Neue Ölheizung von der Steuer absetzbar?

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Neue Ölheizung von der Steuer absetzbar?

Neue Ölheizung von der Steuer absetzbar?
Wir haben eine komplett neue Ölheizung bekommen. Eine Brennwertheizung.
Wir bekommen keine Förderung für..da die Förderung zu gering ist, im Gegensatz zu geforderten Nachrüstaufwand, sprich Hydraulischen Abgleich u.s.w
Auch kann man ja nur die Arbeitskosten absetzen, nicht das Material.

Frage! Rechnet das Finanzamt die Arbeitskosten auch bei einer neuen Heizung an?
Habe gehört es muss eine "Raparatur" sein? wenn ganz neu, dann rechnen die das nicht an?
Wie verhält sich das?
Das Problem ist! Das wir uns die Heizung je zur Hälfte teilen, mit unseren Nachbarn die auch eine Wohnung im Haus haben.
Also jeder zahlt die Hälfte.
Wie soll man das mit der Rechnung machen? Können beide Parteien die Handwerkerkosten anrechnen lassen?
Kann der Installateur zwei Rechnungen schreiben, an jede Partei eine, und den Betrag aufsplitten?
so das jede Partei die Rechnung geltend machen kann beim FA?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

M.E. können Sie für die nicht geförderte Maßnahme die Lohnaufwendungen unter den übrigen Voraussetzungen als Handwerkerleistung ansetzen.

Beide Parteien können die Handwerkerleistung anerkennen lassen. Vermutlich wird die Rechnung nicht aufgesplittet, da es sich um eine einheitliche Leistung handelt. Sie sollten daher beide Rechnungsempfänger sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Nach einem BMF-Schreiben sei wohl egal, wer die Überweisung tätigt, solange der Betrag unbar bezahlt wird, wie bei der Zahlung durch eine Hausverwaltung und steuerliche Berücksichtigung beim Eigentümer bzw. Mieter.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

ok! Ich Danke Euch! Dann wird es wohl gehen!
Wünsche Euch eine schöne Woche!
Gruß
Tel

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#5
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich mache es dann so!
Jeder bekommt eine komplette Rechung auf seinen Namen! Jeder überweisst dann die Hälfte des Betrages!
Es werden dann bei beiden Parteien, aber die ganzen Handwerkerstunden angerechnet, und nicht die Hälfte (nur weil man die Hälfte bezahlt hat)?
Ich kopiere den Überweisungbeleg und lege diesen den Steuerberater bei? Muss man noch was bei schreiben?
Also wie es sich verhalten hat, das jeder die Hälfte bezahlt hat, von der Rechnung?
Eigentümer sind wir so gesehen beide....
Gruß

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es werden dann bei beiden Parteien, aber die ganzen Handwerkerstunden angerechnet, und nicht die Hälfte (nur weil man die Hälfte bezahlt hat)? Nö. Sie können die doch nicht zweimal absetzen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Der Handwerker kann nicht einfach zwei Rechnungen auf unterschiedliche Personen ausstellen, da er andernfalls die darin ausgewiesene Umsatzsteuer doppelt schulden würde.
Mir erscheint es sinnvoller, beide als Rechnungsempfänger aufzuführen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

(Beleidigungen editiert - eine Woche Sperre!)

-- Editiert von Moderator am 21.02.2018 21:36

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