Neue Eigentumswohnung Warmwasser dauert lange

27. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
rickie
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Eigentumswohnung Warmwasser dauert lange

Hallo. Ich habe mir eine neue Eigentumswohnung in einem Haus mit 14 Wohnungen gekauft. Diese ist in diesem Jahr fertiggestellt worden und nach den neuesten Richtlinien gebaut worden. Das Warmwasser wird zentral erwärmt und in jeder Wohnung ist ein Warmwasserzähler montiert.Nun habe ich festgestellt, dass in der Küche am Wasserhahn erst nach 6,5 Liter Wasser laufen lassen, das Wasser warm wird, d.h. wenn ich 1 Liter warmes Wasser benötige, verbrauche ich 7 Liter, die im Keller erwärmt werden und für die ich Wasser- und Abwassergebühren zahlen muss. Der Bauträger sowie der Installateur sagen es ist alles ok mit der Installation und wollen da nichts nachbessern. Aber muss man dies so hinnehmen? Das ist doch die totale Verschwendung. Aus meiner Sicht ist das kein Zustand für eine hochwertige Neubauwohnung. Was könnte ich da tun, bzw. habe ich eine Aussicht auf Erfolg, wenn ich juristisch vorgehe?
Vielen Dank schon mal für Eure Einschätzungen und Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

wenn es sich nur um eine Zapfleitung und nicht um eine Umlaufleitung handelt, ist es normal. Das stehende kalte Wasser muss doch erst aus der Leitung raus. je nach Länge und Ducrchmesser der leitung kommen da schon einige Liter zusammen.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von rickie):
Aus meiner Sicht ist das kein Zustand für eine hochwertige Neubauwohnung.

Nun, solange das beamen nicht erfunden wurde, muss man das Wasser immer noch auf althergebrachte Weise zur Austrittsöffnung führen. Das ist unweigerlich mit Verlusten verbunden.

Die Alternative wäre ein Kreislaufsystem (ähnlich wie bei der Heizung), so das der Weg sich verkürzen würde.
Die Kosten für das ständig zirkulierende Wasser düften die Kosten für die 6,5 Liter erfahrungsgemäß bei weitem übersteigen.



Zitat (von rickie):
Was könnte ich da tun,

A) nichts
B) auf dezentrale Warmwasserbereitung umstellen
C) klagen wenn gegen vertraglichen Vereinbarungen verstoßen wurde



Zitat (von rickie):
bzw. habe ich eine Aussicht auf Erfolg, wenn ich juristisch vorgehe?

Da käme es entscheidend darauf an, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Warmwasserbereitung" steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von rickie):
Aus meiner Sicht ist das kein Zustand für eine hochwertige Neubauwohnung. Was könnte ich da tun, bzw. habe ich eine Aussicht auf Erfolg, wenn ich juristisch vorgehe?

Einen Sachverständigen das prüfen lassen,
hier kennen wir die technischen Detail nicht, es dürfte sich um mehr als 2 Wohnungen handeln, damit kommt die Trinkwasserverordnung zu tragen, in bestimmten Fällen darf hier der Leitungsinhalt zur entferntesten Zapfstelle ohne Zirkulation max 3,5 l bestragen.
Ferner müssen nach EnEV die Warmwasserleitungen entsprechend wärmegedämmt sein.
Ob hier alles eingehalten wurde kann nur ein Sachverständiger nach vollziehen, welcher die Normen kennen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rickie):
Aus meiner Sicht ist das kein Zustand für eine hochwertige Neubauwohnung.

Nun, solange das beamen nicht erfunden wurde, muss man das Wasser immer noch auf althergebrachte Weise zur Austrittsöffnung führen. Das ist unweigerlich mit Verlusten verbunden.

Die Alternative wäre ein Kreislaufsystem (ähnlich wie bei der Heizung), so das der Weg sich verkürzen würde.
Die Kosten für das ständig zirkulierende Wasser düften die Kosten für die 6,5 Liter erfahrungsgemäß bei weitem übersteigen.


Es gibt genug Wohnungen mit Zirkulation und die Mehrkosten sind kaum gegeben...

Problem obliegt woanders: der TS hat schlichtweg die technischen Details des Gebäudes nicht angeschaut. Da wäre ersichtlich, dass es länger dauern könnte...

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von rickie):
Eigentumswohnung in einem Haus mit 14 Wohnungen gekauft. Diese ist in diesem Jahr fertiggestellt worden und nach den neuesten Richtlinien gebaut worden.

Was tatsächlich gekauft wurde und ob "nach den neuesten Richtlinien gebaut" tatsächlich zutrifft bzw. ob tatsächlich eine WW-Zirkulationsleitung richtlinienkonform verbaut worden sein müsste, das ist eben die Frage. Wurde z.B. eine Komfortstufe nach VDI6003 vereinbart?
http://www.tbas.de/Die-3-Liter-Regel-bei-der-Zirkulation.html
http://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200620_559_040.pdf

Aber vor juristischen Fragen gehört natürlich erst einmal der Sachverhalt geklärt - z.B.:
Wurde definitiv KEINE WW-Zirkulation eingebaut?
Oder gibt es in Küche/Bad einen Schalter, der kein Licht schaltet? (könnte ein Bedarfsschalter für die WW-Zirkulation sein)
Falls noch nicht alle Wohnungen bewohnt sind, dann besteht zumindest noch die Hoffnung, dass sich das Problem trotz fehlender WW-Zirkulation noch mildert.

Über den grundsätzlichen Sinn oder Unsinn einer Warmwasser-Zirkulationsleitung gibt es sicher ganz unterschiedliche persönliche Meinungen.
M.E. ist das letztendlich eine Entscheidung zwischen Energiesparen und Wassersparen und ob man bereit ist für den Komfortgewinn auch zusätzliche Kosten zu tragen. In jedem Fall entstehende nennenswerte Mehrkosten für den Einbau der Zirkulationsleitungen - beim laufenden Betrieb hängen Höhe der Mehrkosten von den weiteren baulichen Details des Gebäudes ab.
Dazu kommt dann noch die Zusatzproblematik: erhöht sich dadurch nun das Legionellenrisiko - oder doch eher nicht?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
rickie
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo. Vielen Dank für die vielen Antworten. Technisch ist es so, dass es eine Zirkulation im Strang vom Keller bis zur Warmwasseruhr in der Wohnung geben sollte. In der Wohnung selbst gibt es das nicht. Die Wasser Uhr ist im Bad, deshalb ist das Wasser dort am Waschbecken in kürzester Zeit warm. Die Küche ist am anderen Ende der Wohnung. Gehen wir von einer Leitungslänge ab Wasseruhr von 15 m aus, ist der Inhalt des Rohres bei 16 mm2 Durchmesser ca. 3 Liter. Das Wasser ist aber erst nach 6,5 Liter lauwarm und nach einem weiteren Liter so heiß wie im Bad. Da kann doch was nicht stimmen.
Der Bauträger hat mir jetzt angeboten einen elektronischen 3,5 kw Mini-Durchlauferhitzer zu installieren. Aber auf meine Kosten. Mal sehen was ich jetzt machen kann.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Gibt es einen Grund, warum es nur einen Übergabepunkt für warmes Wasser gibt? Denn wenn bis zur Küche 15 Meter Leitung verbaut werden mussten, warum wurde dann nicht eine 2.Steigleitung mit einem 2. Zähler für Warmwasser zusammen mit dem Küchenabfluss geplant?

Frage: wie sieht es in den anderen Wohnungen aus? Wenn andere Eigentümer das gleiche Problem haben, kann man dem Baiuträger gegenüber mit einer stärkeren Position auftreten!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von rickie):
Technisch ist es so, dass es eine Zirkulation im Strang vom Keller bis zur Warmwasseruhr in der Wohnung geben sollte. ... Die Wasser Uhr ist im Bad, deshalb ist das Wasser dort am Waschbecken in kürzester Zeit warm.

Inwiefern sollte sich eine stärkere Position ergeben?
Und was sollte die nutzen, wenn das verbaut wurde, was auch verkauft wurde?

Mit einer 2. Steigleitung wäre sowohl einmaliger baulicher Mehraufwand als auch höhere jährliche Kosten verbunden (auch für die dafür zusätzlich nötigen Legionellenprüf-Entnahmestellen und dann alle laufenden Mehrkosten: zusätzliche jährliche Beprobungen plus zusätzliche Warmwasseruhren/Eichaustausch alle 5 Jahre, plus Verbrauchserfassung + Verbrauchsverteilung, plus noch mehr Wärmeverluste).
Selbst die einmaligen Mehrkosten gehen den Bauträger nichts an, wenn man eine derartige Ausführung nicht auch gekauft hatte.

Was es mit den besagten ca 3 Litern Leitungsinhalt auf den 15m auf sich hat bzw. warum in der Küche erst nach 6,5 Litern heisses Wasser kommt, wäre ggf. weiter zu erforschen.
Vielleicht liegt es an (zu) geringer Isolierung der Rohre auf dieser Strecke - das heisse Wasser wird aber zwangsläufig mindestens dadurch abkühlen, dass es kalten Rohre erstmal aufheizt.
Falls nicht in der zum Zeitpunkt der Erbauung gültigen EnEV etwas anderes steht, dann könnte man dazu z.B. dort > Tabelle 3 Trinkwasserleitungen Warm schauen.
http://www.bosy-online.de/Waermedaemmung.htm
Wenn dazu Bauträger/Bauleiter/Installateur nicht freiwillig etwas sagen bzw. wenn man das nicht einfach glauben möchte oder auch die rechnerische Gegenprüfung durch einen Sachverständigen nicht genug hergibt, dann muss man "nur" noch entscheiden, ob man für die weitere Klärung notfalls die Wände wieder aufreissen wollte

Mir scheint jedenfalls die Boiler-Variante die beste Lösung - noch besser wäre gewesen, wenn das schon gleich so angeboten worden wäre. 15 Meter Leitungslänge ist schon heftig - das wäre dann m.E. auch der einzige Punkt wo man versuchen könnte den Bauträger an seiner Ehre zu packen (wenn nicht der Vertrag direkt etwas hergibt).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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