''Neu'' = 3/4 Jahr alt?

3. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Maiknn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
''Neu'' = 3/4 Jahr alt?

Ein zusammengebautes RC-Flugmodell wurde als 'neu' angepriesen.
Nach der Auktion räumt der Verkäufer jedoch ein, dass das Fluggerät ca ein 3/4 Jahr alt aber noch nie geflogen ist.
Kann von dem Kaufvertrag zurückgetreten werden, da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt?

Das ein Modell noch nicht geflogen wurde erfüllt meiner Meinung noch nicht den Begriff 'neu'.
'Fliegen' nicht der einzige Zweck eine Flugmodells. 90% der beschäftigung damit ist 'Basteln'
(Und das Herumbasteln ist daher auch als Gebrauch zu sehen.
Uns somit sehe ich auch Spuren durch Basteln als Gebrauchspuren.)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Also irgendwas irritiert mich hier:

Entweder es wird ein Flugmodell verkauft, das noch nicht zusammengebaut ist. Dann heißt "neu" natürlich, dass noch keiner versucht hat es zusammenzubauen, keine Spuren vorhanden, es noch im Originalkarton angeboten wird. Wann es dann gekauft wurde spielt dann weniger eine Rolle, es sei denn es ist schon so lange her, dass es dieses Modell schon lange nicht mehr so im Handel gibt.

Hier schreibst Du aber, dass ein zusammengebautes Flugmodell angeboten wurde. Du wußtest wohl auch, dass es ein Modell zum selbst Zusammenbauen war - wie sollte der Verkäufer also ein ursprünglich aus Einzelteilen bestehendes Modell als zusammengebaut verkaufen, ohne es vorher "zusammengebastelt" zu haben?
In dem Fall kann sich das "neu" doch schon logischerweise nur darauf beziehen, dass es noch nicht benutzt wurde - aber nicht darauf, dass noch nicht daran gebastelt wurde.

Man könnte sich dann nur noch über die Qualität der Bastelarbeiten streiten - dies ist aber sehr subjektiv, da der eine weniger und der ander mehr Sorgfalt walten läßt.

Korrigiere mich bitte, wenn ich was falsch sehe.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
Maiknn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MCNeubert.
Mir ging es darum dass das Teil schon ne ganze Weile bei ihm rumstaubt. Er mir aber vermittelt dass
Vergiß den letzten Teil meiner ersten Mail. Mir ging es nicht darum, ob es Bastelspuren hat oder nicht. Sondern darum, dass ich ein Modell auch wenn es noch nie geflogen ist nicht unbedingt 'neu' ist. (Im Gegensatz zu einem Auto. Dessen einziger Zweck das 'Fahren' ist. Ein nicht gefahrenes Auto sehe ich als neu an. Ein Modell dass nicht geflogen ist aber nicht unbedingt. Da ein Modell auch durch regelmäßiges daran rumbasteln 'benutzt' werden kann).

Was mich ärgert ist, dass er mir meiner Meinung nach sehr bewußt ein falsches Bild über das Alter vermittelt hat. (Und nicht nur darüber)

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#3
 Von 
JuppZupp
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

lustige Situation :)
Mir hat ein Händler im November 2002 einen TFT-Monitor als „NEU“ verkauft. Zuhause stellte ich zufällig fest, dass auf dem Typenschild Herstellungsdatum August 2001 stand.

Erschrocken, weil man ja im Laden nicht immer auf das Typenschild guckt, wollte ich zwei Tage später vom Händler mein Geld zurück. Dieser weigerte sich und bestand darauf, dass man mir ein Neugerät verkauft hätte.

Ich glaube NEU scheint ein wahrhaft dehnbarer Begriff zu sein.

Hierzu habe ich ein Urteil gefunden:

Ein nicht gefahrenes Auto kann auch nach 18 Monaten als Neuwagen verkauft werden. Das Oberlandesgericht Bamberg hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg rechtskräftig bestätigt. Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von 30 000 Euro ab. Die Zusicherung „Neuwagen“ sei nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen. Der Wagen sei ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die lange Standzeit nicht mangelhaft geworden. Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine erworben. Der Verkäufer habe ihn darauf hingewiesen, dass es bereits seit zehn Monaten ein neueres Modell des Fahrzeugtyps gebe. Erst bei der Zulassung bemerkte der Besitzer anhand des Ausstellungsdatums im Kraftfahrzeugbrief, dass sein neuer Wagen bereits 18 Monate alt war. Der Käufer wollte daraufhin das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, stieß beim Händler aber auf taube Ohren. (LG Coburg – Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20O%20694/01" target="_blank" class="djo_link" title="LG Coburg, 16.01.2002 - 12 O 694/01: "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft und Modellwec...">12 O 694/01</a>, OLG Bamberg – Az. 6 U 9/02 )

--

Ergo scheint die Angabe „NEU“ für ein ¾ Jahre altes Flugmodell, welches nie geflogen wurde, nicht irreführend zu sein! Somit ist auch nicht der Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllt.

Gruß, der Jupp aus Kölle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Wohl wirklich strittig.

Das 3/4 Jahr ist daher wohl nicht entscheidend, aber, ob es in dieser Zeit irgendwelche "Gebrauchsspuren" nur durchs rumstehen erhalten hat. Wenn das hier der Fall ist, dann ist es wohl wirklich nicht mehr "neu" und somit mangelhaft. Dann hätten sie natürlich alle daraus resultierenden Ansprüch (Nachbesserung, Rücktritt...)

Aber es ist halt eine schwierige Sache - wenn das der Verkäufer nicht einsieht, kann das dann wohl nur ein Gericht klären.

Gruß
MCNeubert

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#5
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Mir ist immer noch nicht klar, wo MAIKNN das Problem hat ?
MCNeubert hat doch Recht, wenn er sagt, dass ein Model nur dann WIRKLICH neu ist, wenn es un-zusammengebaut im Karton liegt.
Kaufe ich ein zusammengebautes Teil, ist es gebraucht. Man sollte es mit der Erbsenzählerei auch nicht übertreiben - ich gehe mal davon aus, dass der ebay-Verkäufer mit neu = "nicht geflogen" meinte.

Bei ähnlichen "Missverständnissen" (wobei VOR Ende der Auktion eine Frage von Seiten Maiknn's das Problem erst gar nicht hätte aufkommen lassen !) kann man sich ja auch evtl. finanziell einigen = Preisminderung ?
Denn der Verkäufer sollte einsehen, dass eine Formulierung wie "neuwertig" hier besser gewesen wäre und der Käufer kann sich ja - wie erwähnt - vor Ende einer Auktion von die schwammig beschriebenen Eigenschaften des Artikels konkretisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maiknn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo thomasp
der Begriff neu war leider nicht die einzige Schönfärberei. Es gibt da noch mehr Ungereimtheiten. Sonst würde ich sicher nich so schnell auf die Barrikaden gehen.
Um eine Einigung war ich von Anfang an bemüht, scheint aber auf wenig Gegenliebe zu stoßen.


Gruß und Dank an alle
Maik

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