Neue Wohnung und Grundsteuer zu hoch bzw. Nebenkosten zu knapp

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb425332-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Wohnung und Grundsteuer zu hoch bzw. Nebenkosten zu knapp

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir jemand ein bisschen weiterhelfen.

Mein Mann und ich wollen in eine größere Wohnung in Frankfurt am Main ziehen.

Diese wird 100 qm groß sein und befindet sich im 1. Stock (mit Balkon).

Unser neuer Vermieter (Privatperson) meinte zu uns, die Grundsteuer für die Wohnung würde so um die 250 Euro im Jahr betragen.

Ist eurere Meinung nach dieser Betrag realistisch?

Wir wohnen bisher in einer 73qm Wohnung, im selben Stadtteil in Frankfurt, und zahlen pro Jahr laut letzter NK Abrechnung an Grundsteuer dafür knapp über 55 Euro. (Für das ganze Haus sind's wohl 321,16 bei insgesamt 427,66 qm).
Da würde ich bei der Größe der neuen Wohnung eher an einen jährlichen Betrag von um die 100 Euro rechnen, oder?

Des weiteren, denkt ihr, dass 200 Euro Nebenkosten (inkl. Heizkosten) für so eine große Wohnung ausreichend sind?
Uns kommt das recht knapp berechnet vor und haben die Befürchtung, dass wir bei jeder NK Abrechnung ordentlich nachzahlen werden müssen, weil die Abschlagszahlungen zu knapp berechnet sind.
Klar, die Heizkosten haben wir in der Hand, andere Kosten wie diverse Versicherungen etc. sind ja fix.

Meint ihr wir können den Vermieter bitten uns mal eine NK Abrechnung seiner Whg zu zeigen? Er wohnt oben drüber und die Wohnung ist gleich groß.

Vielen Dank schon mal!

J. Morandi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wie hoch die Grundsteuer bzw. der Hebesatz ist kann man bei der Stadtverwaltung erfragen.

Es kommt aber auch darauf an wie diese BK-Art umgelegt wird. Nach Wohnfläche oder nach Wohneinheit.


Zitat:
(Für das ganze Haus sind's wohl 321,16 bei insgesamt 427,66 qm).


Das kann nicht sein.

500 € für eine Wohnfläche von gesamt 200 m² kommt schon eher hin.

Ich zahle für 242 m² jährlich 450 € Grundsteuer. Ist aber auch eine ganz andere Region.

200 € NK inkl. Heizkosten sind in der Tat recht knapp veranschlagt. Ich würde freiwillig mindestens 50 € drauflegen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mir scheinen die veranschlagten 200 EUR inkl. Heizung für 100 qm auch knapp, es kann aber begründet sein. Beim Energieverbrauch ist das Gebäude ausschlaggebend. Was sagt denn der Energieausweis?
Was soll alles umgelegt werden und wie? Nach Köpfen oder Wohnfläche?

Sprecht den VM darauf an, es kann auch nicht seinem Interesse sein, dass das MV nach kurzer Zeit wieder beendet wird, weil die tatsächlichen Nebenkosten die Vorauszahlung um ein Vielfaches übersteigen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb425332-25):
Mein Mann und ich wollen in eine größere Wohnung in Frankfurt am Main ziehen.

Ich schließe mal daraus, dass ihr noch keinen Mietvertrag abgeschlossen habt. Von daher ein Hinweis: Der Vermieter darf bei der Neuvermietung die Nebenkostenvorauszahlungen fast willkührlich festlegen, insbesondere auch viel zu niedrig. Den Mietern wird dadurch mögicherweise eine günstigere Wohnung vorgegaukelt. Das ist jedoch meines Wissens nach rechtens.

Wenn ihr Angst habt, dass bei der Wohnung die Nebenkosten letztlich deutlich höher ausfallen werden, so würde ich mit dem Vermieter darüber sprechen. Ein ehrlicher Vermieter sollte damit auch keine Probleme haben. Er sollte ja selber ein Interesse daran haben, dass sich die neuen Mieter die Miete+NK auch leisten können.

Wenn er euch die Nebenkostenabrechnung des letzten Jahres zeigen kann, dann ist euch ja schonmal sehr geholfen. Wenn er das aus Datenschutzgründen gegenüber dem alten Mieter z.B. nicht darf, so könntet ihr versuchen, eine zusätzliche Klausel in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Etwas in der Form "Der Vermieter bestätigt, dass er die Nebenkostenvorauszahlungen auf Basis der Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre nach bestem Wissen kostendeckend festgelegt hat." Wenn sich der Vermieter darauf einlässt, dann habt zumindest mal was in der Hand. Eine komplette Fehleinschätzung des Vermieters wäre dann ein Mietmangel, der entsprechende Folgen hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb425332-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cauchy,

genau das befürchte ich auch ein wenig, das scheint in letzter Zeit immer häufiger vorzukommen, dass die NK gedrückt werden, um die Wohnung günstiger scheinen zu lassen. Wir wollen aber eben keine böse Überraschung und jedes Jahr bedeutend mehr drauf zahlen.

Und ja, wir haben noch gar nichts unterschrieben und den Vertrag auch noch nicht gesehen.

Der Vermieter würde über uns wohnen, sprich hat genau die gleichen Wohnungsbedingungen (sogar 2 Personen mehr), da sollte es doch möglich sein, dass er uns seine letzte Nebenkostenabrechnung zeigt, oder?
Dann haben wir alle Kosten bis auf die von uns abhängigen Heizkosten auf einen Blick und sehen ja, ob die 200 Euro reichen oder sehr knapp sind. Auf der Abrechnung ist ja auch die Grundsteuer gelistet.

Der Vermieter ist sehr an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert und besteht auch sehr deutlich auf Zahlungsfähigkeit, was von uns aus klar gegeben wäre. Ich denke aber, dass er auch uns verstehen können sollte, wenn wir drauf bestehen, alle Kosten im Vorhinein zu erfahren.
Es gab davor leider ein ziemliches Hin und Her, weil sein Sohn, der Eigentümer möglichst schnell wen drin haben will und zwar für eine 40 Euro höhere Kaltmiete.
Sein Vater, mit dem ich bisher immer gesprochen hab, möchte aber lieber eine anständige Familie, die ins Haus passt und langfristig ein gutes Verhältnis.
Uns nervt aber, dass bei jedme Gespräch bisher alles immer so ein wenig wischiwaschi war. Wir möchten gern schwarz auf weiß sehen, was da auf uns zukommt und wenns unser Limit nicht überschreitet, wären wir so ziemlich seine Traummieter. Wollen da auch lange bleiben (ziehen wegen Nachwuchs um) und sind total ruhig, rauchen nicht etc.

Wäre also für beide Parteien perfekt.
Zögern halt noch wegen den unklaren Kosten.

Heute abend gehen wir noch mal hin und da werde ich ihn bitten, uns seine Abrechnung zu zeigen, damit wir mal was konkretes haben.

Sollte doch möglich sein, oder?

Danke euch schon mal!




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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Habt Ihr denn schon einen Entwurf des Mietvertrages? Welche Nebenkosten werden denn überhaupt geltend gemacht werden? Das wäre für mich die Einstiegsfrage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Es gab davor leider ein ziemliches Hin und Her, weil sein Sohn, der Eigentümer möglichst schnell wen drin haben will und zwar für eine 40 Euro höhere Kaltmiete.

Ein Hinweis am Rande: Achtet darauf, wer denn nun wirklich der Vermieter ist, der Sohn oder der Vater. Wenn der Sohn der Eigentümer ist, warum vermietet dann der Vater? Gibt's da ein Nießbrauchrecht oder kümmert sich nur der Vater im Auftrag des Sohnes? Klar, sollte man mit solchen Fragen vorsichtig sein, um sich nicht von vorne herein als Mieter zu disqualifizieren. Aber zumindest beim Mietvertrag sollte deutlich werden, wer der offizielle Vermieter ist und ob dieser auch vermieten darf.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Für die Höhe der Grundsteuer kommt es auf den Einheitswert an. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrages und der örtlichen Hebesatzes ergibt sich die Grundsteuer für ein Gebäude.
Wenn sich Gewerberaum im Gebäude befindet erhöht sich der Steuermessbetrag. Ohne diesen Daten (außer dem Hebesatz) die von Haus zu Haus verschieden kann können, man nichts sagen.
Auch die Betriebskosten sind wider verscheiden, gibt es einen Aufzug, Reinigen die Mieter die Gemeinschaftsflächen selbst oder gibt es einen Haushaumeister ? Gibt es Gartenpflegekosten und mehr ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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