Nachbarn bezeugen können. Ich war nicht dabei. Daher habe ich das auch nicht bewertet. Ich habe nur das hier gelesen

Und man findet es persönlich gleich Glaubwürdig das alle Nachbarn beim Vertragsabschluss dabei waren, kann ja sein das es Gegenden gibt, welche gleich eine Gemeindeversammlung einberuft, wenn ein Vermieter mit dem Mieter einen Vertrag unterzeichnet. Jedoch im Rest der Republik ist das eher nicht der Fall, da sitzen beide Parteien an einem Tisch.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von cauchy):
und kommentiert, dass Nachbarn sehr wohl Zeugen sein können.


ändert nichts daran, dass das Quatsch ist. Der Unterschied zwischen uns ist, dass ich in der Realität lebe und überraschender Weise dort nicht immer alle §§ über alles drübergestülpt werden können. Ein nomaler Anwalt kann eine derartige "Zeugen"aussagen in der Luft zerruppen, einfach so.

Man sollte auf dem Teppich bleiben, "Hör"-Zeugen sind in dieser Sache kaum zu gebrauchen. Der jetzige Eigentümer hat schon einen Anwalt eingschaltet, da scheint es eine (Vor)-Geschichte zu geben.

Aber alles ist ja unnötig wenn zum einen der alte Vermieter bestätigen kann, dass a) die Kaution gezahlt wurde und b) der Garten gleichwohl mitvermietet. Ich gehe jedoch davon aus, dass der weder a) noch b) bestätigen wird.


Nach deiner Interpretation sind also Zeugen grundsätzlich unsinnig, weil sie grundsätzlich als Zeugen nichts taugen... ?!

Du solltest vielleicht in einem anderen Forum weiterschreiben. Habe mal wieder den Admin die Antworten von hier weitergemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von cauchy):
Wenn sie bei den Verhandlungen und dem Abschluss des MIetvertrages dabei waren,

Beim Wörtchen "wenn" fängt es schon an, der Fall das bei einer Neuvermietung die Nachbarn mit am Tisch beim leisten der Unterschrift dabei waren, ist wohl nur theoretisch.
Im Umkehrschluss wenn Zeugen dann vor Gericht erzählen von welcher Seite kam es das der Garten Bestandteil des Mietvertrages sein soll, und es wird nur genannt von Seiten des Mieters, ist total Glaubhaft. So wie bei einem Stellplatz wenn eine Partei einfach dann darauf parkt und den anderen Mietern erzählt, haben wir gemietet, die meisten Mitbewohner werden es im allgemeinen halt glauben passt schon, auch wenn der Vermieter nur die Leihe geduldet hatte,
Vor Gericht werden solche Aussagen von Zeugen von einem Anwalt nicht nur zerpflückt, sondern die Zeugen verstricken sich in Widersprüchlichkeiten, dann noch der Hinweis das Falschaussagen auch eine Straftat sein können, dann erinnert sich kein Zeuge mehr an den Vorgang. Man kennt doch solche Gefälligkeitszeugen zur Genüge, die stehen bis vor sie vor dem Richter stehen zur Aussage, bis die Ermahnung vom Richter kommt, Wahrheit und sonst nichts.
Zitat (von cauchy):
Ich habe keine Ahnung, was die Nachbarn bezeugen können. Ich war nicht dabei. Daher habe ich das auch nicht bewertet. Ich habe nur das hier gelesen

Und man findet es persönlich gleich Glaubwürdig das alle Nachbarn beim Vertragsabschluss dabei waren, kann ja sein das es Gegenden gibt, welche gleich eine Gemeindeversammlung einberuft, wenn ein Vermieter mit dem Mieter einen Vertrag unterzeichnet. Jedoch im Rest der Republik ist das eher nicht der Fall, da sitzen beide Parteien an einem Tisch.


Witzig. Warst du dabei? Oder benutzt deine Glaskugel schon wieder?

Solange der TS hier keine eindeutige Antwort liefert, ist es Unsinn darüber zu diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wird Dir aber wenig nützen, wenn der alte Eigentümer nicht mitspielt, denn dann hast Du 1000 € zu wenig Miete gezahlt.


Klar nützt das. Das Drumherum braucht und sollte man dem Anwalt gegenüber nicht erläutern, Quittung vorlegen, fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go478559-20):
der Vermieter hat uns dafür 2 Monats Mieten im Wert von 1000 Euro erlassen und gemeint dafür nimmt er sich die Kaution.


D.h. der Ex-Vermieter kann zwar bezeugen, dass eine Kaution gezahlt worden ist, die wurde jedoch für zwei Monatsmieten hergenommen.

Ich vermute, dass der Ex-Vermieter dieses auch den aktuellen Vermieter so weitergegeben hat. Sonst müsste der Ex-Vermieter ja wohl auch den aktuellen Vermietern die Kaution bzw. das Kautionssparbuch aushändigen und damit seinen Gewinn schmällern. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Meiner Erinnerung nach, ist eine Kaution beim Verkauf von vermieteten Objekten immer Thema im Notarvertrag. Da wird drin stehen: "
Zitat:
Kaution wurde für 2 nichtgezahlte Mieten verwendet
"

Damit ist die Quittung wertlos.

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#28
 Von 
Akkarin
Status:
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(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von AltesHaus):
Ein nomaler Anwalt kann eine derartige "Zeugen"aussagen in der Luft zerruppen, einfach so.

Man sollte auf dem Teppich bleiben, "Hör"-Zeugen sind in dieser Sache kaum zu gebrauchen.


Nach deiner Interpretation sind also Zeugen grundsätzlich unsinnig, weil sie grundsätzlich als Zeugen nichts taugen... ?!


Warum denn? Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass man Zeugen in Mietrechtsachen vor Gericht nicht brauchen kann. Bei Verkehrsrecht mag das anders sein, aber im Mietrecht nützen, die nur, wenn jemand bezeugen soll, dass niemand kam, etwas zuzustellen. Ansonsten sind die echt Schall & Rauch

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#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von go478559-20):
der Vermieter hat uns dafür 2 Monats Mieten im Wert von 1000 Euro erlassen und gemeint dafür nimmt er sich die Kaution.


D.h. der Ex-Vermieter kann zwar bezeugen, dass eine Kaution gezahlt worden ist, die wurde jedoch für zwei Monatsmieten hergenommen.

Meiner Erinnerung nach, ist eine Kaution beim Verkauf von vermieteten Objekten immer Thema im Notarvertrag. Da wird drin stehen: "
Zitat:
Kaution wurde für 2 nichtgezahlte Mieten verwendet
"

Damit ist die Quittung wertlos.

Vergisst du da nicht was? Das ist ein Zugriff auf die Kaution im laufenden Mietverhältnis.
Ein Vermerk im KV, selbst wenn es den gäbe, beweist leider nicht das bestehen einer unbestrittenen oder titulierten Forderung
Ein einfaches ich weiß von nix, (äh da kann ich mich nicht dran erinnern..) und
*fump *kartenhaus,dassinsichzusammenfällt)

-- Editiert von Akkarin am 17.11.2017 14:06

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#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Nach deiner Interpretation sind also Zeugen grundsätzlich unsinnig, weil sie grundsätzlich als Zeugen nichts taugen... ?!


Das hat ja nix mit grundsätzlichen Dingen zu tun, wie zB Zeuge für Unfall, Körperverletzung (und da wirds auch schon schwierig), Sachbeschädigung etc.pp. Hier geht es darum, dass Nachbarn als Zeugen genannt werden sollen, welche den mutmaßlichen Inhalt einer mündlichen Mietvertragsnebenvereinbarung bestätigen sollen ... und ja, das halte ich grundsätzlich für eine recht schwierige Sache. Ach je, ich hab grad gesehen, dass du (AK) dem ASDF geschrieben hast, na ja, ich lass es mal stehen, evtl. lernt es ja noch was dazu.

Zitat (von Akkarin):
Warum denn? Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass man Zeugen in Mietrechtsachen vor Gericht nicht brauchen kann. Bei Verkehrsrecht mag das anders sein, aber im Mietrecht nützen, die nur, wenn jemand bezeugen soll, dass niemand kam, etwas zuzustellen. Ansonsten sind die echt Schall & Rauch


Da sind wir auf einer Wellenlänge ;)

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