Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: RAY-BAN
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, RAY-BAN, Eikelau, Unterlassungserklärung, PlagiateDie Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen mahnen derzeit für die Firma Luxottica Group s.p.A. Milano wegen vermeintlicher Markenrechtsverstöße ab
1. Wer mahnt ab?
Die Abmahnung, für die ich heute Hinweise und Ratschläge geben möchte, kommt aus dem Bereich des Markenrechts.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen spricht derzeit Berichterstattungen im Internet zufolge für die Firma Luxottica Group s.p.A. markenrechtliche Abmahnungen aus.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Markenrechte der Marke „RAY-BAN“ an der Deutschen Wortmarke DE 700118 – RAY-BAN sowie der Gemeinschaftsbildmarke CTM 4934618 verletzt zu haben.
Offenbar richten sich diese Abmahnungen insbesondere gegen den Versuch, Plagiate der bekannten Sonnenbrillen aus China einzuführen.
2. Was fordern die Abmahner?
Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:
a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
b. Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 2.657.- € aufgrund eines Gegenstandswerts von 150.000.- €
c. Erteilung von Auskunft
Mein Rat:
Nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
3. Abmahnung erhalten, muss ich diese ernst nehmen?
Zwar sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen, keinesfalls sollten Sie sich aber einschüchtern lassen
Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Andernfalls bräuchten Sie die Forderung lediglich kurz schriftlich zurückweisen.
Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Zwar kann der Import von Produktfälschungen (Plagiaten) im gewerblichen Bereich eine Markenrechtsverletzung darstellen, zunächst müsste aber geprüft werden, ob das Markenrecht überhaupt einschlägig also anwendbar ist.
Sofern Sie beispielsweise rein privat gehandelt haben, ist dies nicht der Fall. Da die Grenzen aber auch hier fließend sind, würde ich Ihnen dringend empfehlen, einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihres Falles zu beauftragen. Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Markenrechts helfen wir Ihnen gerne schnell und kompetent weiter.
4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!
- Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
- Fristen einhalten!
- Keine Zahlungen leisten!
- Noch vor Fristablauf zum Anwalt!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Luxottica Group s.p.A. wegen vermeintlicher Verletzung der Marke RAY-BAN erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter.
Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, vertreten wir Sie gerne bundesweit.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Markenrecht Neue Abmahnung Markenrecht: BOSE und Bose
Markenrecht Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: The Russian
Markenrecht Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: Rimowa GmbH ( Rillendesign )