Neuer Arbeitsvertrag - Vorschusszahlung von AG rechtens? AU ab ersten Tag...

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag - Vorschusszahlung von AG rechtens? AU ab ersten Tag...

Hallo,

eine Bekannte tritt morgen am 18.09 eine neue Arbeitsstelle an. Die Personalabteilung hat den Vertrag bereits online zugemailt und schickt das Original zum AG mit ebendiesem Beginn. Der Personalabteilungsleiter äusserte, dass der Rechnunglauf für die Gehälter bereits bearbeitet wurde und die AN für September das Gehalt als Vorschuss erhält. Ab Oktober ganz normal.
Hat dies nun irgendwelche finanzielle Nachteile für die AN?

Des Weiteren ist im Vertrag ein Paragraph ersichtlich, dass bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, die AU einzureichen ist. Wie verhält sich das mit dem Postweg? Denn meistens liegt der Brief erst am nächsten spätestens übernächsten Tag vor.
Wie sieht es hier rechtlich aus??



-- Editier von JKG*11 am 17.09.2017 12:39

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// AN für September das Gehalt als Vorschuss erhält

Großzügig - kein Nachteil ersichtlich

/// AU ab 1. Tag vorliegen
... ist doch eindeutig: der 1. Tag ist nicht der Absendetag! Also vorbeibringen, ggf. per Boten, wenn nicht selbst möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Also vorbeibringen, ggf. per Boten, wenn nicht selbst möglich.

Naja, üblicherweise kann in diesen Fällen die AUB vorab elektronisch eingereicht werden, ansonsten kann der AG die Vorlage des Originals am ersten Tag nur dann verlangen wenn es dem AN möglich und zumutbar ist. Eine Pflicht zur Übersendung via Boten ist mir aus der Rechtsprechung nicht bekannt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen