Nebenkostenabrechnung - Ist es zulässig die Kosten für Oberflächen(Regen-)wasser zu berechnen?

16. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Ist es zulässig die Kosten für Oberflächen(Regen-)wasser zu berechnen?

Hallo,

ich hätte eine Frage zu Nebenkostenabrechnungen.
Ist es zulässig die Kosten für Oberflächen(Regen-)wasser nach dem prozentualen Verbrauchsanteil von Wasser und Abwasser zu berechnen?
Das würde ja bedeuten, dass derjenige mit dem höchsten Wasserverbrauch und Abwasserkosten gleichzeitig auch den größten Anteil der Kosten für Regenwasser tragen muss.
Müssten die Kosten fürs Oberflächen- bzw. Regenwasser nicht gleichmäßig auf alle Mietparteien aufgeteilt werden?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich hatte spontan gedacht, als ich deine Anfrage las, dass ich es evtl. nach der qm-Wohnfläche anteilig abrechnen würde, aber: lies mal hier: <A href='http://www.haus-und-grund-quierschied.de/html/5907_6560.htm' Target=_Blank>Link</a>

-----------------
"Scientia potentia est."

-- Editiert von was weiß ich? am 16.12.2007 15:31:49

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#2
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

laut deinem Link ist es doch so!?

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Jupp, hast recht. Das kommt davon, wenn man sich nicht den ganzen Satz durchliest. Sorry. Also: Nach Qm-Wohnfläche!

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Aussagen in dem Link sind mindestens unvollständig. Unstrittig ist z.B., dass Wasserkosten auch nach Kopfzahl umgelegt werden dürfen.

Zunächst einmal gilt der Verteilerschlüssel, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Nur wenn nichts vereinbart wurde, dann muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

der im Mietvertrag vereinbart wurde
bzw. derjenige, der langjähriger Übung im Haus entspricht.

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