Neue Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Diesmal geht es um den Film "Iron Man 3"

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Auftrageber Tele München Fernseh GmbH lässt Filesharing in Tauschbörsen abmahnen

Die Abmahnwelle geht weiter. So mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bereits wenige Wochen nach dem Kinostart das Filmwerk „Iron Man 3“ im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH ab.

1. Welchen Inhalt hat die Abmahnung?

Mit der Abmahnung werden Ansprüche aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzung am Filmwerk „Iron Man 3“ geltend gemacht.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was wird von den Abmahnern gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wird regelmäßig aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 956 € an die Abmahner zu zahlen.

Bitte seien Sie vorsichtig und unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos den geforderten Betrag in Höhe von 956 €.

Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, lässt sich erfahrungsgemäß der geforderte Betrag deutlich herunter handeln.

3. Wie soll ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Wichtig ist zunächst, dass Sie Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen!

Sie sollten zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen und durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Vorwurf überhaupt zutreffend ist. Je nach Prüfungsergebnis sollte reagiert werden.

Sollte eine Prüfung in Ihrem Fall beispielsweise ergeben, dass überhaupt keine nachweisbare Urheberrechtsverletzung vorliegt, so bräuchten Sie theoretisch überhaupt nicht reagieren.

Da jeder Fall unterschiedlich ist und seine Eigenarten aufweisen kann, ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Eine individuelle Prüfung Ihres Falles ist daher unumgänglich.

4. Bitte Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung beachten!

Wenn eine Prüfung Ihres Falles ergeben sollte, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt sich, innerhalb der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Bitte verwenden Sie aber nicht die von den Abmahnungen vorformulierte Unterlassungserklärung. Auch sollten Sie nicht ungeprüft irgendwelche Muster aus dem Internet verwenden. Vielmehr sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Durch eine geschickte anwaltliche Formulierung lässt sich nämlich erreichen, dass Sie kein Schuldanerkenntnis eingehen, die Unterlassungserklärung aber dennoch ausreichend ist.

5. Ein-mal-Eins bei Abmahnungen

1. Gegenseite nicht kontaktieren!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung unbedingt ignorieren!

3. Fristen nicht versäumen!

4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Sehr gerne helfe ich auch Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Abmahnungsverteidigung.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um mir Ihren persönlichen Fall zu schildern. vorab per E-Mail oder Telefon. Schön wäre es, wenn Sie mir das Abmahnschreiben (auch zunächst völlig unverbindlich) per E-Mail zusenden könnten, damit ich mich vorbereiten kann.

Im Anschluss können wir ganz in Ruhe Ihren Fall besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Für mich ist es das oberste Ziel (was sich in den meisten Fällen erreichen lässt), dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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