Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: The Russian

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Rechtsanwalt Christoph Friedrich mahnt derzeit wegen markenrechtlicher Verletzung für Herrn Kai Burghart (ezig-online.de) ab

1. Wer mahnt ab?

In diesem Ratgeber möchte ich eine aktuelle Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts besprechen und Hinweise für Betroffene einer solchen Abmahnung geben.

Die Abmahnung wird von Rechtsanwalt Christoph Friedrich aus Münster im Auftrag von Herrn Kai Burghart ausgesprochen. Herrr Kai Burghart ist Betreiber des Onlineshops für E-Zigaretten www.ezig-online.de

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Markenrecht von Herrn Burghart an der Marke „The Russian“ verletzt zu haben. Auffällig ist, dass Herr Kai Burghart die Marke „The Russian“ erst am 19.03.2015 angemeldet hat und Berichterstattungen im Internet zufolge bereits seit mehreren Wochen aktiv angebliche Verletzungen dieser Marke durch Abmahnungen verfolgen lässt.

2. Was fordert der Abmahner?

Die Abmahnung beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

b. Zahlung eines hohen Pauschalbetrages (Abmahnkosten)

c. Erteilung von Auskunft

Unser ausdrücklicher Rat:

Bitte nichts unterschreiben und nicht voreilig zahlen!

3. Ist die Abmahnung ernst zu nehmen?

Die Abmahnung sollten Sie durchaus ernst nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich davon aber keinesfalls. Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Meiner Einschätzung nach gibt es hier mehrere Anhaltspunkte, die der Abmahnung entgegen gehalten werden können. Die konkreten Verteidigungsmöglichkeiten hängen allerdings stets vom Einzelfall ab.

Daher sollte unbedingt vor Ablauf der von dem Abmahner gesetzten Frist anwaltlicher Rat eingeholt und der konkrete Fall geprüft werden, inwieweit überhaupt Handlungsbedarf besteht

4. Soforthilfe bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!

- Keine vorschnelle Zahlung!

- Fristen einhalten!

- Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachrichtung Markenrecht / gewerblicher Rechtschutz)!

Haben auch Sie eine Abmahnung im Auftrage von Herrn Kai Burghart wegen angeblicher Verletzung der Marke „The Russian“ erhalten? Gerne helfen wir Ihnen in diesem Fall mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.

Gerne können Sie uns telefonisch für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren, sollten auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Marke „The Russian“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne per E-Mail zukommen zu lassen (bitte an: info@drnewerla.de). Dieses erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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