Neuberechnung KU - wie kann ich eine Auskunft über sein Einkommen anfordern?

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nickyta
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Schüler
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Neuberechnung KU - wie kann ich eine Auskunft über sein Einkommen anfordern?

Hey,

mein Ex zahlt für die Kleine monatlich 254,-, ab Januar nun respective 278,-

Dies alles beruht auf eine Vereinbarung von vor 3 Jahren.Erhöhungen bis dato aufgrund Alter etc. hat er immer akzeptiert. Vor Gericht waren wir deshalb nie, wozu auch. Streitigkeiten gabs mal um den damaligen EU, allerdings nur für kurze Zeit, da ich seit 3 Jahren arbeite und seit einem Jahr auch so viel verdinee, dass er an mich nix mehr zahlen muss, wäre ja auch noch schöner;-) Er zahlt also brav für die Kleine (8 geworden gerade).

Ich möchte nur rein informativ möglichst sachliche !! Auskünfte (ich weiß, dass hier immer auf Mütter geschossen wird, die ihre Exen ausnehmen-dazu gehöre ich net und unterstütze sowas auch net!):

Kann ich nach nun 3 Jahren eine Auskunft über sein EK anfordern? Meines Erachtens geht das alle 2 Jahre. Wie mach ich das? Über Anwalt? Muss immer gleich n Anwalt sein? Nicht wegen der Kosten, aber das verhärtet immer die Fronten noch, find ich. Und mein Ex hat sich nun seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet bei unserer Kleinen...Geburtstag, Einschulung damals...de nada:-( Ich hatte zwischenzeitlich mit ihm mal gesprochen um ihm mjitzuteilen, dass er an mich nix mehr zahlen muss (das war vor nem Jahr)- das wurde mit Freuden freundlich aufgenommen, aber nicht einmal nahc ihr gefragt. Na, das tut ja nix zur Sache...

Und nur, damit ichs für mich registrier: Sonderausgaben: Was genau sind welche? Hätte er ihr nicht wenigstens zur Einschulung mal was zur Grundausstattung was dazu tun müssen? Nicht, daß ich das hätte gewollt, mir wäre wichtiger gewesen, er wäre da gewsesen oder wenigstens n Anruf...aber rein informativ...vielleicht geb ich mich auch zu blauäugig mit dem KU zufrieden...

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
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#2
 Von 
Dori*
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Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Na,na ,Camper ,nicht so patzig !
*Glaskugel* ?!
Kann man auch höflicher ausdrücken .

Also ,um zu wissen was er genau zahlen muss ,brauchen wir das EK deines Ex .
Klar hat Camper recht ,das er 33€mehr zahlt als der MU ,!aber! vieleicht verdient er auch soviel ,das die noch zu wenig wäre .

Diese Info und ob es noch Berechtigte gibt wäre hilfreich !

LG

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#4
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

nana...patzige Antowrten ist man hier gewohnt als Mutter;-)

Also, mein Ex verdient netto um die 2200. Er ist keinen weiteren Kindern unterhaltspflichtig.

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#5
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Du hast da auch was falsch verstanden...bislang zahlte er 254,- - nach alter DDT, nach der neuen wärens 278, wie kommst da auf Stufe 1??????

Nach alter Tabelle war er in Stufe 6 eingruppiert, nach neuer wäre es wohl Stufe 3- wo zahlt er denn mehr als er muss???? Glaub mir, wenn mein Ex eines nicht macht, dann mehr zahlen als er mindestens muss;-)

-- Editiert von Nickyta am 05.01.2008 16:14:38

-- Editiert von Nickyta am 05.01.2008 16:16:08

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#6
 Von 
Dori*
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Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
wie kommst da auf Stufe 1??????

quote:
Nachdem was Du schreibst, leistet Dein Ex in Stufe 1 der neuen Düsseldorfer Tabelle und wurde wegen Unterhaltsleistung für nur Ein Kind um 2 Stufen höher gestuft.
von Camper - 05.01.2008 10:43:11

Stufe 1 plus 2Stufen ,wegen einem Kind , ergibt Stufe 3 ;)
Wer lesen kann ist klar im vorteil :grins:
quote:
nana...patzige Antowrten ist man hier gewohnt als Mutter;-)

Manchmal ,aber nur manchmal haben Mütter auch patzige Antworten verdient :neck:

LG

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#7
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

mir is net ganz klar wieso stufe 1 plus 2 Stufen bei dem Einkommen?

patzige Antworten hat man vielleicht verdient, wenn man patzig fragt. Ansonsten wäre ein sachlich bleiben wohl der effektivere Weg.

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Das war ja auch nicht auf dich bezogen :)

Mir auch nicht !

Hab Camper nur nachgeplappert . :augenroll:
*mirselbstwasaufdiefingerhau*
Würde sagen Stufe 3 plus 2 = Stufe 5 -halbes KG

Oder ?

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#10
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Camper, ich habe nirgends geschrieben, daß er freiwillig 278 zahlt. Diese 278 beruhen auf der neuen DDT.

Der KU wurde 2003 von seinem Anwalt berechnet, ebenso die Einstufung. Und lt. Berechnung ist das durchaus sein bereinigtes EK. Es soll Leute geben, die tatsächlich soviel verdienen;-)

Und ich versteh immer noch nicht, wie Du auf 33,- zuviel kommst.

Lt. neuer DDT liegt er mit seinem bereinigten EK in Stufe 3- ab 2300 wäre das eine Stufe höher. Und das ergibt 278,- oder kann ich nicht richtig kucken? Woher nimmst die 33,-? Aus der Tatsache, daß sich die DDt geändert hat? Als die Beträge letztes Jahr sanken, wenn auch net viel, hat sich auch kein Vater mokiert.

Es mag sein, daß in manchen intakten Familien die Kinder oft weniger haben. Oder eben mehr. Kommt ja auch aufs EK an.

Fändest Du es fairer, alle Väter zahlen nach Stufe 1, egal wieviel sie verdienen?

Das Lustige ist: das war alles gar net meine Frage, die Höhe des KU etc....

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#11
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#13
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Hey,

ich habe regelmäßig Fotos geschickt, Einladungen z. B. zur Einschulung etc.-es kam nicht mal ne Antwort.

Ah, jetzt versteh ich was den Mindestunterhalt angeht. Na, das würd ich nicht so auf die Art sehen von wegen 33,- zuviel. Es staffelt sich nach wie vor nach Einkommen, es wäre doch eher ein Witz, wenn ein Vater mit 2000 oder 4000,- EK dasselbe zahlen würd wie ein Vater mit 1200 ,- EK zum Beispiel.

Nein, es ist kein weiteres Kind da. er hat dies sozusagen fachärztlich ausgeschlossen;-)
Er ist neu verheiratet, seine Frau hat auch ein Kind, bezieht dafür eben auch Unterhalt von dessen Vater. Mein Ex ist im gehobenen öffentlichen Dienst und beamtet.

Ich wollts auch einfach nur wissen, ob meiner Tochter mehr zustünde.Bei drastischen EK-Veränderungen würd ich das, denke ich, machen. Wenn er z. B. statt 2200 netto jetzt auf n Tausender mehr käm oder so. Ansonsten, solange es alles im Rahmen liegt, belass ich es dabei, bin froh, das er wenigstens zahlt, gibt ja ganz andere Fälle. Und das ich selber nicht abhängig bin von ihm.Ich wollte einfach nur Auskunft, um auch sicherzustellen, daß alles so korrekt ist, denn das ist ja das Geld meiner Tochter und ich bin nur die Verwalterin im eigentlichen Sinne, da hab ich nicht das recht, ihr was vorzenthalten, wenn ich wüsst, ihr stünde wesentlich mehr zu. Ich mein- ist doch dasselbe wie das man auf KU z. B. nicht verzichten darf.

Und auf Neuberechnungen etc. würd ich auch keinerlei Gedanken verschwenden, wenn er stattdessen mal ein wenig Interesse an ihr zeigen würde...

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#14
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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#15
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Camper,

naja, die 2200 netto waren vor seiner Heirat und vor 2,5 Jahren. Aber wie dem auch sei, ich werde nichts unternehmen solange er sich zumindest was den Unterhalt der Kleinen angeht fair zeigt. Gab nämlich mal ne Zeit, wo er einfach nicht zahlte, weil er das nicht einsah, zu zahlen wo er doch kein Interesse mehr hat.Damals schaltete sich das JA ein und dann gings wieder. Für 22,- lohnt sich kein Kleinkrieg, der aus sowas immer entsteht. Und keine Anwaltskosten. Das ist richtig.

Ich spielte halt nur mit dem Gedanken, eine EK-Erklärung einzuholen, um zu sehen, ob er nicht mittlerweile ein Vielfaches verdient. Dann säh das wohl alles anders aus. Die letzte EK-Erklärung gabs im Mai 2005.

Aber ich lass es denn ma drauf beruhen. Sollte er allerdings jetzt ab Januar immer noch nach alter DDt zahlen und die Erhöhung bzw. Abänderung iognorieren (er zahlt immer erst am 16., nicht am 01.! und ja, ich hab ihn auf die neue DDT hingewiesen), so werd ich in dem Fall dann doch was unternehmen. Wart ichs also ab.

-- Editiert von Nickyta am 06.01.2008 16:09:46

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