Guten Tag,
angenommen, A verklagt B auf Schadensersatz wegen gebrochenem Kaufvertrag. B verweist auf Unwissenheit und beschuldigt Person C. Da B trozdem mithaftet, wird ein Vergleich geschlossen.
Könnte A mit einer neuen Klage C in der gleichen Sache in die Pflicht nehmen?
Neue Klage, gleicher Gegenstand?
11. November 2017
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Frage vom 11. November 2017 | 19:00
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
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#1
Antwort vom 11. November 2017 | 19:29
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKönnte A mit einer neuen Klage C in der gleichen Sache in die Pflicht nehmen? :
Ja, da insoweit kein Klageverbrauch eingetreten ist.
Berry
#2
Antwort vom 11. November 2017 | 22:29
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Ja, neuer Beklagter, neue Klagemöglichkeit.
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#3
Antwort vom 12. November 2017 | 13:34
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke.
Wie siehts dabei eigentlich mit Verjährung aus? Ist das relevant, da man ja auch erst sehr spät von C erfahren hat?
#4
Antwort vom 12. November 2017 | 20:59
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Kommt drauf an wie lange das ganze schon her ist...
#5
Antwort vom 13. November 2017 | 08:50
Von
Status: Unbeschreiblich (38485 Beiträge, 14013x hilfreich)
Und - in die Berechnung der Höhe des Schadens geht natürlich der schon erhaltene Betrag aus dem anderen Verfahren ein.
wirdwerden
#6
Antwort vom 13. November 2017 | 13:22
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
Wenn das ganze ca. 4 Jahre her wäre (also der Abschluß des Kaufvertrages), man von C aber erst vor einer Woche erfahren hat, inwie weit ist eine Klage gegen C dann noch möglich (auch unter Anrechnung der vergleichssumme)?
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