Neuer Job ab Mitte des Monats, ALG 1??

13. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)
Neuer Job ab Mitte des Monats, ALG 1??

Guten Tag,
Ich bekomme nach einer Kündigung seit Januar 2015 Arbeitslosengeld.
Nun habe ich ab morgen 14.04.15 eine neue Stelle.
Wie verhält sich das mit dem alg? Bekomme ich noch den halben Monat bezahlt? Der neue AG wird ja auch nur ein halbes Monatsgehalt zahlen.
Kann ich das telefonisch bei der Arbeitsagentur melden?
Muss ich den neuen Arbeitsvertrag einreichen?
Werden eventuell Fahrtkosten erstmal vorgestreckt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

ALG I oder ALG II, was bekommst Du? Telefonisch dürfte da gar nichts gehen, einfach, weil ja auch Dein Nachbar anrufen kann, und Dich abmelden, um Dich zu ärgern. Also, kleinen Brief schreiben, den vorbei bringen und gut ist. Bei ALG I dürfte der neue Vertrag keine Rolle spielen, bei ALG II schon.

wirdwerden

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Ich bekomme ALG 1.
Der neue Arbeitsvertrag läuft ab 14.04. der erste Arbeitstag ist aber betriebsbedingt am 15.04. ich könnte mich also morgen noch persönlich abmelden. Allerdings habe ich den Vertrag noch nicht gegengezeichnet vorliegen sondern nur die Vorlage die ich unterschreiben sollte und zurück schicken.
Wird das halbe Monatsgehalt vom neuen AG beim Arbeitslosengeld "angerechnet" so wie bei einem Minijob?

90x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wird das halbe Monatsgehalt vom neuen AG beim Arbeitslosengeld "angerechnet" so wie bei einem Minijob? Und das zahlt der AG auch noch im April?

28x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Beim ALG 1 gibt es kein Zuflussprinzip, wie beim ALGII. WEnn dein Vertrag ab dem 14.04.15 gilt, bekommst du bis zum 13.04.15 ALG1. Egal wann das Geld kommt, und wann du dann tatsächlich deinen ersten Arbeitstag hast. Natürlich ist der Arbeitgeber dann auch verpflichtet, dich ab dem 14.04.15 zu bezahlen. Er könnte dich ja auch erst ab dem 15.04.15 einstellen, wenn dann sowieso erst dein erster Arbeitstag ist. Dann würde die Arbeitsagentur auch bis zum 14.04.15 zahlen.
DIe Arbeitsaufnahme kannst du übrigens auch telefonisch mitteilen. Solange man am Telefon zu dem Schluß kommt, dass du es sehr wahrschienlich selber bist nimmt man so eine Info auch telefonisch entgegen.

8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich war grade in der Agentur f Arbeit und habe mich abgemeldet. Mir wurde gesagt alg1 gibt es noch bis zum 13.04. also heute und wird morgen angewiesen und ausgezahlt. Vom Gehalt wird also nix angerechnet.

16x Hilfreiche Antwort

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