Neue Arbeit Übergangsgeld

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
fam.mehler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Arbeit Übergangsgeld

Hallo zusammen ich brauche hilfe, ich habe heute morgen einen erfreulichen Anruf von einer Firma bekommen bei der ich mich Beworben habe, ab morgen habe ich neue Arbeit. Das Problem ist aber das ich bereits morgen 22.12.2010 die arbeit antreten soll. Ich habe bereits erfahren das das gehalt immer zum 20 eines Monat gezahlt wird, würde also heissen das ich das Gehalt vom 22.12-31.12 am 20. 01.2010 bekomme, und ab sofort also am 31.12.2010 kein ALG II und auch kein KDU bekommen würde. Das weitere Problem ist das meine Freundin auf teilzeit arbeitet und am 31.12 ca 370 € bekommt. Ich kann ja nicht mit meiner Freundin und meinem Sohn ( 7 Monate ) bis zum 20.01 von 370 € leben und davon noch 680 € miete zzgl. strom bezahlen. Ich hatte schon mal einen solchen fall, da hatte ich die Arge um Überbrückungsgeld bzw vorschuss gefragt, aber die haben ganz frech zu mir gemeint ich sollte zu dem neuen Arbeitgeber gehen und um Vorschuss bitte. Kann mir bitte einer sagen ob ich Gesetzliche Ansprüche auf Leistungen habe, falls ja bitte mit §, denn leider kommt man bei unserer Arge nicht weiter, wenn man denen nicht sagt " laut § ...., habe ich anspruch. Ich danke euch vielmals im Voraus und wünsche euch ein Tolles Weihnachtsfest.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@fam.mehler:

§ 23 Abs. 4 SGB II:

quote:
(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.


Die ARGE kann demzufolge ein Darlehen für den Monat Januar erbringen, welches zunächst zu beantragen ist. Es wäre allerdings nicht das erstemal, dass ein solcher Antrag erstmal abgelehnt wird, oder sich die Bearbeitung über mehrere Wochen hinzieht, sodass Dir damit nicht wirklich geholfen wäre.

Ich würde in diesem Fall so vorgehen (auch wenn das eigentlich nicht wirklich korrekt ist):

Du hast heute den Anruf bekommen, hast also sicher noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Diesbezüglich würde ich den AG morgen direkt ansprechen und um einen schriftlichen Vertrag bitten. Diesen musst Du natürlich auch erstmal genau prüfen, also mit nach Hause nehmen, wobei Du natürlich schon gegenüber dem AG deutlich machen solltest, dass Du auch vor Abschluss des schriftlichen Vertrages bereits dort arbeitest. Es geht nur darum, ein paar Tage Zeit zu schinden.

Erst wenn der schriftliche Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben vorliegt, informierst Du die ARGE über die Arbeitsaufnahme; und zwar per Briefpost/Einschreiben. Dieses wird dann wohl erst irgendwann in der Woche nach Weihnachten sein. Dazu die normale Postlaufzeit, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Zahlung für Januar nicht mehr gestoppt werden kann.

Natürlich wird dann später eine Rückforderung kommen. Allerdings hast Du erstmal die notwendigen finanziellen Mittel für den Monat Januar und die Rückzahlung kannst Du dann in Raten bezahlen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Ich würde Dir Axels Weg nicht empfehlen. Das ist Betrug. Du hast einen Arbeitsvertrag, arbeitest bereits und keinen Anspruch mehr. Sofern Du bei der ARGE dies nicht angibst, machst Du Dich dem Betrug von Sozialleistungen strafbar und Axel stiftet Dich gerade zu an. Auch eine Anstiftung zum Betrug ist strafbar.

Die Zahlungen dürften für Januar sowieso schon angewiesen sein. Die ARGE kann nicht nicht für Januar ein Darlehn gewähren, sondern muss es sogar, da Du im Janaur vorerst Deinen Lebensunterhalt nicht sicher stellen kann. Die ARGE muss hier ihr Ermässen walten lassen und das wäre die Auszahlung eines Darlehns, welches Du zurück zahlen musst.

Gehe mit dem Arbeitsvertrag zur ARGE und wenn Du beim Sachbarbeiter nicht weiter kommst, gehe zum Vorgesetzten. Sofern Du allerdings Vermögen hast, ist dies vorrangig einzusetzen.

Shenja

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" Die Neugier ist der Katze tot......"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Fam.Mehler geht morgen zu seinem potentiellen Arbeitgeber. Bisher hat er weder einen Arbeitsvertrag noch arbeitet er.
Soweit keine strafbare Handlung erkennbar.

Dass hier nach korrektem Ermessen ein Darlehen von der ArGe gewährt werden müsste, steht ja ausser Frage. Dennoch pflegen ArGen dies abzulehnen. Nicht ohne Grund fällt das ja unter den Schwabbel-Begriff: Kann-Leistung.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Da beginnt jemand am 22. des Monats eine Arbeit, wird für diese 6 Arbeitstage einen Monat später bezahlt und ihr redet vom Wegfall der Hilfebedürftigkeit im Januar?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@shenja:

Mir war ja völlig klar, dass mindestens 1 solcher Kommentar kommen musste. Das die von mir empfohlene Vorgehensweise nicht ganz korrekt ist, schrieb ich bereits selber. Ein Betrug ist hier hier jedoch keineswegs erkennbar.

Jede Arbeitsaufnahme ist umgehend mitzuteilen. Soviel ist klar. Aber was bedeutet umgehend? Bisher liegt nicht einmal ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor. Bevor das nicht der Fall ist, ist auch eine Meldung an die ARGE noch nicht zwingend, es sei denn, es ist völlig klar, dass beide Seiten auf einen schriftlichen Vertrag verzichten.

Wenn dann der schriftliche Vertrag vorliegt, ist die Meldung an die ARGE zu machen. Nirgendwo steht geschrieben, dass diese Meldung persönlich zu erfolgen hat. Vielmehr empfiehlt es sich sogar aus Beweisgründen ausdrücklich, dass schriftlich, per Einschreiben zu erledigen. Das dabei Zeit gewonnen werden kann und soll, um die Auszahlung der Januar Leistungen nicht zu gefährten, ist ein gewünschter Nebeneffekt und sicher noch nicht strafbar.

Die hast sicher Recht, dass die Zahlungsläufe bereits durch sind. Stornierungen sind aber - wenn die ARGE das will - noch kurz 2 oder 3 Tage vor Monatsende manuell möglich.

@alida hat allerdings insofern Recht, dass wegen des Lohnes für 1 1/2 Wochen sicher nicht die Bedürftigkeit vollständig entfällt. Trotzdem wissen wir hier auch, dass Zahlungseinstellungen schneller passieren, als die Wiederaufnahme der Zahlungen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Seit wann muss man erst mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufnahme melden?

Für die schriftliche Niederlegung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber 4 Wochen Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Wenn er arbeitet hat er die Arbeit anzuzeigen - mit oder ohne Arbeitsvertrag. Das ist vollkommen egal. Und ganz ehrlich, jetzt ist Weihnachten, die ARGEN sind nicht vollständig besetzt und auch zwischen den Jahren sind diese nicht vollständig besetzt. Somit eher unwahrscheinlich, dass ein Sachbearbeiter kurz vorm Jahreswechsel eine bereits ausgezahlte Leistung bei der Bank zurückruft.

Und Axel ganz ehrlich, der Tatbestand des Sozialhilfebetruges(Leistunsbetrug)ist erfüllt, wenn er arbeitet und gleichzeitig ALG II bezieht und Du stiftest ihn an. Ob Du das hören möchtest oder nicht. Da lehnst Du Dich sehr sehr weit aus dem Fenster. Und ja klar muss so ein Kommentar wie meiner kommen. Viele Leute legen sehr viel Wert auf Deine Meinung, die oft auch sehr gut ist, aber dann bleibe bitte auch auf dem ehrlichen Weg. Der von Dir vorgeschlagene Weg bringt dem Threatsteller nur Nachteile und wenn er viel Pech hat auch noch weitere Schwierigkeiten.

Shenja



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Shenja:

Ganz ehrlich: Ob Du der Meinung bist, die vorgeschlagene Vorgehensweise erfülle den Tatbestand des Betruges, ist mir relativ egal, weil ich weiß, dass es nicht stimmt. Es geht ja überhaupt nicht darum, die Arbeitsaufnahme zu verschweigen, sondern lediglich die Mitteilung ein paar Tage zu verzögern.

Und nun beantworte mal bitte die Frage: Was genau bedeutet umgehend? Meiner Meinung nach, und da dürften sich wohl die meisten Gerichte anschließen, ist eine Woche nach Arbeitsaufnahme immer noch umgehend. Arbeitsaufnahme war heute, also ist der Postversand der Mitteilung, sagen wir am Montag oder Dienstag, immer noch ausreichend, um sich nicht gleich strafbar zu machen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

-- Editiert am 22.12.2010 22:56

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fam.mehler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich bin total ausser mir, ich habe heute mit der Arge Telefoniert und denen mitgeteilt das ich heute den Arbeitsvertrag Unterschrieben habe, auf meine frage wegen eines Darlehn haben die doch wirklich gemeint ich sollte zum Arbeitgeber gehen und einen Vorschuss beantragen, ich wäre seit heute aus dem Leistungsbezug draussen, und die Zahlung für Januar wäre zwar schon draussen aber die werden die Zahlung Stornieren, auch die KDU Leistung würde unverzüglich Storniert, die Arge macht es sich wirklich verdammt leicht, wenn ich jetzt zum Arbeitgeber gehe und um einen Vorschuss bitte, fragt der mich doch ob ich noch klare bilder sehe. Wie ist denn die Gesetzlage muss die Arge mir helfen oder ist es eine kann leistung, falls es "kann" ist hab ich eh schon verloren. Die KDU Zahlung kam immer vom Sozialamt, könnte ich vielleicht zum Sozialamt gehen, ich weiss nicht wovon mein Sohn meine Lebensgefährtin und ich im Januar Leben sollen geschweigedem Miete oder Strom Zahlen, Bargeld oder Sparbücher haben wir leider nicht, ich denke auch nicht das es jemand schaffen würde von 330 € ALG II für 2 Personen ( Sohn und ich ) und KDU 345 €, bei einer Miete von 680 € zzgl Strom, Geld für schlechte zeiten bei seite legen kann. Ich kann´s echt nicht glauben, da wird man noch bestraft wenn man eine Arbeit aufnimmt. Kann mir bitte einer nen § nennen der mir beim Amt weiter helfen kann.

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-- Editiert am 23.12.2010 03:36

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@fam.mehler:

Genau darum habe ich Dir eine konkrete Vorgehensweise vorgeschlagen, die Du nicht beachtet hast. Und dann auch noch telefonische Kommunikation mit der ARGE anstatt schriftlich und nachweisbar. Im Zweifelsfall kannst Du so nicht einmal den Nachweis führen, dass Du die Arbeitsaufnahme überhaupt gemeldet hast und musst für den Fall, dass die Zahlung für Januar doch nicht mehr storniert werden kann, auch noch befürchten, dass man Dir unterstellt, Leistungen erschlichen zu haben.

Und auch von der ARGE hast Du nichts schriftliches; keinen Aufhebungsbescheid kein gar nichts. Somit gibt es auch noch nichts, wogegen Du Widerspruch einlegen könntest. Dir bleibt gar nichts anderes übrig, als abzuwarten, ob das Geld für Januar noch kommt oder nicht.

Gleichzeitig solltest Du jetzt aber unbedingt schriftlich/und nachweislich reagieren. Schreibe die ARGE an, beziehe Dich auf das Telefonat und teile mit, dass eine vollständige Leistungsaufhebung schon für Januar rechtswidrig wäre, weil aufgrund der Zahlungsmodalitäten Deines Arbeitgebers im Januar lediglich eine Zahlung in Höhe von x-Euro zu erwarten ist, die nicht bedarfsdeckend ist. Mindestens der, nach Abzug des voraussichtlichen anrechenbaren Einkommens, verbleibende Restanspruch ist auszuzahlen. Verlange diesbezüglich einen schriftlichen Bescheid.

Gleichzeitig beantrage für die Restsumme schriftlich/nachweislich ein Darlehen. Die Rechtsgrundlage habe ich bereits in meiner ersten Antwort genannt.

Gruß,

Axel

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