Neubau Schlussrechnung/Vergleich

12. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2017 14:16:06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubau Schlussrechnung/Vergleich

Guten Tag,

nachdem unser Hausbau nun abgeschlossen wurde und einige kleine Mängel vorhanden waren (z.B. Fliesen nicht sauber verlegt, kleine Kratzer in den Fensterscheiben, ca. 1 Jahr Bauverzug) haben wir uns mit dem Bauträger auf eine Vergleichssumme zum Ausgleich der Schlussrechnung geeinigt.

Er fordert nun, dass wir ihm eine Vereinbarung unterschreiben, in der wortwörtlich steht:

"Es besteht Einigkeit darüber, dass alle bisher bekannten und angezeigten Mängel, eventuell entstandener Verzugsschaden hiermit abgegolten sind und keine Ansprüche mehr bestehen.

Neue / Unbekannte Mängel, die die vorhergehend angezeigten Mängel nicht betreffen, müssen angezeigt werden."

Die kleineren Mängel, nehmen wir auch aufgrund des Vergleiches so hin.
In unserer Garage bildet sich aber nun ein kleiner Riss, auf den wir ihn auch hingewiesen haben. Das wäre ja bisher auch kein Problem, nur habe ich die Befürchtung, dass der Riss evtl. irgendwann größer wird und wir ihn dann dafür nicht mehr haftbar machen können.

Ist es ratsam o.a. Vereinbarung so zu unterzeichnen?
Es ist ja auch nicht genau aufgeführt, wie mit neu entstehenden Mängeln dann verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, mit den wenigen Informationen ist es schwer, Dir eine Tipp zu geben. Was liegt für eine Vertragsform vor ?
Habt ihr nach Bezahlung der Restsumme noch Rücklagen bzw. einen Sicherheitseinbehalt für die Abstellung neuer Mängel?

Zitat:
In unserer Garage bildet sich aber nun ein kleiner Riss, auf den wir ihn auch hingewiesen haben. Das wäre ja bisher auch kein Problem, nur habe ich die Befürchtung, dass der Riss evtl. irgendwann größer wird und wir ihn dann dafür nicht mehr haftbar machen können.


Es kann momentan keiner sagen, ob der RIss noch größer wird. Gerade nach der Neuerichtung eines Gebäudes setzt sich die Konstruktion, bis sich ein Gleichgewicht mit dem Baugrund eingestellt hat. Da können sich Risse einstellen (ich würde die Risse auch nicht sofort schließen, sondern durchaus 2 Jahre warten).

Wenn der Mangel in der Garage nicht Gegenstand des Vergleichs ist, zeige den Mangel schriftlich (per Fax oder Einwurfeinschreiben) an.


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