Neuer Untermieter nur als Hauptmieter?

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Slulia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Neuer Untermieter nur als Hauptmieter?

Hallo,
Immoment besteht noch ein ein Verhältnis aus 2 Hauptmietern, ein Hauptmieter ist ausgezogen und ich habe einen Untermieter gefunden der einziehen will. Und nun kommt eine Email mit diesen Satz "Bei einem neuen Mitbewohner bestehen die Eigentümer darauf, dass dieser dann auch Mietvertragspartner mit allen Rechten und Pflichten wird." , ist sowas zulässig?

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13 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Was wollt ihr erreichen? Ohne Zustimmung des Vermieters gibt es für den weggezogenen Hauptmieter zwei Möglichkeiten: Er bleibt weiter voll haftender Mieter in diesem Mietverhältnis oder beide Hauptmieter kündigen zusammen das Mietverhältnis. Nofalls könnte einer auch den anderen zur Zustimmung verklagen.

Da ich vermute, dass der alte Hauptmieter nicht weiter haften will, wird man also entweder gemeinsam kündigen oder sich mit dem Vermieter einigen müssen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Slulia):
Und nun kommt eine Email mit diesen Satz "Bei einem neuen Mitbewohner bestehen die Eigentümer darauf, dass dieser dann auch Mietvertragspartner mit allen Rechten und Pflichten wird." , ist sowas zulässig?


Nö das ist nicht zulässig, wenn Sie dem nicht zustimmen.

Zitat (von cauchy):
Was wollt ihr erreichen? Ohne Zustimmung des Vermieters gibt es für den weggezogenen Hauptmieter zwei Möglichkeiten: Er bleibt weiter voll haftender Mieter in diesem Mietverhältnis oder beide Hauptmieter kündigen zusammen das Mietverhältnis. Nofalls könnte einer auch den anderen zur Zustimmung verklagen.


Nun ja, warum auf Zustimmung verklagen? Einfach eine ordentliche Bitte auf Zustimmung zur Untervermietung, da der 2. Hauptmieter nicht in der Wohnung weilt und bei Ablehnung die Bitte um Begründung, wie es rechtlich vorgesehen ist.

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#3
 Von 
Slulia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Einen Antrag habe ich schon Anfang Dezember auf Untermiete gestellt mit dem neuen Mieter aber bis jetzt wird immer nur gesagt sie überlegen noch ob sie den 2. Mieter aus den Vertrag lassen und vorher gibt es auch keine Zustimmung auf Untervermietung.
Jetzt werden noch mehr Dokumente wie meine 3 Gehaltsnachweise verlangt ob ich denn als alleiniger Hauptmieter die Wohnung bezahlen könnte und dann überlegen sie weiter. Die 1. Frist auf eine formelle Zustimmung zur Untermiete wurde ignoriert. Gründe wie zu wenig Wohnraum und Schwierigkeiten des neuen Mieters liegen nicht vor, es wird einfach alles nur hinausgezögert.

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#4
 Von 
Slulia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was wollt ihr erreichen?.

Eine Erlaubnis auf Untermiete. Der 2. Hauptmieter hat kein Problem damit weiter im Mietverhältnis zu bleiben.

-- Editiert von Slulia am 22.12.2017 22:46

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Slulia):
ob ich denn als alleiniger Hauptmieter die Wohnung bezahlen könnte
Entweder hat dein Vermieter keine Ahnung oder sie haben dich nicht verstanden. Wenn der alte Hauptmieter im Mietvertrag bleibt, dann bleibt der voll haftend. Dann gibt es weiter 2 Hauptmieter.

Ich vermute, der Vermieter hat dich so verstanden, dass der alte Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen werden soll. Das ginge in der Tat nur mit Zustimmung des Vermieters oder durch Kündigung beider Hauptmieter. Versuch das nochmal aufzuklären. Wenn sich der Vermieter dann immernoch querstellt, mach ihn auf § 553 BGB aufmerksam. Der Vermieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er trotz rechtlicher Verpflichtung eine Untervermietung nicht genehmigt.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er trotz rechtlicher Verpflichtung eine Untervermietung nicht genehmigt.


Diesen Hinweis sollte man ihm aber nicht geben.

Einfach nochmals die Anfrage formulieren, ich würde es ungefähr so schreiben:

Zitat:

Lieber VM,

wir bitten um Zustimmung zur Untervermietung des Zimmers (Beschreibung welches untervermietet werden soll) an (Name), da Hauptmieter (Niame) derzeit örtlich abwesend. Um die finanzielle Belastung zweier Mieten zu reduzieren soll das Zimmer für .... (Zeitraum einsetzen) untervermietet werden damit sichergestellt wird, dass die Miete weiterhiin störungsfrei gezahlt werden kann.

Wir bitten um schriftlichen Bescheid.

MfG
beide Hauptmieter


Bisschen schwurbelig, aber ich denke ausreichend. Schriftlicher Bescheid ist (im Zweifel) wichtig.

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#7
 Von 
Slulia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Entweder hat dein Vermieter keine Ahnung oder sie haben dich nicht verstanden.


Unser erstes Anliegen war auch an den VM das der 2. Hauptmieter aus den Vertrag kommt da er ja auszieht und gleichzeitig einen Antrag auf Untermieter. Nach 2 Wochen hatte ich mal angerufen da ja keine Antwort kam, da wurde nur gesagt sie überlegen noch wegen der Entlassung. Dann habe ich zu Ende dieser Woche eine Frist gesetzt auf Zustimmung zur Untermiete und dann kam halt nur diese Mail das sie mehr Unterlagen wollen und dann weiter überlegen. Das sie den 2. HM nicht aus den Vertrag lassen müssen ist mir bewusst, wäre aber auch nicht weiter schlimm. Von mir aus können die Monate überlegen aber das rechtfertigt doch nicht die Zurückhaltung einer UV Erlaubnis

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#8
 Von 
Slulia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bisschen schwurbelig, aber ich denke ausreichend. Schriftlicher Bescheid ist (im Zweifel) wichtig.


Sowas hatte ich schon vor 3 Wochen geschrieben, Ein Zimmer zur UV aus wirtschaftlichen Gründen an jene Person. Aber die wird nicht erteilt solange nicht über den 2.HM entschieden wurde und damit lassen die sich Zeit.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Slulia):
Unser erstes Anliegen war auch an den VM das der 2. Hauptmieter aus den Vertrag kommt da er ja auszieht und gleichzeitig einen Antrag auf Untermieter.


Dann hat der Vermieter recht. So er denn den Untermieter (mit Einverständnis aller) als neuen Hauptmieter aufnehmen möchte, da er wohl einen einzigen Hauptmieter (in dieser Konstellation) nicht wünscht.

Evtl. überlegen Sie sich erst einmal, was Sie beide (Hauptmieter) wiriklich wollen. Und danach handeln Sie dann auch.

Sollten der eine Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen werden wollen und der Vermieter macht dies nur mit, wenn der angedachte Untermieter an Stelle des zu entlassenden beitritt zum Mietvertrag, dann wäre das doch auch eine Lösung, es sei denn, Sie wollen das nicht. Dann hat der VM allerdings wenig Spielraum eine Untervermietung zu verhindern.

Zuerst jedoch sollten Sie sich überlegen, was Sie wollen.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Slulia):
Sowas hatte ich schon vor 3 Wochen geschrieben, Ein Zimmer zur UV aus wirtschaftlichen Gründen an jene Person. Aber die wird nicht erteilt solange nicht über den 2.HM entschieden wurde und damit lassen die sich Zeit.


Na dann, würde ich mal erinnern
Zitat:

Lieber VM

wir nehmen Bezug auf die Anfrage zur Untervermietung und bitten hier um Antwort bis zum ... (14 TAge würde ich da schon nehmen)

MfG
Beide Hauptmieter

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Slulia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Slulia):
Unser erstes Anliegen war auch an den VM das der 2. Hauptmieter aus den Vertrag kommt da er ja auszieht und gleichzeitig einen Antrag auf Untermieter.


Dann hat der Vermieter recht. So er denn den Untermieter (mit Einverständnis aller) als neuen Hauptmieter aufnehmen möchte, da er wohl einen einzigen Hauptmieter (in dieser Konstellation) nicht wünscht.

Evtl. überlegen Sie sich erst einmal, was Sie beide (Hauptmieter) wiriklich wollen. Und danach handeln Sie dann auch.

Sollten der eine Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen werden wollen und der Vermieter macht dies nur mit, wenn der angedachte Untermieter an Stelle des zu entlassenden beitritt zum Mietvertrag, dann wäre das doch auch eine Lösung, es sei denn, Sie wollen das nicht. Dann hat der VM allerdings wenig Spielraum eine Untervermietung zu verhindern.

Zuerst jedoch sollten Sie sich überlegen, was Sie wollen.


Der neue Untermieter will kein Hauptmieter werden, das wurde auch schon vor 3 Wochen gesagt. Deshalb verstehe ich nicht was man da Wochenlang überlegen muss. Entweder will der VM 2 Hauptmieter weiter haben dann sagt er einfach das er den 2. HM nicht aus den Vertrag lässt, ok müssen wir dann mit leben oder er entlässt ihn und ich bin einziger HM. Aber solche Überlegungen sollten doch nicht den Antrag auf UM blockieren, sonst kann man doch immer Monatelang überlegen und verhindert so UM.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Slulia):
Der neue Untermieter will kein Hauptmieter werden, das wurde auch schon vor 3 Wochen gesagt. Deshalb verstehe ich nicht was man da Wochenlang überlegen muss. Entweder will der VM 2 Hauptmieter weiter haben dann sagt er einfach das er den 2. HM nicht aus den Vertrag lässt, ok müssen wir dann mit leben oder er entlässt ihn und ich bin einziger HM. Aber solche Überlegungen sollten doch nicht den Antrag auf UM blockieren, sonst kann man doch immer Monatelang überlegen und verhindert so UM.


Wenn Sie sich bei Ihrem VM so "klar" geäußert haben wie in Ihrem Eingangspost ... dann ist das Zögern kein Wunder. Erinnern Sie ihn einfach dran, und sonst müssen SIe die Zustimmung, wie cauchy schon schrieb, einklagen, ist nen guter Einstieg für das Mietverhältnis ins Jahr 2018.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Offenbar hat bisher nur einer der nicht relevant ist die Zustimmung beantragt. Die muss man gar nicht beachten.
Und von den Vertragspartnern hat wohl nur einer die Zustimmung zur Untermiete beantragt, die des anderen fehlt.
Das ganze ist also noch gar nicht "entscheidungsreif".
Da kann man dann so oft erinnern wie man mag ... es gibt noch gar nichts bezüglich der UM zu entscheiden.
Und das einklagen dürfte in einem (teuren) Desaster enden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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