Neue Geschäftsidee - wie kann ich ein Stück vom Kuchen bekommen ?

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kosta-HH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Geschäftsidee - wie kann ich ein Stück vom Kuchen bekommen ?

Moin Zusammen,

Ich arbeite seit ca. 2 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber.
Nun ist mir aufgefallen, dass dort ein gewisses nennen wir es mal "Site- Business" nicht existiert, dass jedoch bein meinem vorheriger Arbeitgeber vorhanden war und guten Umsatz generierte. Das heisst, dass wenn ich diese Geschäftsidee bei meinem jetzigen Unternehmen vorschlagen würde und es dieses Site- Business einführen würde, das Unternehmen evtl. zusätzlich Millionen € Umsatz bescheren könnte.
Dieses Produkt muss aber an die vorhandenen Kunden angeboten werden.Das heisst, dass sich selbstständig machen keine Option ist.
Nun würde ich jedoch auch gerne was vom fetten Kuchen abhaben wollen, wenn sich das etablieren sollte. Kann mir jemand sagen, wie ich das bewerkstelligen kann ? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer ? Über gute Tipps wäre ich sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Kosta-HH):
Nun würde ich jedoch auch gerne was vom fetten Kuchen abhaben wollen, wenn sich das etablieren sollte. Kann mir jemand sagen, wie ich das bewerkstelligen kann ?

Durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber, der entsprechnende Regelungen enthält. Nur ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet einen solchen Vertrag abzuschließen.

Sofern es aber zu seinen vertraglichen Pflichten gehört, solche Ideen zu haben, dürfte es ebenfalls keinen Vertrag geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kosta-HH):
Nun würde ich jedoch auch gerne was vom fetten Kuchen abhaben wollen, wenn sich das etablieren sollte. Kann mir jemand sagen, wie ich das bewerkstelligen kann ?

Durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber, der entsprechnende Regelungen enthält. Nur ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet einen solchen Vertrag abzuschließen.

Sofern es aber zu seinen vertraglichen Pflichten gehört, solche Ideen zu haben, dürfte es ebenfalls keinen Vertrag geben.


Einem IT-Administrator der eine neue Geschäftsidee hat, die nichts mit IT zu tun hat, dem kann man kam die vertragliche Pflicht abverlangen...

In so einem Fall kann man auch eine eigene Firma gründen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Viele Firmen haben ein betriebliches Vorschlagwesen, bei dem der Mitarbeiter am Erfolg finanziell beteiligt wird.

Wenn es sowas nicht gibt, dann kann man das bestimmt auch vertraglich regeln. Die Frage ist, wie offen der AG für so etwas ist. Die Verhandlungen unter der Voraussetzung "ich hab eine Idee, sag aber erst was es ist, wenn der Vertrag steht" können sich schwierig gestalten, da steht man schnell als Wichtigtuer da.

2x Hilfreiche Antwort

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