Hallo Zusammen,
eine Bekannte arbeitet seit fast 2 Wochen nun in einer KITA als Kinderpflegerin in Vollzeit. Der Vertrag wurde mit Beginn zum 18.09 geschlossen. Der zuständige Personalbetreuer teilte ihr mit, das sie nicht mehr diesen Monat abgerechnet wird, das heisst sie bekommt die Sozialausgaben wie Krankenkasse nicht bezahlt, keine Abrechnung aber dafür einen "Vorschuss" für die gearbeiteten Tage. Die Leitung äusserte auch, das sie ja bei der Krankenkasse nachversichert ist....
Der zuständige Personalbetreuer ist seit der Vertragsunterzeichnung bis Anfang Oktober im Urlaub. Somit gibt es angeblich keine Ansprechpartner....
Das ist doch nicht rechtens....Soll zur Sicherheit mal der Vertrag der Krankenkasse vorgelegt werden??
Des Weiteren müssen die AN die Kosten für Führungszeugnis und medizinische Untersuchung selbst bezahlen. In meinen Augen ist das nicht rechtens, da diese Untersuchung vom AG beauftragt wird und für die Arbeit mit den Kindern voraussetzung ist.
Wie ist hier nun allgemein die Rechtslage?? Und was kann dagegen getan werden ausser natürlich zu kündigen.
Vielen Dank!!
Neuer Arbeitsvertrag - AG zahlt Krankenkasse nicht sowie medizische Untersuchung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Doch, es ist rechtens und allgemein üblich, dass die Sozialabgaben versetzt abgeführt werden. Wie soll das sonst sauber berechnet werden? Das gilt insbesondere bei Neueinstellungen.
Im übrigen dürfte sich aus dem Tarifvertrag oder aber dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben, wer was finanziell zu tragen hat. Und "meinem" Tarifvertrag steht z.B., dass alle Untersuchungen, die Einstellungsvoraussetzung sind, von dem Mitarbeiter zu tragen sind, alle späteren Anforderungen von Führungszeugnissen, med. Untersuchungen vom Arbeitgeber.
wirdwerden
Zitat:Das ist doch nicht rechtens.
Es ist nichts unrechtes zu erkennen. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung muss innerhalb der ersten 6 Wochen nach Arbeitsbeginn erfolgen - diese Frist ist noch lange nicht überschritten. Dass der erste Monat nur vorläufig abgerechnet wird, ist auch absolut nichts ungewöhnliches.
Zitat:Des Weiteren müssen die AN die Kosten für Führungszeugnis und medizinische Untersuchung selbst bezahlen. In meinen Augen ist das nicht rechtens, da diese Untersuchung vom AG beauftragt wird und für die Arbeit mit den Kindern voraussetzung ist.
Die Kosten, die vor Arbeitsaufnahme anfallen, müssen nicht zwangsläufig vom Arbeitgeber getragen werden, besonders dann nicht, wenn dadurch der Arbeitnehmer erst die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt.
Auf den Kosten des Führungszeugnisses wird der AN also ziemlich sicher sitzen bleiben. Bei der medizinischen Untersuchung, kommt es darauf an. Arbeitsmedizinische Vorsorge (im Sinne der ArbMedVV) muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Eine Untersuchung, die darauf abzielt, ob der AN die vorgesehene Tätigkeit überhaupt ausführen kann (also Tauglichkeitsuntersuchung / Eignungsuntersuchung) muss dagegen nicht unbedingt vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Kosten, auf denen der AN sitzen bleibt, können aber bei der Steurerklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Ist es aber doch. Wie die Vorschreiber richtig ausgeführt haben, braucht der zukünftige AG keine dieser Kosten zu übernehmen wenn diese die für eine Einstellung geforderten Nachweise sind.ZitatIn meinen Augen ist das nicht rechtens, :
Das Thema hatten wir doch nun schon mehrmals.
Zu den Untersuchungen, Warum übergibt sie denn dem neuen AG nicht einfach die Ergebnisse und den Impfstatus von Juni/Juli. Da war doch auch schon das Problem KiTa/Untersuchungen/Impfungen und deren Folgen
Was ist denn nun aus der anderen Stelle im Oktober geworden und daraus, dass sie ja eigentlich aufgrund einer Erkrankung gar nicht in einer KiTa arbeiten kann?
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