Negative Bewertungen auf Google

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Google Snippets und Google Plus Local: Gegen viele Bewertungen kann man vorgehen

Erfahrungsberichte und Bewertungen können heutzutage wichtige Regulierungsfaktoren auf dem Markt sein. Sind die Bewertungen überwiegend positiv, dann freut man sich als Unternehmen oder Selbständiger. Sind jedoch unrichtige, falsche oder nicht nachvollziehbare schlechte Bewertungen veröffentlicht, kann sich das schnell auf den Umsatz auswirken und einen schlechten Ruf einbringen. Die eigenen Kompetenz wird schnell in Frage gestellt, beispielsweise von Patienten.

Google bindet seit einigen Jahren in die organische Trefferliste seiner Snippets sowie bei Google Plus Local die Bewertungen und Erfahrungsberichte ein, die ein Nutzer auf der Google Plus Seite des Unternehmens hinterlässt. Dabei handelt es sich um Sternchenbewertungen, der Nutzer vergibt zwischen einem und fünf Sternen (beste Benotung) für die entsprechende Leistung, außerdem können (müssen aber nicht) Kommentare verfasst werden.

Diese veröffentlichten Bewertungen werden außerdem an präsenter, prominenter Stelle in dem Google-Map-Eintrag des Unternehmens angezeigt. Seit Juni 2014 wurde Google Places umbenannt in Google Plus Local.

Wie und durch wen wird die Bewertung bei Google Plus Local abgegeben?

Um einen Erfahrungsbericht bei Google Plus Local abgeben zu können, muss der Bewertende über ein Google Plus Profil verfügen und sich dort einloggen. Die Bewertung wird dann unter dem Klarnamen des Bewertenden, der bei Google gespeichert ist, veröffentlicht. Google überprüft jedoch nicht die Richtigkeit der Klarnamen, d.h. das jederzeit Bewertungen unter einem „Pseudonym“ möglich und damit für das betroffene Unternehmen nicht nachvollziehbar sind.

Außerdem ist die Bewertung beispielsweise mit einem Stern möglich, obwohl gar kein Kommentar hinterlassen wird.

Bewertung bei Google Plus Local löschen

Keine Abhilfe schafft die Löschung des eigenen Google Plus Profils oder des eigenen Google Local Eintrags. Die Bewertung wird weiterhin erscheinen. Wenn mir der Bewertende bekannt ist, kann ich gegen diesen direkt vorgehen. Daneben ist die Google Inc. (ansässig in den USA) für die Veröffentlichung verantwortlich.

Wir eruieren für Sie die beste Strategie, gegen einen Eintrag vorzugehen. Zum einen hängt das Vorgehen maßgeblich von den Inhalten der Bewertung ab, zum anderen auch davon, ob die Identität des Bewertenden bekannt ist.

Ebenso verfügen wir über Erfahrungen, gegen Google Inc. im Klageweg in Deutschland vorzugehen.

Wer zahlt die Kosten?

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese in aller Regel die Kosten übernehmen.

Ist dies nicht der Fall, zahlt bei rechtswidrig veröffentlichten Bewertungen der Bewertende die Abmahnkosten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Internetnutzer bekannt ist.

Da Google auch in die Haftung genommen wird, kommt bei offensichtlichen Rechtsverstößen, die man Google bereits angezeigt hat auch gegen Google Inc. selbst eine Abmahnung in Betracht, deren Kosten dann auch Google zu zahlen hätte.

Da die Fallgestaltungen bei Bewertungen jedoch sehr komplex sein können, insbesondere immer die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehautptung eine wichtige Rolle spielt, ist stets der Einzelfall individuell zu betrachten.

Wir verfügen über Erfahrung und helfen bundesweit bei negativen Google Bewertungen.

Leserkommentare
von hfrmobile am 12.06.2015 17:15:03# 1
Knapp mehr als ein Stern, dass ging wohl in die Hose, denn so schlecht ist der Artikel auch wieder nicht ;-)

Lässt aber folgendes offen: Wenn Firmen (gerechtfertigte) schlechte Bewertungen einfach löschen können führt es das ganze Bewertungssystem absurdum.
    
von Hambarger am 22.06.2015 11:42:26# 2
Tja, 0 Sterne ✰✰✰✰✰ von mir =)

@hfrmobile: Naja, damit macht die halt ihr Geld. Also „muss" sie potentiellen Kunden versprechen, daß man unliebsame Kommentare immer schön leicht entfernen kann. (Nur schnell hier die Mandatierung unterschreiben...)

Daß Meinungs- und Informationsfreiheit ein hohes Verfassungs-Gut ist, und nur bei erheblichen Beleidigungen und klaren Falschaussagen... passt gerade nicht ins Business Modell.

Auch die Rechtslage z.B. bezüglich spickmich.de passt da nicht ins Bild.
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/spickmich-de-bgh-erlaubt-noten-fuer-lehrer-im-internet-a-631708.html" target="_blank">http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/spickmich-de-bgh-erlaubt-noten-fuer-lehrer-im-internet-a-631708.html</a>

Das (spezifisch deutsche) Abmahn(un)recht bei Google, Inc. (schreibt sie ja selber), Mountain Valley, California durchzusetzen. Viel Spass dabei! Ist aber auch egal. Geld kriegt Frau Freihof ja auch im Nichterfolgsfall...

Daß Rechtsschutzversicherungen gerade bei Themen von Meinungsäußerung auch nur irgendwann, irgendwas zahlen, wäre für mich zumindest... Neuland.

Dass obige wirkt auf mich deutlich eher gewerbliche Eigen-)„Werbung" denn als unabhängiger "redaktioneller Inhalt". Promotion-Artikel, Advertorial, wie auch immer man das schönreden möchte. Was mich spontan zur Frage der Kennzeichnung bringt:
www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/06/anzeigen-muessen-anzeigen-heissen/


    
von mevoru am 22.07.2015 05:56:46# 3
Wer heutzutage noch wirklich den Firmen- & Produktbewertungen traut hat wohl den Schuss nicht gehört. Im Regelfall wird durch Anbahnungen wie in diesem Artikel derart gegen negative Bewertungen vorgegangen, dass sich die wenigsten Nutzer heutzutage noch trauen überhaupt negative Bewertungen abzugeben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert die Beweislast vom Bewerter zu nehmen, da dies in der Praxis schwer fällt und oftmals für die Unternehmen abgeurteilt wird.

Dann kommen noch die 35+ Family & Friends 5 Sterne Bewertungen hinzu und schon rangiert jedes Unternehmen bei einer 4,7-5. Aussagekraft der Bewertungen = Null. Auch ekomi und TrustedShops Bewertungen können von den Betreibern sehr leicht gefälscht werden. Das wissen vermutlich ebenso viele noch nicht.
    
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