Hallo, ich habe eine Frage und brauche dringend Rat.
Ich wohne mit meiner Familie und einem Hund in einer Eigentumswohnung, unter mir ist noch eine Eigentumswohnung. Der Garten wird geteilt, allerdings besitze ich 2/3 des Gartens und die Eigentümerin der anderen Wohnung 1/3, da ein größerer Anteil des Hauses uns gehört. Nun ist allerdings die Eigentümerin der anderen Wohnung ausgezogen und hat nun ihre Wohnung an ein Paar mit Hund vermietet. Wir wurden darüber gar nicht informiert, sie waren einfach da, mit Hund. Mein Problem ist nun, dass der neue Hund sehr aggressiv und unberechenbar ist, da er auch schon meinen Hund zwei mal angegriffen und auch verletzt hat. Zudem bellt er ununterbrochen. Wir haben schon mit den neunen Mietern gesprochen und auch mit der Vermieterin, leider ist da keine Einsicht, da sie der Annahme sind, die Hunde regeln das unter sich (Mein Hund würde keinem anderen Hund jemals was antun, er versteckt sich eher noch hinter mir). Mein Hund kann sich nicht mehr entspannen durch das Gebelle des anderen Hundes, was uns natürlich auch verrückt macht. Ein großes Problem ist nun auch der Garten. Bei schönem Wetter sind wir jeden Tag mit Hund im Garten, allerdings bellt der neue Hund ununterbrochen, wenn er uns sieht. Es ist nicht möglich beide Hunde gleichzeitig im Garten zu haben, da ich Angst um meinen Hund habe.
Meine Frage ist nun, hätte die Eigentümerin der Wohnung uns fragen müssen, ob ein Hund in die Wohnung darf? Habe ich rechtlich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Der momentane Zustand ist unerträglich.
Vorab schon mal vielen Dank,
Theresa
Neuer Nachbar mit Hund
30. Mai 2017
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Frage vom 30. Mai 2017 | 15:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Nachbar mit Hund
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2017 | 16:22
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Wenn die Teilungserklärung nichts entsprechendes vorsieht, darf die Miteigentümerin erst mal vermieten wie sie Lust hat.
Mietrechtlich ist da nichts zu machen, wenn die Miteigentümerin nicht will. Sie könnte über "Störung des Hausfriedens" den Nachbarn abmahnen.
Da du selbst einen Hund hast, wäre es ja wohl auch kaum durchsetzbar, dass sie nur an Leute ohne Hund vermietet.
Das Nachbarschaftsrecht könnte dir helfen und dann auch das WEG-Recht (die Miteigentümerin hat den Hundehalter nämlich zu verantworten gegenüber der Eigentümergemeinschaft)
#2
Antwort vom 30. Mai 2017 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119667 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatMein Problem ist nun, dass der neue Hund sehr aggressiv und unberechenbar ist, da er auch schon meinen Hund zwei mal angegriffen und auch verletzt hat. Zudem bellt er ununterbrochen. :
Die Vorfälle hat man den Behörden entsprechend gemeldet?
Was ist dabei herausgekommen?
Einen Zaun der die Gartenstücke teilt gibt es nicht?
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#3
Antwort vom 8. Juni 2017 | 19:28
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 40x hilfreich)
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