Hallo,
ich habe zwar fleißig gesucht, aber nicht wirklich etwas dazu gefunden.
Darf ein Unternehmer von einem Forenbetreiber verlangen, dass er einen Thread entfernt, in dem es um die Firma des Unternehmers geht nur aus dem Grund, weil dieser Thread den Namen der Firma enthält und seine Internetseite?
-----------------
" "
Nennung von Firmennamen aus Forum untersagen
8. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2013 | 16:04
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Nennung von Firmennamen aus Forum untersagen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Januar 2013 | 16:11
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 42x hilfreich)
Nein
er kann allerdings die Unkenntlichmachung des Firmennamens verlangen, also das statt "Westerwälder Betrugs GMBH& Co KG" nur noch Wxyz Fleischwaren im Forum steht. Daher sind Echtnamen, insbesondere wenn die Firma nicht beweisbar schuldhaft ist, auch unerwünscht.
Oft kommt es vor, das man sich über Abay bescwert, sich im nachhinein eine Gewährleistungssache mit Emazon herausstellt.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 8. Januar 2013 | 16:55
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
er kann allerdings die Unkenntlichmachung des Firmennamens verlangen
Das ist sehr irreführend formuliert. Du zielst offenbar auf Nennung des Firmennamens im Zusammenhang mit Straftaten ab ("Westerwälder Betrugs GMBH& Co KG"), nur dann ist deine Aussage richtig.
Hingegen hat keine Firma eine Handhabe gegen eine bloße nicht geschäftsschädigende, nicht sachlich falsche Nennung des Firmennamens. Ferrari Ferrari Ferrari. So, soll die Autofirma mal eine Rechtsgrundlage finden, mir oder dem Betreiber diese Nennung zu untersagen.
Problematisch für den Äußernden sind nur bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen ("Pups & Sohn sind Betrüger") oder bewußt geschäftsschädigende Äußerungen("Boykottiert Pups & Sohn!").
Nicht problematisch sind hingegen lediglich unwissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen ("In der aktuellen SPIEGEL-Ausgabe steht, daß Pups & Sohn Betrüger sind!") oder lediglich inzidentiell geschäftsschädigende Meinungsäußerungen ("Die Hosen von Pups & Sohn sind der letzte Mist, mir ist jetzt schon die dritte nach einer Woche gerissen", "Die Verkäufer bei Pups & Sohn sind total unhöflich und inkompetent").
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Januar 2013 | 18:28
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Also wenn da nichts negatives steht, darf das niemand untersagen, Danke
-----------------
" "
-- Editiert Dopavin am 08.01.2013 18:28
Und jetzt?
Schon
268.366
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten