Neuer Gewerbeschein zwecks Wohnortverlagerung

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Neuer Gewerbeschein zwecks Wohnortverlagerung

Hallo!

Aufgrund eines Umzugs muss ich meine Gewerbe (seit 2006) in der alten Stadt ab- und an der neuen Stadt anmelden.
Mein alter Gewerbeschein protzte noch mit Dingen, die ich heute gar nicht mehr anbiete. Außerdem stand dort sogar noch "Handel" und "Reparatur" mit drauf - oh Gott, oh Gott.

Kann mir jemand kurz mitteilen, ob folgende Punkte plausibel sind? Nach Sichtung diverser Fachliteratur umfasst die Informationstechnik die Bereiche der Automatischen Datenverarbeitung (ADV) und die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) - ich verwende daher "IT" in der Anmeldung. Mir ist bewusst, dass es Überschneidungen mit einer freiberuflichen Tätigkeit geben kann. Diese wird zusätzlich beim Finanzamt angemeldet.

- Organisationsberatung und beratungsähnliche Tätigkeiten (z.B. Moderation, Coaching, Supervision) im Bereich Informationstechnik (IT), insbesondere Geomatik.
- Beschaffung, Eingabe, Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Informationen in IT-Systemen.
- Bedienung, Beschaffung, Vermittlung, Tausch von IT-Systemen sowie deren Bestandteilen.
- Entwicklung, Programmierung und Veränderungen von Anwendungen innerhalb der IT.
- Gestaltung und Fertigung von (Info-)Grafiken und kartografischen Produkten sowie Werbeartikeln für den Internet-, Print- und Textilbereich.

Ich verfasse teilweise aber auch Berichte, z.B. im Rahmen der Beratungstätigkeit. Soll ich die mit aufnehmen oder ist das selbsterklärend?

Grüße
Lars-Daniel

-- Editier von Lars-Daniel Weber am 08.03.2017 19:51

-- Editier von Lars-Daniel Weber am 08.03.2017 20:10

-- Editier von Lars-Daniel Weber am 08.03.2017 20:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Überfordere nicht den armen Sachbearbeiter :)

Das
"IT-Service, Beratung und Schulung"
reicht vollkommen aus.


Aber natürlich kann man das auch so detailliert machen.
Das verfassen von Berichten muss nicht noch extra erwähnen, das ergibt sich aus den anderen Tätigkeiten als Nebentätigkeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Überfordere nicht den armen Sachbearbeiter :)


Mäh... In meiner Stadt gibt's zu wenig Sachbearbeiter und Gewerbeanmeldungen gehen nur per Formular im Internet. Man muss am Ende sogar einfach nur seine Bankverbindung zur Lastschrift angeben und NICHT vor Ort auflaufen - das wollen die gar nicht, weil sie total überlastet sind. Ich muss 3 Monate auf einen Termin zur Ummeldung warten!! Naja, 3 Monate GEZ gespart ;)

Zitat (von Harry van Sell):
"IT-Service, Beratung und Schulung"

Schulung, danke, du bist super! Das habe ich vollkommen vergessen. :rock:

Zitat (von Harry van Sell):
Aber natürlich kann man das auch so detailliert machen.

In anderen Beiträgen hier stand, dass das Finanzamt gerne mal nachfragt, wenn man es zu allgemein formuliert. Ich weiß noch gar nicht, ob überhaupt soviel Platz im Formular ist. Ansonsten nehme ich deine Kurzfassung.

Danke sehr!

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 08.03.2017 20:54

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Online-Anmeldung ist durch. Leider sind durch die ausführliche Beschreibung ZWEI Blätter entstanden. Mist. Hätte ich mich bloß kürzer gefasst. Eine Änderung kostet wieder 25 EUR.

1x Hilfreiche Antwort

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