Hallo,
eine Bekannte tritt morgen am 18.09 eine neue Arbeitsstelle an. Die Personalabteilung hat den Vertrag bereits online zugemailt und schickt das Original zum AG mit ebendiesem Beginn. Der Personalabteilungsleiter äusserte, dass der Rechnunglauf für die Gehälter bereits bearbeitet wurde und die AN für September das Gehalt als Vorschuss erhält. Ab Oktober ganz normal.
Hat dies nun irgendwelche finanzielle Nachteile für die AN?
Des Weiteren ist im Vertrag ein Paragraph ersichtlich, dass bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, die AU einzureichen ist. Wie verhält sich das mit dem Postweg? Denn meistens liegt der Brief erst am nächsten spätestens übernächsten Tag vor.
Wie sieht es hier rechtlich aus??
-- Editier von JKG*11 am 17.09.2017 12:39
Neuer Arbeitsvertrag - Vorschusszahlung von AG rechtens? AU ab ersten Tag...
17. September 2017
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Frage vom 17. September 2017 | 12:38
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 11x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag - Vorschusszahlung von AG rechtens? AU ab ersten Tag...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. September 2017 | 12:54
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
/// AN für September das Gehalt als Vorschuss erhält
Großzügig - kein Nachteil ersichtlich
/// AU ab 1. Tag vorliegen
... ist doch eindeutig: der 1. Tag ist nicht der Absendetag! Also vorbeibringen, ggf. per Boten, wenn nicht selbst möglich.
#2
Antwort vom 18. September 2017 | 12:16
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatAlso vorbeibringen, ggf. per Boten, wenn nicht selbst möglich. :
Naja, üblicherweise kann in diesen Fällen die AUB vorab elektronisch eingereicht werden, ansonsten kann der AG die Vorlage des Originals am ersten Tag nur dann verlangen wenn es dem AN möglich und zumutbar ist. Eine Pflicht zur Übersendung via Boten ist mir aus der Rechtsprechung nicht bekannt.
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